Erbenermittlung: Erben suchen und finden
Erbenermittlung
- Erbenermittlung klärt ungeklärte Nachfolgen auf: Wenn unbekannte Erben oder unklare Erbverhältnisse auftreten, kommt die Erbenermittlung ins Spiel. Sie hilft, gesetzliche Erben zu identifizieren, um den Nachlass rechtssicher zu regeln.
- Erbenermittler übernehmen anspruchsvolle Recherchearbeit: Mit detektivischem Spürsinn und juristischen Kenntnissen durchforsten Erbenermittler Archiven und Register, um Erben oder Vermögenswerte zu finden. Ihre Expertise ist besonders bei komplexen familiären Verhältnissen gefragt.
- Klare Honorarmodelle und Vorsicht bei schwarzen Schafen: Erbenermittler arbeiten meist auf Erfolgsbasis oder mit festen Honoraren. Vorsicht ist bei unseriösen Angeboten geboten – prüfen Sie stets die Legitimität der Anbieter!
Inhaltsverzeichnis
- Erbenermittlung: Wo liegt das Problem?
- Wie verfährt das Nachlassgericht bei unbekannten Erben?
- Wie verfährt das Nachlassgericht, wenn es keine bekannten Erben gibt?
- Erbenermittler: Was für ein Berufsstand ist das?
- Was leisten Erbenermittler?
- Erbenermittler ermitteln auch Vermögenswerte
- Wie werden Erbenermittler honoriert?
- Wie arbeiten schwarze Schafe unter den Erbenermittlern?
- Notare als Erbenermittler
Erbenermittlung: Wo liegt das Problem?
Verstirbt ein Mensch, muss es irgendjemanden geben, der seine Rechtsnachfolge antritt. Das Erbrecht des BGB kennt keine Erbschaft ohne Erben. Gibt es tatsächlich keine Erben, erbt in letzter Konsequenz der Fiskus.
Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) hinterlassen, ist im Regelfall klar, wer als Erbe bestimmt ist. Gibt es keine letztwillige Verfügung, gilt die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach bestimmt sich die Erbfolge nach Ordnungen, die auf die Nähe der Verwandtschaft des Erblassers zu seinen Verwandten abstellt (§§ 1924 ff BGB).
Immer wieder gibt es Fälle, in denen ein gesetzlicher Erbe nicht auffindbar ist, weil sein Aufenthaltsort unbekannt ist oder weil unbekannt ist, ob er überhaupt noch lebt. Vor allem wird die Recherche nach erbberechtigten Verwandten des Erblassers infolge Flucht, Vertreibung, Auswanderung und Namensänderungen erschwert. Spätestens, wenn Personen der dritten Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) in Betracht kommen, verdunkeln sich die verwandtschaftlichen Zusammenhänge zusehends.
Sie müssen dazu eidesstattlich versichern, ob Personen vorhanden sind, die Sie selbst von der Erbfolge ausschließen oder Ihr Erbrecht vermindern. Möglicherweise gibt es nichteheliche Kinder des Erblassers, die (auch neben ehelichen Kindern des Erblassers) gleichermaßen erbberechtigt sind. Das Nachlassgericht prüft, ob Ihre Angaben korrekt sind. Vieles können Sie wahrscheinlich durch die Vorlage von Urkunden beweisen. Als Urkunden kommen Ehe- oder Partnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag in Betracht. Andere Angaben müssen Sie eidesstattlich versichern. Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Existenz eventuell in Betracht kommender Erben vorsätzlich verschweigen.
Müssen Sie aufgrund Ihres Kenntnisstandes davon ausgehen, dass es unbekannte Erben oder potenzielle Erben gibt, müssen Sie dazu Angaben machen. Das Gericht soll, wenn ein Erbe unbekannt ist oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft annehmen wird, bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen (§ 1960 BGB). Es wird also möglicherweise so lange nicht über Ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheins entscheiden, bis feststeht, ob und welche Erben in Betracht kommen. Im ungünstigsten Fall verzögert sich damit die Auseinandersetzung des Nachlasses auf ungewisse Zeit. Es kann dann in Ihrem Interesse liegen, in Betracht kommende Erben möglichst schnell zu ermitteln. Dann kommen auch Erbenermittler ins Spiel.
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- Die ADD HOLSTEIN Erbenermittlung ist deutschlandweiter Dienstleister für ErbInnen, NachlasspflegerInnen sowie für alle Personen, die Unterstützung bei der Suche nach unbekannten Erben benötigen
- Ausnahmslos alle Mitarbeitenden haben jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung ungeklärter Nachlassfälle und sind Experten auf dem Gebiet der Erbenermittlung
- ADD HOLSTEIN kann auf ein unvergleichliches internationales Netzwerk sowie auf modernste Recherchemöglichkeiten zurückgreifen
- Der Geschäftsführer von ADD HOLSTEIN, Jan-Mathis Holstein, wurde bei den Probate Research Awards mehrfach für seine Tätigkeit geehrt und war u.a. Direktor der internationalen Vereinigung der professionellen Erbenermittler (IAPPR)
Wie verfährt das Nachlassgericht bei unbekannten Erben?
Gibt es unbekannte Erben oder Erben unbekannten Aufenthalts, kann das Nachlassgericht eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der solchen Personen zustehenden Erbrechte erlassen. Die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. In der Regel erfolgt die Aufforderung (eben das Aufgebot) an der Gerichtstafel und in örtlichen Tageszeitungen.
Außerdem kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestimmen. Der Nachlasspfleger hat dann auch die Erben zu ermitteln. Soweit ihm dazu die Möglichkeiten fehlen, kann er einen gewerblichen Erbenermittler einschalten. Daneben hat er den Nachlass in Besitz zu nehmen und zu verwalten.
Wie verfährt das Nachlassgericht, wenn es keine bekannten Erben gibt?
Lässt sich ein Erbe innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist nicht ermitteln, stellt das Nachlassgericht fest, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe ist, der damit die Erbschaft antritt (§ 1964 BGB). Vorher hat das Nachlassgericht in einer öffentlichen Aufforderung potenzielle Erben aufzufordern, ihr Erbrecht innerhalb einer bestimmten Anmeldefrist beim Nachlassgericht geltend zu machen (§ 1965 BGB). Das Verfahren dient nur der Ermittlung, nicht aber der Ausschließung von Erben.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an der Gerichtstafel oder teilweise auch in Tageszeitungen. Meldet sich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Anmeldefrist kein Erbe, stell das Nachlassgericht durch Beschluss fest, dass der Fiskus erbt. Dann ist der Nachlass dem Fiskus, vertreten durch das jeweilige Bundesland, auszuhändigen.
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Erbenermittler: Was für ein Berufsstand ist das?
Die Tätigkeit eines Erbenermittlers ist kein anerkannter Berufsstand und erfordert keine besondere Ausbildung. Erbenermittler kann also jeder sein. Da die Erbenermittlung aber voraussetzt, dass die betreffende Person die gesetzliche Erbfolge einschätzen kann und auch überhaupt in der Lage ist, den Weg potenzieller Erben nachzuverfolgen, sind juristische Fachkenntnisse mindestens von Vorteil. Ein detektivischer Spürsinn und der Zugang zu entsprechendem Archivmaterial von Personenstandsbüchern, Kirchenbüchern und Melderegistern sowie Kenntnisse in der Familien- und Ahnenforschung zeichnen gute Erbenermittler aus. Auch sollte es möglich sein, die altdeutsche Schrift zu lesen.
In Deutschland soll es etwa 300 bis 400 professionelle Erbenermittler geben. Dadurch, dass die Menschen immer älter werden und infolge Scheidungen, unehelicher Kinder und Patchwork-Familien immer komplexere Familienverhältnisse entstehen, dürfte der Bedarf nach professionellen Erbenermittlern künftig noch steigen. Nach Angaben von Erbenermittlern sind Erbengemeinschaften mit bis zu 80 Personen keine Seltenheit. Es liegt nahe, dass derart große Erbengemeinschaften weit verstreut voneinander leben und sich oft untereinander trotz ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen überhaupt nicht kennen. Besonders schwierig wird es, wenn eine weibliche Person mit der Heirat den Namen ihres Ehegatten angenommen hat und sie anhand ihres Geburtsnamens kaum mehr identifiziert werden kann. Gleiches gilt für uneheliche Kinder, die den Namen der Mutter tragen, so dass ihre Verbindung zum Erblasser kaum nachzuvollziehen ist.
Was leisten Erbenermittler?
Erbenermittler recherchieren und beschaffen Informationen, ob und inwieweit verwandte Angehörige eines Erblassers vorhanden sind, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Sie leisten jedoch keine Rechtsberatung und sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie Vermögenswerte ausfindig machen. Die Arbeit eines Erbenermittlers ist durch keinerlei Vorschriften reglementiert. Er arbeitet nach freiem Ermessen nach Maßgabe eventueller Vereinbarungen mit dem Nachlassgericht, Nachlasspfleger oder den bereits bekannten Erben.
Erbenermittler ermitteln auch Vermögenswerte
Die Erbenermittlung kann aber auch darauf ausgerichtet sein, eventuell vorhandene Vermögenswerte des Erblassers ausfindig zu machen. Ist zu vermuten, dass ein Erblasser Bargeld auf unbekannten Konten in irgendwelchen Drittstaaten unterhält, kann es vorteilhaft sein, über einen Erbenermittler, der idealerweise über Kontakte in dieses Land verfügt, mit der Recherche zu beauftragen. Wenn Sie derartige Vermutungen hegen, müssen Sie dem Ermittler möglichst Unterlagen an die Hand geben, anhand derer er seine Recherche starten kann. Angaben ins Blaue hinein führen selten zum Ziel. Vor allem Banken verweigern jegliche Auskunft und bestehen gerne auf der Vorlage eines Erbscheins oder verlangen ersatzweise die Bestellungsurkunde des Nachlasspflegers, der seinerseits wiederum den Ermittler mit der Recherche beauftragt hat. Sofern Vermögenswerte tatsächlich ausfindig gemacht werden, gehören sie in den Nachlass. Handelt es sich dabei um Schwarzgeld, müssen die Erben das Geld nachträglich versteuern.
Wie werden Erbenermittler honoriert?
- Festhonorar: Wird der Erbenermittler vom Nachlassgericht bestellt, wird er meist auf Stundenbasis vom Gericht bezahlt. Ansonsten, wenn Sie selbst den Auftrag erteilen, arbeiten Erbenermittler entweder nach fest vereinbarten Honorarsätzen oder auf Erfolgsbasis. Üblich sind Honorarsätze von etwa 80 € pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer zuzüglich eventueller Auslagen. Da aber oft nicht abzusehen ist, ob es tatsächlich Erben gibt, verfahren Sie besser, wenn der Erbenermittler auf Erfolgsbasis arbeitet. Auf jeden Fall sind konkrete Vereinbarungen unabdingbar.
- Erfolgshonorar: Wird ein Erfolgshonorar vereinbart, versteht sich, dass das Honorar nur bei Erfolg anfällt, dem Aufwand angemessen ist und sämtliche, anlässlich der Recherche angefallenen Kosten beinhaltet. Üblich sind etwa 10 bis 30 % von dem Betrag, der im Erfolgsfall unter dem Strich übrig bleibt. Dazu gehört, dass vorher eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers und die mit seinem Ableben entstandenen Verbindlichkeiten wie Beerdigungskosten berücksichtigt worden sind (Landgericht München, Urteil v. 12.10.2005, 26 O 10845/05).
- Vorkasse: Vorkasse sollten Sie nur in Ausnahmefällen leisten. Ist beispielsweise nicht einzuschätzen, ob tatsächlich Vermögenswerte vorhanden sind und muss der Erbenermittler aufwendig recherchieren und dafür selbst Kosten verauslagen, kann es allerdings in Ihrem Interesse liegen, ihn mit einem gewissen Vorschuss zusätzlich zu motivieren. Es empfiehlt sich, seinen Aufgabenbereich möglichst konkret zu definieren.
- Honorar nur bei Vereinbarung: Hat ein Erbenermittler im Wege der öffentlichen Aufforderung des Nachlassgerichts an die unbekannten Erben vom Erbfall erfahren, und gelingt es ihm, unbekannte Erben oder Vermögenswerte ausfindig zu machen, wendet er sich oft an die Erben und bietet gegen Zahlung eines Honorars an, sein Wissen preiszugeben. Ein Honoraranspruch hat der Erbenermittler aber nur dann, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung mit ihm treffen. Hat der Erbenermittler bereits Aufwendungen getätigt, steht ihm trotzdem ohne entsprechende Vereinbarung keinerlei Honorar zu.
- Honorarzahlung mindert Erbschaftssteuer: Soweit Sie als Erbe an einen Erbenermittler vereinbarungsgemäß ein Honorar zahlen, stellt die Honorarzahlung eine Ausgabe dar, die zu Lasten des Nachlasses geht und damit letztlich eventuell anfallende Erbschaftssteuern vermindert.
Auf der Suche nach unbekannten Miterben? Erbenermittlung in Deutschland und der ganzen Welt!
- Die ADD HOLSTEIN Erbenermittlung ist deutschlandweiter Dienstleister für ErbInnen, NachlasspflegerInnen sowie für alle Personen, die Unterstützung bei der Suche nach unbekannten Erben benötigen
- Ausnahmslos alle Mitarbeitenden haben jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung ungeklärter Nachlassfälle und sind Experten auf dem Gebiet der Erbenermittlung
- ADD HOLSTEIN kann auf ein unvergleichliches internationales Netzwerk sowie auf modernste Recherchemöglichkeiten zurückgreifen
- Der Geschäftsführer von ADD HOLSTEIN, Jan-Mathis Holstein, wurde bei den Probate Research Awards mehrfach für seine Tätigkeit geehrt und war u.a. Direktor der internationalen Vereinigung der professionellen Erbenermittler (IAPPR)
Wie arbeiten schwarze Schafe unter den Erbenermittlern?
Fordert das Nachlassgericht öffentlich auf, dass sich unbekannte Erben melden sollen, wird der Erbfall auch professionellen Erbenermittlung bekannt. Sie begeben sich dann oft auch ohne Auftrag durch den Nachlasspfleger oder andere Erben auf die Suche nach unbekannten Erben. Gelingt es, dann tatsächlich einen Erben oder auch nur einen vermeintlichen Erben ausfindig zu machen, bieten sie gegen Zahlung eines Honorars die Bekanntgabe von Einzelheiten an.
Bisweilen erhalten Erben dann einen Brief mit dem lapidaren Inhalt, man möge doch bitte einen bestimmen €-Betrag überweisen und erhalte dann entsprechende Informationen.
Gleiches ist der Fall, wenn Sie angeschrieben werden und die Information erhalten, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erbe irgendeines Verwandten in Betracht kommen. Sobald Sie den gewünschten Vorschuss überwiesen haben, werde man Ihnen Einzelheiten mitteilen.
Gehen Sie in diesen Fällen davon aus, dass Schreiben dieser Art wenig seriös sind. Allenfalls dann, wenn der Erbenermittler die Beauftragung durch ein Nachlassgericht oder einen Nachlasspfleger vorweist, kommt ein Vertrauensvorschuss in Betracht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sie auch in diesem Fall noch nicht wissen, ob und inwieweit Sie überhaupt erben und wie hoch Ihr in Aussicht gestellter Erbteil überhaupt ist. Selbst wenn Sie als Alleinerbe in Betracht kämen, besteht immer noch das Risiko, dass der Nachlass infolge von Verbindlichkeiten oder Steuerschulden völlig überschuldet ist.
Notare als Erbenermittler
Wenn sich im Zusammenhang mit einer Beurkundung ergibt, dass der Erbe ermittelt werden muss, können Sie auch den Notar beauftragen. Allerdings gehört die Erbenermittlung nicht zum Aufgabenkreis des Notars.
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Kommentare
Spiel
2. Mai 2018 um 21:11 Uhr
Ich bin von dem Auftreten des Erbenermittlers [… Name aus Datenschutzgründen entfernt] irritiert. Obwohl sie eigentlich nichts weiter als private Detektive sind, versuchen sie den Anschein zu erwecken durch eine höhere Instanz zum Handeln berufen worden zu sein. Haben aber nur im Bundesanzeiger die Nachlassanzeigen ausgewertet und private Nachforschungen angestellt. Es ist nicht einmal klar, ob sie das Recht dazu haben, bei Behörden, Meldeämtern und Standesämtern die Anfragen zu persönlichen Daten zu stellen und auszuwerten. Eigentlich ist die Erbenermittlung eine Erpressung – die Bank rückt die Daten zum Erblasser und dem Erbe erst heraus, wenn von den Erben eine Vollmacht unterschrieben wird, die der Bank 30% vom Nettoerbe zusichert. Zum Glück konnte sich jemand aus meiner Familie noch an den Angehörigen erinnern und so bin ich ohne jede Hilfe durch die Sozialversicherungsnummer an alle weiteren Daten gekommen, um beim zuständigen Gericht den Erbanspruch zu stellen.
Andere Sichtweise
16. Juli 2018 um 15:26 Uhr
Hallo, und wie hätten Sie ohne den Erbenermittler von Ihrem Erbe erfahren? 30%, die die Bank einfordert, sind gerechtfertigt?
Nicole
27. Juli 2019 um 19:23 Uhr
Hallo zusammen, ich habe da eine Frage. Ich habe heute eine etwas seltsame Nachricht auf mein Handy bekommen, diese beinhaltet diesen Satz: 'Hallo, ich habe einen Kunden, der ihren Nachnamen teilt'. So meldet sich doch kein Erbermittler, oder? Werde auch nicht darauf antworten, denn normal bekommt man doch Post, und woher hat dieser Mensch meine E-Mail-Adresse?
Walter Schmidt
3. Februar 2020 um 02:20 Uhr
Hallo, eine Frage: Wie lange dauert es im Fall jemanden zu finden? Meine Oma ist verstorben und es gibt 3 Erben: mich, meine Schwester und einen Cousin, von dem wir keine Daten haben; nur wissen wir halt, dass es den noch gibt und haben dies bekannt gegeben. Alle anderen sind verstorben. Mutter von mir und Schwester, Mutter von Cousin.
Dr. Stephan Seitz Autor
am 3. Februar 2020 um 23:14 Uhr
Das kann man so pauschal leider nicht sagen, das hängt komplett von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ferdinand Schneider
24. Januar 2020 um 11:41 Uhr
Ich wollte gerne wissen, was passiert, wenn es keine bekannten Erben gibt. Die Frage haben Sie beantworten können. Vielen Dank. Wenn ich es richtig verstehe, wird der Fiskus in dem Fall gesetzlicher Erbe.
Dr. Stephan Seitz Autor
am 24. Januar 2020 um 21:53 Uhr
Der Fiskus übernimmt den Nachlass, wenn es keinen Erben gibt. Gibt es Erben, sind diese aber noch nicht bekannt, dann müssen sie ermittelt werden.
Rudolph
9. Februar 2020 um 15:53 Uhr
Zahlt ein Erbenermittler das Erbe in bar aus?
Dr. Stephan Seitz Autor
am 10. Februar 2020 um 20:00 Uhr
Ein Erbenermittler macht sich nur auf die Suche nach den Erben, mit der Auseinandersetzung im engeren Sinn hat er nichts zu tun. Mit den aufgefundenen Miterben müssten Sie eigenständig dann die Auseinandersetzung vorantreiben.
Christiane
28. April 2020 um 18:57 Uhr
Ich möchte gerne in einer Nachlasssache (noch nicht abgeschlossen) die Namen meiner Miterben erfahren. Darf mir der Erbenermittler diese Auskunft verweigern?
Dr. Stephan Seitz Autor
am 28. April 2020 um 22:32 Uhr
Ein Erbenermittler arbeitet auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen. Je nach vertraglicher Regelung darf er die Auskunft verweigern, insbesondere wenn Sie keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben sollten.
Antje Lange
6. Juli 2020 um 15:58 Uhr
Hallo Herr Dr. Seitz, ich habe gerade erfahren, dass die Mutter meiner Mutter verstorben ist. Meine Mutter ist ein uneheliches Kind (älteste) und hat noch drei eheliche Geschwister. Durch eine schlimme Familiengeschichte gab es wenig Kontakt. Meine Mutter wuchs im Osten bei der Tante auf, die anderen im Westen. Als nun meine Oma im März verstarb, kam es anscheinend keinen von den Geschwistern in den Sinn, dass da ja noch eine Schwester existiert. Es geht um das Erbe. Sowas muss doch dem Nachlassgericht mitgeteilt werden? Freue mich über eine Antwort. Antje Lange.
Lutz Riefenstein
13. Oktober 2021 um 09:00 Uhr
Gibt es einen Wert für Nachlässe, unter dem der vorläufige Verwalter dessen nicht nach weiteren Miterben suchen muss? In einem konkreten Fall geht es um ein kleines Stück Ackerland mit einem laufenden Pachtvertrag, welcher ca. 100 Euro pro Jahr einbringt und welches unter Umständen vielleicht auf 10-15 Personen aufgeteilt werden müsste. Wer sollte die Kosten für die Suche nach Verwandten bezahlen, wenn der Ertrag für die einzelnen Erben unter 10 Euro pro Jahr ausfällt? Dies macht wirtschaftlich ja für niemanden Sinn.
Dr. Stephan Seitz Autor
am 13. Oktober 2021 um 09:54 Uhr
Lieber Herr Riefenstein, ohne dass die Erben bestimmt sind, werden Sie keinen Erbschein bekommen. Daher sollten sich die bekannten Erben auf die Suche verständigen. Ist der Wert der Erbschaft zu gering, dann könnten Sie in Betracht ziehen, die Erbschaft auszuschlagen. Dann sind Sie kein Erbe mehr und haben auch mit der Erbensuche nichts mehr zu tun.
Frank Gutkäse
27. Oktober 2021 um 12:53 Uhr
Sehr geehrter Herr Seitz, ich habe gleich zwei Fragen. 1. Mein Großvater ist 1965 gestorben. Er hatte drei Geschwister. Einer ist im Krieg gefallen- kinderlos. Eine Schwester lebte noch bis 1997 mit zahlreichen Nachkommen. Ein weiterer Bruder starb 1995, er lebte seit dem Krieg mit einer Frau zusammen, hat aber meines Wissens keine eigenen Kinder, weder geheiratet noch die Kinder der Frau adoptiert. Des weiteren hat sich dieser Bruder, als er Rentner wurde, eine Entschädigung für ein Grundstück im heutigen Polen geholt. Das Grundstück stammt von meinen Urgroßeltern. Wer müsste was erben? Meines Wissens nach haben jetzt alles die Kinder der Frau, welche kurz vor meinem Großonkel gestorben ist. 2. Mein Bruder ist verheiratet und hat ein Haus gemeinsam mit seiner Frau von seiner Schwiegermutter zu ihren Lebzeiten überschrieben bekommen. Ein Halbbruder und eine Halbschwester haben auf ihren Erbanteil verzichtet. Mein Bruder hat eine verheiratete Tochter - kinderlos. Der Ehemann der Tochter hat eine Schwester mit Kind. Wie ist die Erbreihenfolge, wenn mein Bruder und seine Frau verstorben sind und a) der Schwiegersohn zuerst verstirbt oder b) die Tochter?
Dr. Stephan Seitz Autor
am 28. Oktober 2021 um 23:13 Uhr
Lieber Herr Gutkäse, bitte haben Sie Verständnis, dass ich eine derartige Beratung nicht vornehmen kann. Aber Sie können sich eine Ersteinschätzung einholen. Viele Grüße, Stephan Seitz
Carmen Jahnel
9. Januar 2022 um 13:06 Uhr
Sehr geehrter Herr Seitz, meine Frage wäre, die Cousine meiner Mutter ist verstorben und es gibt keine Erben ersten Grades. Als Erben sind meine Mutter und ihre zwei Geschwister bekannt. Meine Mutter hat den Nachlass (Wohnungsauflösung, Kündigungen ectr.) vorgenommen und den Erbschein über eine Notarin beantragt. Der Bruder meiner Mutter hat einen Vormund und meine Tante hat alles meiner Mutter in mündlicher Form überlassen, um den Erbschein zu bekommen. Ich bin offiziell Erbenermittlerin. Meine Mutter hat mir schriftlich den Auftrag erteilt, den Erbspiegel zu vervollständigen, und mit mir 30% des Erbes vereinbart. Meine Mutter und die Miterben wären aus Altersgründen nicht in der Lage gewesen, alles zu besorgen. Nun zu meiner Frage, müssen die Miterben auch die 30% an mich zahlen oder nur meine Mutter?
Dr. Stephan Seitz Autor
am 9. Januar 2022 um 20:32 Uhr
Liebe Frau Jahnel, das kommt auf die konkreten Umstände im Einzelfall an. Im Grundsatz kann eine Vergütung für von Ihnen beschriebene Leistungen nur auf Basis einer vertraglichen Abrede mit einem oder mehreren Erben verlangt werden. Diese scheinen Sie nur mit Ihrer Mutter abgeschlossen zu haben. Viele Grüße, Stephan Seitz
Martha Baer
26. Februar 2022 um 20:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Seitz, mich beschäftigen wichtige Fragen zu nachfolgend beschriebenem Fall, welche mir das Nachlassgericht leider nicht beantwortet. Im September 2021 ist der Lebensgefährte meiner Mutter verstorben. In seinem Testament hat er meiner Mutter und mir jeweils einen bestimmten Erbteil zugesprochen, sowie den Rest seinem (einzigen) Sohn. Jedoch besteht seit >30 Jahren kein Kontakt zu seinem Sohn, wir wissen weder, wo er sich aufhält, noch ob er noch lebt. Wer ist nun dafür zuständig, den 'verlorenen' Sohn zu suchen? Das Nachlassgericht oder wir Miterben? Und wenn ggf. wir als Miterben den Suchauftrag ausführen sollen, wie erfährt das Nachlassgericht vom Erfolg oder Misserfolg? Ist die Suche erfolglos, was passiert mit seinem Erbteil?
Dr. Stephan Seitz Autor
am 27. Februar 2022 um 09:55 Uhr
Das kommt sehr auf den Einzelfall an und hängt auch von der Frage ab, ob die Erbschaft bereits angenommen ist oder nicht. Aber üblicherweise bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Ist das in Ihrem Fall erfolgt?
Martha Baer
28. Februar 2022 um 12:20 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, das Nachlassgericht hat bisher noch keinen Nachlasspfleger beauftragt. Jedenfalls wissen wir nichts davon. Meine Mutter und ich haben das Erbe angenommen. Der Sohn, wie beschrieben, weiß ja noch von nichts.
Neumann
1. August 2022 um 11:12 Uhr
Sehr geehrter Herr Seitz, unser Vater ist Januar 2022 verstorben. Vermögen war nicht vorhanden. Es bestehen allerdings immer noch 2 führende Konten (Postkonto, Sparkassenkonto) mit 0 Euro Betrag, für die ich monatlich Kontogebühren zahlen muss, weil ich die Konten nicht kündigen kann, zwecks fehlender Nachlassangelegenheit. Das Nachlassgericht fahndet nach dem fehlenden Erben (Neffen). Die gesamte Familie hat zu dem Neffen seit gut über 20 Jahren keinen Kontakt mehr. Wir wissen nicht einmal, wo er wohnt oder ob er noch am Leben ist. Welche Möglichkeiten haben wir da noch, um die Sache endlich zum Abschluss zu bringen? Um auch endlich die beiden Konten zu kündigen!
Dr. Stephan Seitz Autor
am 3. August 2022 um 15:53 Uhr
Lieber Herr Neumann, die von Ihnen beschriebene Situation kommt tatsächlich öfter vor. M.E. kann ein Konto des Erblassers mit Stimmmehrheit aufgelöst werden. Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 24.08.2011 – 13 U 56/10 beschäftigt sich damit. Gehen Sie doch damit mal auf die Bank zu, ggf. hilft das, um das Konto auflösen zu können. Letztlich hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, das kann ich nicht bewerten. Viele Grüße, Stephan Seitz
Maria Schwarz
23. November 2022 um 14:51 Uhr
Gut zu wissen, dass Erbenermittler vom Nachlassgericht meistens auf Stundenbasis bezahlt werden. Zurzeit kümmere ich mich um die Organisation meiner Vererbung. Dabei sind einige Fragen aufgekommen, für die ich einen Fachmann benötige. Für eine Erben-Beratung suche ich mir noch einen passenden Rechtsanwalt.
RoWnHo
9. Januar 2023 um 11:40 Uhr
Sehr geehrter Herr Seitz, mein Halbbruder ist Mitte letzten Jahres verstorben und da wir nur Halbgeschwister waren, konnte ich bei Gericht nur einen Teilerbschein beantragen. Wie kann ich es erreichen, dass ich einen kompletten Erbschein bekomme? Ich habe leider keinerlei Daten oder Informationen von der Vaterseite und in der Geburtsurkunde meines Halbbruders steht 'Vater unbekannt'. Auf Nachfrage beim Nachlassgericht meinten diese, ich könne ein öffentliches Aufgebot machen und müsste dann aber für die Kosten aufkommen und selbst dann kann das Gericht nach Ablauf der Frist und wenn sich keiner meldet, die Erteilung eines kompletten Erbscheins verweigern, so die Aussage. Zudem lese ich immer wieder, dass beim Nachlassgericht ein Nachlasspfleger benannt wird, welcher für die Erbenermittlung zuständig ist. Was muss bzw. kann ich tun? Vielen Dank.
Dr. Stephan Seitz Autor
am 11. Januar 2023 um 23:45 Uhr
Schauen Sie bitte mal hier: Miterbe unbekannt oder unauffindbar: Erbengemeinschaft trotzdem auflösen. Hier habe ich Optionen dargestellt.
Schiele
28. Januar 2024 um 22:40 Uhr
Guten Tag, eine Cousine von mir ist in Essen verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Da es keine weiteren Angehörigen gibt, sind meine Mutter (Tante der Verstorbenen) und weitere Cousinen und Cousins von mir erbberechtigt. Leider bekomme ich nirgends Auskunft, wie ich weitere Infos über die Erbmasse erhalte. Vom Nachlassgericht habe ich lediglich die Auskunft bekommen, dass wir einen Erbschein beantragen sollen. Da wir damit aber das Erbe auch 'blind' annehmen, werden wir das nicht tun. Jetzt meine Frage: was passiert mit dem Guthaben? Wird vom Nachlassgericht nach Erben gesucht? Mein Antrag auf Erbenermittlung wurde gar nicht beachtet. Muss/kann/soll ich aktiv werden? Danke vorab für eine Auskunft.
Dr. Stephan Seitz Autor
am 29. Januar 2024 um 10:44 Uhr
Liebe Frau Schiele, Sie müssen hier selbst aktiv werden. Infos finden Sie unter Was steckt im Nachlass? So ermitteln Sie den Inhalt der Erbschaft!. Bitte beachten Sie, dass Sie auch ohne Beantragung eines Erbscheins die Erbschaft annehmen können. Viele Grüße, Stephan Seitz.
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