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Vollmacht Erbengemeinschaft: Vertretungsregelung Miterben

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2024
Ihre Lesezeit: 10 Minuten
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Rechtliche Hinweise: Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Icon Vertretung und Vollmacht Erbengemeinschaft Die schnelle Antwort

Vertretung und Vollmacht Erbengemeinschaft

  • Vollmachten halten die Erbengemeinschaft handlungsfähig: Mit einer Vollmacht können Bankgeschäfte, Vertragskündigungen und Behördengänge auch dann reibungslos erledigt werden, wenn noch kein Erbschein vorliegt oder einzelne Miterben nur schwer erreichbar sind.
  • Klare Regeln zu Inhalt und Umfang schützen vor Streit: In einer Vollmachtsurkunde sollten alle Befugnisse, Widerrufsoptionen und Beschränkungen genau definiert sein. Vorlagen sind hilfreich, bei komplexen Nachlässen lohnt sich jedoch eine notarielle Beurkundung oder zumindest juristische Beratung.
  • Jeder Miterbe kann widerrufen – aber Lösungen brauchen Einigkeit: Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit beendet werden. Dennoch sollten sich alle Erben abstimmen, um die Nachlassverwaltung nicht lahmzulegen. Bei tiefgreifendem Zerwürfnis ist ein Erbteilsverkauf oder auch die Teilungsversteigerung oft der letzte Ausweg.
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Warum eine Vollmacht in der Erbengemeinschaft so wichtig ist

Wenn jemand verstirbt und mehrere Personen als Erben eingesetzt sind, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. In dieser Konstellation müssen alle Erben gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen und den Nachlass verwalten.

Genau hier können Vollmachten eine entscheidende Rolle spielen: Sie helfen, die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft zu sichern. Ohne Vollmachten wäre es oft sehr mühsam, einfache Vorgänge wie das Bezahlen offener Rechnungen oder das Kündigen von Verträgen zügig abzuwickeln.

Solange keine klare Vertretung der Erbengemeinschaft durch eine geeignete Vollmacht über den Tod hinaus geregelt ist, können Beschlüsse je nach Sachverhalt nur im Einvernehmen aller oder der Mehrheit der Miterben gefasst werden. Das wird umso komplexer, je mehr Personen beteiligt sind und je weiter sie geografisch voneinander entfernt leben. Hinzu kommt, dass nicht immer alle Informationen über den Nachlass oder notwendige Formalitäten rechtzeitig an jeden Erben gelangen.

Eine wirksame Vollmacht in der Erbengemeinschaft löst dieses Problem: Wer von den Miterben bevollmächtigt ist, kann im Namen aller handeln und beispielsweise Bankgeschäfte oder Vertragskündigungen vornehmen, ohne dass für jedes Detail eine gemeinsame Abstimmung nötig ist.

Auch die Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten in der Erbengemeinschaft kann sinnvoll sein. Diese Person dient als zentrale Anlaufstelle für Post, Rechnungen und amtliche Schreiben, was gerade bei mehreren oder räumlich verstreuten Erben enorm Zeit und Aufwand spart.

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Grundlagen der Erbengemeinschaft: Wer erbt wann und wie?

Nach den Regelungen der §§ 2032 ff. BGB entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen als Erben berufen werden. In diesem Fall gehört ihnen der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Kein Miterbe kann allein über einzelne Gegenstände oder Konten bestimmen, solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt wurde. Deshalb ist es hilfreich, wenn eine oder mehrere Personen eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzen, um wichtige Schritte schneller einzuleiten.

Erbengemeinschaften handeln durch Beschluss

Die eingeschränkte Handlungsfähigkeit einer Erbengemeinschaft liegt daran, dass alle Miterben gemeinsam agieren müssen. Gibt es Uneinigkeit, kann die Verwaltung des Nachlasses schnell ins Stocken geraten. Oft fehlen zudem wichtige Informationen – etwa zu Versicherungen, Abonnements oder Immobilien –, sodass Entscheidungen nicht rechtzeitig getroffen werden können. Eine klare Erbengemeinschaft Vertretung mithilfe einer Vollmacht beugt solchen Schwierigkeiten vor.

Erbschein oder Vollmacht? Was schneller zur Handlungsfähigkeit führt

Ein Erbschein weist nach, wer Erbe ist und mit welcher Erbquote. Er gibt Banken oder Behörden Auskunft über die Berechtigung an den Nachlass.

Eine Vollmacht hingegen legt fest, welche Handlungen eine Person für die Erbengemeinschaft ausführen darf. Damit lassen sich Entscheidungen und Zahlungen auch dann zügig erledigen, wenn der Erbschein noch nicht vorliegt. Ein Bevollmächtigter hat dadurch jedoch nicht automatisch das „Sagen“ über alles, sondern kann nur im vorgegebenen Umfang handeln. Eine postmortale Vollmacht oder transmortale Vollmacht ermöglicht hier besonders rasche Handlungsfähigkeit.

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Typische Konflikte in der Erbengemeinschaft und wie eine Vollmacht hilft

Sobald mehrere Personen erben, können schnell Unstimmigkeiten entstehen. Häufige Streitpunkte sind:

  • Unterschiedliche Vorstellungen über die Nachlassabwicklung (z. B. Verkauf eines Hauses vs. Vermietung)
  • Mangelnde Kommunikation: Wichtige Entscheidungen werden zu spät oder gar nicht getroffen
  • Räumliche Distanz: Erben wohnen weit auseinander oder im Ausland, was gemeinsame Termine erschwert

All diese Konflikte lassen sich entschärfen, wenn eine wirksame Vollmacht Erbengemeinschaft existiert. Die Gemeinschaft bleibt dadurch handlungsfähig, selbst wenn einige Miterben schwer erreichbar sind. Ein Empfangsbevollmächtigter Erbengemeinschaft kann zudem sicherstellen, dass wichtige Unterlagen nicht verloren gehen oder verspätet ankommen, indem er alles zentral sammelt und weiterleitet.

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Verschiedene Vollmachtsarten in der Erbengemeinschaft

Eine Vollmacht ist nicht gleich eine Vollmacht. Im Erbfall kommen verschiedene Formen in Frage, die sich im Umfang und Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit unterscheiden. Dadurch lässt sich die Verwaltung des Nachlasses individuell anpassen:

Generalvollmacht, Spezialvollmacht und Bankvollmacht

  • Generalvollmacht: Erlaubt dem Bevollmächtigten, nahezu alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Praktisch bei größeren Nachlässen, erfordert aber ein hohes Vertrauen in die bevollmächtigte Person.
  • Spezialvollmacht: Beschränkt sich auf bestimmte Aufgaben (z. B. Immobilienverkauf, Kündigung von Mietverträgen). Geeignet, wenn die Erbengemeinschaft genau festlegen möchte, wer sich um welche Bereiche kümmert.
  • Bankvollmacht bzw. Kontovollmacht: Ermöglicht, nach dem Tod des Erblassers direkt auf das Nachlasskonto zuzugreifen. Wichtig, wenn laufende Kosten (Miete, Versicherungen) weitergezahlt werden müssen, bevor alle Erbscheine vorliegen. Eine solche Kontovollmacht Erbengemeinschaft kann erhebliche Zeit sparen.

Postmortale und transmortale Vollmacht

  • Postmortale Vollmacht: Wird erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. Sinnvoll, wenn zu Lebzeiten niemand sonst über das Konto verfügen soll, nach dem Erbfall aber schnelle Handlungsfähigkeit gewünscht ist.
  • Transmortale Vollmacht: Beginnt bereits zu Lebzeiten des Erblassers und wirkt über den Tod hinaus. Häufig in Vorsorgevollmachten verwendet, um nahtlos weiterzuarbeiten, falls der Erblasser krankheits- oder todesbedingt ausfällt.

Welche Vollmachtsart am besten passt, hängt von der Familiensituation und den Wünschen des Erblassers oder der Erben ab. Eine gut durchdachte Vollmacht beugt langwierigen Blockaden vor.

Thumbnail Vertretung und Vollmacht Erbengemeinschaft
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Kontovollmacht Erbengemeinschaft & Bankangelegenheiten

Nachlasskonto und rechtliche Besonderheiten

Stirbt ein Kontoinhaber, sperrt die Bank in der Regel das bestehende Konto und führt es als Nachlasskonto weiter. Damit bleiben wichtige Zahlungen wie Miete, Strom oder Versicherungen vorerst bestehen, während ein eingeräumter Kreditrahmen meist erlischt. Sind mehrere Erben vorhanden, wird die Erbengemeinschaft als Gesamtheit zum Kontoinhaber. Allerdings können sie ohne besondere Vollmacht nur gemeinsam über das Konto verfügen. Um die Erbfolge eindeutig zu belegen, verlangen Banken oft einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament.

Viele Institute stellen dafür eigene Formulare bereit, mit denen eine postmortale oder transmortale Vollmacht erteilt werden kann. Liegt eine solche Vollmacht vor, können notwendige Zahlungen wie Beerdigungskosten rasch ausgeführt werden, ohne auf den Erbschein warten zu müssen. Wer keine Vollmacht nachweisen kann, hat erst dann Zugriff, wenn der Erbschein offiziell ausgestellt ist.

Oder-Konto vs. Und-Konto

Bei Ehepaaren oder anderen Gemeinschaften ist es entscheidend, ob das Konto als Oder-Konto oder Und-Konto geführt wird. In einem Oder-Konto dürfen alle Kontomitinhaber eigenständig verfügen. Rechtlich gehört der Anteil des Verstorbenen jedoch weiterhin zum Nachlass. Im Gegensatz dazu bedarf ein Und-Konto für jede Transaktion die Zustimmung aller Beteiligten. Das kann im Erbfall schnell zu Problemen führen, weshalb eine Vollmacht oft unerlässlich ist, um handlungsfähig zu bleiben.

Bestattungskosten und Kontozugriff

Die Kosten für die Bestattung werden in den meisten Fällen von den nächsten Angehörigen getragen. Allerdings können diese Aufwendungen häufig direkt vom Nachlasskonto beglichen werden, wenn genügend Guthaben vorhanden ist. Manche Banken akzeptieren Abbuchungen für Bestattungen auch ohne ausdrückliche Vollmacht, sofern eine Originalrechnung vorgelegt wird. Dennoch empfiehlt es sich, die Erben untereinander abzustimmen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Überweisung laufender Kosten

Auch nach dem Tod können Verträge wie Mietverträge oder Versicherungen weiterlaufen. Gibt es keine Kontovollmacht für die Erbengemeinschaft, müssen die Erben warten, bis sie gemeinsam handlungsfähig sind oder ein Erbschein vorliegt. Mit einer passenden Vollmacht lassen sich Ausgaben rechtzeitig begleichen, sodass Mahnungen oder Kündigungen verhindert werden. Besonders in zerstrittenen Erbengemeinschaften ist eine Vollmacht ein wichtiger Schlüssel zur rechtzeitigen Abwicklung laufender Zahlungsverpflichtungen.

Rolle eines Bevollmächtigten

Oft ist es sinnvoll, dass sich die Miterben auf einen Bevollmächtigten einigen. Dies kann ein naher Angehöriger oder eine neutrale Person sein, die sich beispielsweise um die Organisation der Bestattung, das Zahlen von Rechnungen und den Austausch mit Behörden kümmert. Regelmäßige Abstimmungen über anfallende Kosten sind dabei wichtig, um Transparenz zu schaffen und möglichen Konflikten vorzubeugen.

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Erbengemeinschaft Vollmacht: Inhalt, Form und Muster

Notwendige Bestandteile einer Vollmachtserklärung

Damit eine Vollmacht reibungslos anerkannt wird, sollten folgende Punkte klar definiert sein:

  • Nennung aller Erben, Erbquoten und Kontaktdaten
  • Beschreibung des Erbfalls (wer ist verstorben, Geburts- und Sterbedatum)
  • Klare Befugnisse des Bevollmächtigten (z. B. Kontoverfügung, Verkauf von Nachlassgegenständen)
  • Widerrufsvorbehalt (Vollmacht ist grundsätzlich widerruflich)
  • Datum und Unterschriften aller Erben
Die Vollmacht berechtigt nur zur Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses, nicht zur persönlichen Bereicherung. Die Erbengemeinschaft kann sich vorbehalten, bestimmte Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Vollmacht Erbengemeinschaft Vorlage PDF

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine Erbengemeinschafts-Vollmacht. Solche Vorlagen sind nützlich als erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien ist eine ausführlichere, juristisch geprüfte Fassung ratsam – insbesondere, wenn im Streitfall Standfestigkeit vor Gerichten oder Behörden gefragt ist.

Hinweis: Diese Vorlage dient nur als Beispiel und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Vollmacht

der Erbengemeinschaft XYZ in der Erbsache [Name des Erblassers], geb. am [Geburtsdatum], verstorben am [Sterbedatum]

Wir, die unterzeichneten Erben,

  • [Name, Anschrift, ggf. Erbquote]
  • [Name, Anschrift, ggf. Erbquote]
  • [Name, Anschrift, ggf. Erbquote]
  • (weitere Erben)

bilden eine Erbengemeinschaft und verwalten den Nachlass des Erblassers gemeinschaftlich.

Wir bevollmächtigen hiermit [Name, Anschrift] im Namen und mit Wirkung für die gesamte Erbengemeinschaft rechtlich verbindlich aufzutreten. Dies umfasst insbesondere folgende Befugnisse:

  • Kontovollmacht (Zugriff auf Bankkonten, Durchführung von Überweisungen, Abhebungen etc.)
  • Kündigung und Abschluss von Verträgen (z. B. Miet- oder Versicherungsverträge)
  • Geltendmachung und Verwaltung von Forderungen, die zum Nachlass gehören
  • Empfangsbevollmächtigter Erbengemeinschaft (für Post und Zustellungen)
  • sonstige Handlungen, die zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung erforderlich sind

Die oben genannten Befugnisse dürfen nur im Interesse und zum Wohle der Erbengemeinschaft ausgeübt werden. Sie erstrecken sich nicht auf eine persönliche Bereicherung oder Schenkungen, es sei denn, sämtliche Miterben stimmen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Diese Vollmacht kann von jedem Miterben oder von allen gemeinsam jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. In diesem Fall sind alle betroffenen Erben sowie ggf. beteiligte Banken oder Behörden unverzüglich zu informieren.

Die Vollmacht tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft und gilt, soweit nichts anderes vermerkt ist, bis auf Widerruf. Sofern kein Widerruf erfolgt, endet sie spätestens mit der vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses.

Ort, Datum, Unterschriften aller Miterben

Notarielle Beglaubigung oder einfache Schriftform?

Für die meisten alltäglichen Bankgeschäfte genügt eine einfache Schriftform, von allen Erben unterschrieben. Sobald jedoch Immobilien- oder Unternehmensanteile betroffen sind, empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Das schafft Sicherheit gegenüber Grundbuchämtern und Registergerichten und erhöht die Akzeptanz der Vollmacht.

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Ansprüche der Erben bei Pflichtverletzungen des Bevollmächtigten

Auftragsverhältnis vs. Gefälligkeitsverhältnis

Ob ein Bevollmächtigter gegenüber den Erben zur Rechenschaft verpflichtet ist, hängt davon ab, ob ein Auftragsverhältnis oder lediglich eine Gefälligkeit vorliegt. Bei einem Auftrag nach §§ 662 ff. BGB stehen den Erben umfassende Auskunfts- und Rechenschaftsrechte zu. Bei einer Gefälligkeit fehlen diese Pflichten in der Regel, weil kein Rechtsbindungswille besteht.

Rechnungslegungspflicht und Auskunftsansprüche

Kommt es zu Streit, müssen Bevollmächtigte bei einem Auftragsverhältnis im Detail aufzeigen, wofür Geld verwendet wurde und welche Einnahmen oder Ausgaben es gab. Können sie dies nicht, riskieren sie Schadensersatzforderungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Schadensersatzansprüche bei Vollmachtsmissbrauch

Wer seine Vertretungsmacht überschreitet und dem Nachlass schadet, haftet gegenüber den Erben. Klassische Fälle sind unbefugte Geldabhebungen oder der Kauf von Gegenständen ohne Zustimmung. In solchen Situationen können Erben nicht nur die Rückgabe der entnommenen Beträge verlangen, sondern auch für Folgeschäden einstehen müssen.

Unbefugte Kontoabhebungen, eigenmächtiges Umschreiben von Verträgen oder eine missbräuchlich genutzte Generalvollmacht gehören zu den häufigsten Szenarien. Wird so ein Fehlverhalten früh erkannt, lässt sich der Schaden durch einen raschen Widerruf oft minimieren.
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Widerruf der Vollmacht und Besonderheiten in der Erbengemeinschaft

Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und formlos widerrufen werden, sofern sie nicht ausdrücklich als „unwiderruflich“ vereinbart wurde. Im Erbfall tritt an die Stelle des Vollmachtgebers die Erbengemeinschaft. Sind sich alle Erben einig, kann die Vollmacht gemeinschaftlich aufgehoben werden.

Wünscht nur ein Teil der Miterben den Widerruf, während andere die Vollmacht aufrechterhalten möchten, gilt diese für die widersprechenden Erben nur eingeschränkt. Der Bevollmächtigte darf in Bezug auf deren Anteile nicht mehr alleine handeln. Diese Situation kann die Handlungsfähigkeit insgesamt einschränken.

Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben gültig, sofern sie vor dem Widerruf geschlossen wurden. Es ist ratsam, Banken oder Dritte schnellstmöglich über den Widerruf zu informieren, damit kein Rechtsschein mehr entsteht.

Nach einem Widerruf sollte die Originalvollmachtsurkunde eingezogen werden, um den Anschein einer bestehenden Vertretungsmacht zu beseitigen. Manche Banken verlangen hierzu eine schriftliche Bestätigung, bevor sie die Vollmacht als erloschen betrachten.

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Vollmacht & Testamentsvollstreckung

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers von einer unabhängigen Person umgesetzt wird. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen (Immobilien, Gesellschaftsanteilen) oder zerstrittenen Erben kann ein Testamentsvollstrecker für Ordnung sorgen. Der Erblasser muss dies allerdings im Testament oder Erbvertrag festlegen.

Unterschiede: Testamentsvollstrecker vs. Bevollmächtigter

Während ein Bevollmächtigter durch eine widerrufliche Vollmacht agiert, verfügt der Testamentsvollstrecker über ein gerichtliches Zeugnis und kann weitreichender über den Nachlass bestimmen. Die Erben können seine Entscheidungen meist nicht einfach blockieren oder aufheben.

Parallelität und Konflikte

Manchmal werden sowohl Vollmacht als auch Testamentsvollstreckung angeordnet. Das kann sinnvoll sein, um die Zeit zu überbrücken, bis der Testamentsvollstrecker sein Amt offiziell antreten kann. Dennoch können sich Überschneidungen ergeben, wenn der Bevollmächtigte und der Testamentsvollstrecker unterschiedliche Ziele verfolgen. Letztlich hat der Testamentsvollstrecker die stärkere Position, sofern er im Rahmen des Testaments handelt.

Gerichtliche Klärungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker nicht automatisch sein ganzes Amt auf einen Dritten übertragen kann. Umgekehrt kann eine einfache Vollmacht die Stellung eines Testamentsvollstreckers nicht ersetzen, wenn dies nicht klar im Testament so gewollt ist.

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Rechnung an Erbengemeinschaft adressieren“ – praktischer Umgang mit Forderungen

Wer zahlt welche Rechnung? Gesamtschuld und Innenverhältnis

Wird eine Rechnung an die Erbengemeinschaft adressiert, haften alle Erben grundsätzlich als Gesamtschuldner. Außenstehende Gläubiger können sich somit an jeden Erben halten. Im Innenverhältnis empfiehlt es sich, ein gemeinsames Nachlasskonto zu nutzen oder klare Absprachen zu treffen, wie Kosten verteilt werden.

Rolle eines bevollmächtigten Miterben oder eines externen Bevollmächtigten

Um Forderungen zeitnah zu begleichen, kann ein Miterbe oder eine außenstehende Person bevollmächtigt werden. Diese Person achtet darauf, dass jede Rechnung an die Erbengemeinschaft rasch ausgeglichen wird, um Mahnkosten zu vermeiden. Transparenz ist hier essenziell, damit das Vertrauen in der Erbengemeinschaft erhalten bleibt.

Organisation von Verträgen, Handwerkerleistungen oder Abonnements

Nach dem Tod des Erblassers bleiben oft verschiedene Verträge bestehen. Eine Vollmacht oder ein Empfangsbevollmächtigter kann sich um Kündigungen, Umschreibungen oder Weiterführungen kümmern, damit die Erbengemeinschaft keinen unnötigen Aufwand hat und keine Streitigkeiten über vergessene Zahlungen entstehen.

Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich immer einen Erbschein, wenn eine Kontovollmacht besteht?

Nicht unbedingt. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus kann genügen, um wichtige Bankgeschäfte zu erledigen. Banken verlangen oft einen Erbschein, wenn die Erbfolge unklar ist oder die Vollmacht nicht eindeutig formuliert wurde. Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, die Vollmacht schon zu Lebzeiten klar und am besten auf dem bankeigenen Formular zu regeln.

Kann ich eine erteilte Vollmacht als Miterbe widerrufen?

Ja. Jede Vollmacht ist im Regelfall widerruflich. Allerdings sollten sich die Miterben dann darüber einigen, wer die laufenden Verpflichtungen und Bankgeschäfte weiter abwickelt. Wenn nur ein einzelner Erbe widerruft, während andere Erben die Vollmacht aufrechterhalten wollen, ist die Kontovollmacht nur noch gemeinsam mit dem widerrufenden Erben nutzbar.

Was passiert, wenn sich die Erben über die Kontoverwaltung uneinig sind?

Kommt es zu Konflikten, kann die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft stark eingeschränkt werden. Ein Erbschein allein löst das Problem nicht immer, da viele Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Eine klare, schriftliche Vollmacht für einen oder mehrere Miterben, verbunden mit regelmäßigen Absprachen, hilft, den Nachlass reibungslos zu verwalten und Streit zu vermeiden.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Vertretung und Vollmacht Erbengemeinschaft

Kommentare

Jonathan
31. März 2023 um 23:50 Uhr

Der Artikel betont die Notwendigkeit, eine Kontovollmacht zu erteilen, um sicherzustellen, dass eine Erbengemeinschaft auch nach dem Tod des Erblassers reibungslos funktioniert. Ich schätze die Klarheit und Prägnanz des Artikels, der die Bedeutung der Kontovollmacht für die verschiedenen Mitglieder der Erbengemeinschaft aufzeigt. Es ist wichtig zu erkennen, dass eine gute Vorbereitung im Vorfeld viel Stress und Komplikationen vermeiden kann. Der Artikel erinnert mich daran, wie hilfreich es sein kann, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben, um sicherzustellen, dass alle wichtigen rechtlichen Angelegenheiten berücksichtigt werden. Ich empfehle jedem, der mit einer Erbengemeinschaft zu tun hat, diesen informativen Artikel zu lesen und sich rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen, um mögliche Probleme zu vermeiden.


 

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