Logo HEREDITAS
 
Erbteil zu Geld machen? Erbengemeinschaft ohne finanzielles Risiko verlassen!*
Startseite > Erbengemeinschaft > Erbengemeinschaft wer bekommt den Erbschein

Erbengemeinschaft wer bekommt den Erbschein

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Autor:
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2024
Ihre Lesezeit: 6 Minuten
               

Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Erbschein Erbengemeinschaft Die schnelle Antwort

Erbschein Erbengemeinschaft

  • Erbschein als Erbnachweis: Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis des Erbrechts und besonders wichtig in Erbengemeinschaften, da er häufig die rechtliche Grundlage bildet, um den Nachlass gemeinschaftlich zu verwalten und zu veräußern.
  • Arten und Beantragung des Erbscheins: Es gibt verschiedene Erbscheinarten – den gemeinschaftlichen Erbschein für alle Miterben und den Teilerbschein für einzelne Erbanteile.
  • Erbengemeinschaft wer bekommt den Erbschein: Grundsätzlich kann jeder Miterbe einen gemeinschaftlichen oder Teilerbschein beantragen.
  • Kosten und Alternativen zum Erbschein: Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und können durch Vereinbarungen zwischen den Erben geteilt werden. Ein Erbschein ist jedoch oft nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament oder eine postmortale Vollmacht den Nachweis des Erbrechts ersetzt.
Abschnitt 1 von 6

Was ist ein Erbschein und warum ist er in einer Erbengemeinschaft wichtig?

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, welches das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers ist. Er dient als amtlicher Nachweis des Erbrechts der Erben. Der Erbschein weist vorliegende Beschränkungen durch Vor- und Nacherbschaft sowie eine Testamentsvollstreckung aus, gibt jedoch keine Informationen über Auflagen, Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche.

Hier ein Beispiel: In diesem Erbschein sind die drei Erben und ihr jeweiliger Anteil am Nachlass aufgeführt.

Der Erbschein ist für Erbengemeinschaften von besonderer Bedeutung, da er den gemeinschaftlichen Erben offiziell als Nachweis ihrer Erbenstellung dient. Ohne diesen Nachweis haben die Miterben in der Praxis häufig Probleme Nachlasswerte wie Bankguthaben, Immobilien oder Versicherungsansprüche gemeinsam zu verwalten oder zu veräußern. Der Erbschein bestätigt nicht nur die Existenz der Erbengemeinschaft, sondern legt auch die jeweiligen Anteile der einzelnen Erben fest. Somit ist er die rechtliche Grundlage, um gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen und Nachlasswerte in die Hand zu bekommen oder an Dritte zu übertragen.

Abschnitt 2 von 6

Wann wird ein Erbschein in der Erbengemeinschaft benötigt?

Ein Erbschein wird benötigt, wenn die Erbenstellung offiziell nachgewiesen werden muss, beispielsweise gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Versicherungen. Bei der Übertragung eines Grundstücks verlangt das Grundbuchamt den Erbschein zur Eintragung der Erbengemeinschaft, und auch Banken sowie Versicherungen fordern in der Regel den Erbschein zur Prüfung der Erbberechtigung. Möchte ein Miterbe seinen Anteil am Nachlass verkaufen, empfiehlt es sich ebenfalls, einen Erbschein vorzulegen, da Käufer nur bei eindeutigem Erbnachweis Interesse zeigen werden.

Hinweis: Ein Erbschein ist nicht immer unmittelbar nach einem Todesfall erforderlich. In vielen Fällen, insbesondere bei klarer Erbfolge, kann eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder Erbvertrag den Nachweis ersetzen. Ein notarielles Testament genügt oft, um die Erbfolge zu belegen, sodass kein Erbschein benötigt wird – etwa zur Legitimation bei Banken oder zur Grundbuchberichtigung. Ein privates Testament ist je nach Einzelfall ebenfalls ausreichend, sofern es keine Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Erbfolge gibt.

Alternativen zum Erbschein: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, der die Erben und ihre Anteile eindeutig festlegt, kann dieser häufig als Erbnachweis dienen und den Erbschein überflüssig machen. Zudem sind Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken (postmortale Vollmacht), in bestimmten Fällen eine Alternative, besonders bei Bankangelegenheiten, sodass der Erbschein umgangen werden kann.

Prüfen Sie, ob ein Erbschein für die Erbengemeinschaft wirklich erforderlich ist. In vielen Fällen kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auch ohne Erbschein erfolgen, was vor allem unnötige Kosten spart. Immer aber gilt: beantragen Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein nicht vorschnell und ohne Abstimmung mit den Miterben. Sie riskieren sonst auf den Kosten allein sitzen zu bleiben.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

Abschnitt 3 von 6

Welche Erbscheinarten gibt es für eine Erbengemeinschaft?

Es werden verschiedene Arten an Erbscheinen unterschieden, die vor allem Einfluss auf Aussagegehalt und Kosten für die Beantragung haben.

  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Der gemeinschaftliche Erbschein umfasst alle Miterben und ihre jeweiligen Erbquoten. Er ist besonders sinnvoll, wenn die Erbengemeinschaft den gesamten Nachlass gemeinsam verwalten und darüber verfügen möchte.
  • Teilerbschein: Alternativ gibt es den Teilerbschein, der nur die Anteile eines oder mehrerer Miterben abbildet. Dieser Teilerbschein ist nützlich, wenn einzelne Miterben unabhängig vom Rest der Erbengemeinschaft über ihren Erbanteil verfügen möchten. Auch ist der Teilerbschein günstiger, weil die Kosten nur für diesen Erbteil berechnet werden.
  • Quotenloser Erbschein: Ein quotenloser Erbschein kommt zum Einsatz, wenn zwar feststeht, wer die Erben sind, die genaue Erbquote jedoch noch nicht ermittelt wurde. Der quotenlose Erbschein ist sinnvoll, um dringende Nachlassverfügungen vorzunehmen, ohne dass die genaue Erbverteilung bereits festgelegt wurde. Dieser Erbschein eignet sich vor allem für Grundbuchumschreibungen und beschleunigt die Verwaltung. Für die Erteilung eines quotenlosen Erbscheins ist allerdings Voraussetzung, dass alle Miterben auf die Aufnahme der Erbteile verzichten.

Icon Weitere Artikel Erbschein Erbengemeinschaft: Meine weiteren Artikel

  • Icon Erbstreit auflösen: Praxistipps für die Erbengemeinschaft!
    Erbstreit auflösen: Praxistipps für die Erbengemeinschaft!
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 1. November 2024

  • Icon Erbstreit vermeiden: 7 Tipps für Erblasser und Miterben
    Erbstreit vermeiden: 7 Tipps für Erblasser und Miterben
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 1. November 2024

  • Icon Gesamthandsgemeinschaft: Rechtsform Erbengemeinschaft
    Gesamthandsgemeinschaft: Rechtsform Erbengemeinschaft
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2024

  • Icon Nachlassverbindlichkeiten: Haftung Erbengemeinschaft
    Nachlassverbindlichkeiten: Haftung Erbengemeinschaft
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 16. Dezember 2025

  • Icon Immobilien vererben Deutschland: 7 Statistiken, die Sie überraschen werden
    Immobilien vererben Deutschland: 7 Statistiken, die Sie überraschen werden
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 1. Dezember 2024

  • Icon Erbengemeinschaft: Einfach erklärt
    Erbengemeinschaft: Einfach erklärt
    Autor: Dr. Stephan Seitz
    Zuletzt aktualisiert: 5. November 2024


 
 
 
Abschnitt 4 von 6

Wer kann den Erbschein in einer Erbengemeinschaft beantragen?

In einer Erbengemeinschaft kann grundsätzlich jeder Miterbe den gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dies bedeutet, dass nicht alle Erben den Antrag gemeinsam einreichen müssen; ein einzelner Miterbe kann stellvertretend für alle Erben den Antrag beim Nachlassgericht stellen. In einem solchen Fall ist es jedoch wichtig, dass dieser Miterbe gegenüber dem Gericht erklärt, dass alle anderen Miterben die Erbschaft angenommen haben und damit in die Erbengemeinschaft eingetreten sind.

Eine gemeinschaftliche Beantragung des Erbscheins bietet den Vorteil, dass die Miterben frühzeitig eine gemeinsame Strategie für die Nachlassverwaltung festlegen können, wodurch spätere Missverständnisse und finanzielle Streitigkeiten vermieden werden. Auch sind die Kosten eines gemeinschaftlichen Erbscheins niedriger, als die Summe der Kosten für Teilerbscheine.

Wenn jedoch ein einzelner Miterbe den Erbschein allein beantragt, muss er zunächst die gesamten Kosten tragen. In der Praxis kann dieser Antragsteller zwar versuchen, eine anteilige Erstattung der Kosten von den anderen Miterben zu erhalten, jedoch besteht ein rechtlicher Anspruch darauf meist nur, wenn der Erbschein zwingend erforderlich war und keine anderen Nachweise möglich sind.

Daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenteilung zu treffen. Ohne eine solche Abmachung besteht die Gefahr, dass der Antragsteller die gesamten Kosten selbst tragen muss, falls die anderen Miterben eine Erstattung ablehnen.

Thumbnail Erbschein Erbengemeinschaft
Abschnitt 5 von 6

Wie beantragt man einen gemeinschaftlichen Erbschein?

Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt. Dazu benötigt man die Sterbeurkunde des Verstorbenen, gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge, sowie Nachweise zur eigenen Erbberechtigung. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich beim Gericht gestellt werden.

Bei der Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins muss der Antragsteller eidesstattlich versichern, dass die Angaben zur Erbfolge korrekt sind. Dies ist eine gesetzliche Anforderung, die falsche Angaben strafbar macht.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Nachlassgericht mehrere Wochen betragen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Unterlagen von Beginn an bereitzuhalten und den Antrag vollständig einzureichen. Ein Notar kann zudem helfen, den Prozess schneller zu gestalten.

Thema vertiefen? Hier gibt´s alle Details zum Erbschein beantragen!

Erfahren Sie, wie Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, welche Dokumente wie Personalausweis, Sterbeurkunde und Erbnachweise erforderlich sind und warum eine eidesstattliche Versicherung und die gerichtliche Prüfung der Erbfolge notwendig sind.

Abschnitt 6 von 6

Kosten des Erbscheins und Möglichkeiten zur Kostenteilung

Die Kosten für die Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins in einer Erbengemeinschaft richten sich nach dem Wert des Nachlasses und umfassen sowohl die Gebühren für die Erteilung des Erbscheins als auch für die erforderliche eidesstattliche Versicherung. Je höher der Nachlasswert, desto höher sind die anfallenden Gebühren, da sie gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gestaffelt berechnet werden.

Wenn ein einzelner Miterbe den gemeinschaftlichen Erbschein allein beantragt, muss er zunächst die gesamten Kosten übernehmen. In der Praxis kann der Antragsteller zwar versuchen, eine anteilige Erstattung der Kosten nach Höhe der Erbquoten von den anderen Miterben zu erhalten, jedoch besteht ein rechtlicher Anspruch darauf in der Regel nur, wenn der Erbschein zwingend notwendig war und keine anderen Nachweise zur Verfügung standen. In Fällen, in denen ein notarielles Testament oder eine andere öffentliche Urkunde als Erbnachweis genügt, könnte ein Rückerstattungsanspruch entfallen.

Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenteilung zu treffen. Eine solche Abmachung schützt den Antragsteller davor, auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben, falls die übrigen Miterben eine Kostenerstattung ablehnen. Diese klare Vereinbarung stellt sicher, dass alle Miterben ihren Anteil an den Gebühren für den Erbschein übernehmen und finanziellen Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorgebeugt wird.

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt den Erbschein in einer Erbengemeinschaft?

Jeder Miterbe einer Erbengemeinschaft kann den Erbschein beantragen. Falls nur ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben ausgestellt werden soll, kann ein Miterbe den Antrag stellvertretend für die gesamte Gemeinschaft einreichen. Ein gemeinsamer Antrag ist nicht zwingend erforderlich, allerdings muss der Antragsteller bestätigen, dass alle Erben das Erbe angenommen haben.

Was kostet ein gemeinschaftlicher Erbschein in der Erbengemeinschaft?

Die Kosten des Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich aus einer Gebühr für die Ausstellung und einer weiteren Gebühr für die eidesstattliche Versicherung zusammen. Die gesamten Kosten trägt zunächst der Antragsteller, können aber nach Absprache zwischen den Miterben aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Erbschein und einem Teilerbschein?

Ein gemeinschaftlicher Erbschein nennt alle Miterben und ihre jeweiligen Erbquoten und ermöglicht der Erbengemeinschaft, den gesamten Nachlass gemeinsam zu verwalten. Ein Teilerbschein hingegen weist nur den Anteil eines einzelnen Miterben aus, wodurch dieser nur seinen eigenen Anteil verwalten oder geltend machen kann.

Wann ist ein Erbschein in einer Erbengemeinschaft notwendig, und wann nicht?

Ein Erbschein ist dann notwendig, wenn kein anderes Nachweisdokument über das Erbrecht der Miterben vorliegt. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein oft ersetzen. In manchen Fällen kann eine transmortale oder postmortale Vollmacht ebenfalls als Nachweis dienen und den Erbschein unnötig machen.

Wie lange dauert es, bis der gemeinschaftliche Erbschein ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit für einen Erbschein variiert je nach Gericht und Arbeitsaufkommen. Im Durchschnitt dauert es etwa vier bis sechs Wochen ab Antragstellung, bis der Erbschein ausgestellt wird. Die Dauer kann sich verlängern, wenn zusätzliche Unterlagen benötigt werden oder die Erbfolge unklar ist.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Erbschein Erbengemeinschaft

Kommentare

Bislang keine Kommentare.

Schreiben Sie Ihren Kommentar!

Ihr Name und ihr Kommentar werden veröffentlicht und entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.

Bislang keine Bewertungen


Diesen Beitrag teilen