Pflichtteil Erbe: Berechtigung, Höhe und Durchsetzung!


Pflichtteil Erbe
- Der Pflichtteil schützt Sie vor völliger Enterbung: Auch wenn Sie im Testament übergangen werden, garantiert Ihnen der Pflichtteil eine finanzielle Mindestsicherung. So stellen Sie sicher, dass nahe Angehörige trotz enterbender Testamente nicht leer ausgehen.
- Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Sachanspruch: Anders als bei der gesetzlichen Erbfolge, bei der Erben Sachwerte wie Immobilien erhalten, können Sie Ihren Pflichtteil immer als Geldbetrag geltend machen – und das auch, wenn Sie im Testament nicht erwähnt sind!
- Pflichtteilsentzug ist nur in Ausnahmefällen möglich: Auch wenn es Konflikte gibt, können Sie sich auf den Pflichtteil verlassen. Das Gesetz schützt enge Familienmitglieder vor willkürlicher Enterbung – und das ohne Risiko, wenn Sie sich rechtzeitig wehren.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Pflichtteil Erbe und warum ist er im Erbrecht wichtig?
- Wer ist pflichtteilsberechtigt und hat Anspruch auf den Pflichtteil?
- Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?
- Kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen?
- Wie kann man den Pflichtteil vom Erbe einfordern?
- Welche Faktoren beeinflussen den Nachlasswert für den Pflichtteil?
- Kann man auf seinen Pflichtteil verzichten und wie funktioniert das?

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Was ist ein Pflichtteil Erbe und warum ist er im Erbrecht wichtig?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch im deutschen Erbrecht, der eine finanzielle Mindestsicherung für nahe Angehörige des Erblassers vorsieht. Er garantiert, dass Personen wie Ehepartner oder Kinder nicht vollständig leer ausgehen, auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Damit entsteht eine Form von Pflichterbe, durch die engste Familienmitglieder stets ein Mindesterbe – also einen gesetzlich geschützten Anteil – beanspruchen können. Auf diese Weise verbindet das Gesetz die Testierfreiheit des Erblassers mit dem Schutz naher Angehöriger.
Abgrenzung: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
Bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten Erben oft Sachwerte wie Immobilien oder Wertgegenstände. Der Pflichtteilsanspruch hingegen ist ein reiner Geldanspruch und kein Recht auf bestimmte Nachlassgegenstände. Das bedeutet, dass enterbte Angehörige den Erben gegenüber eine Geldforderung erheben und so an der Erbschaft beteiligt werden, selbst wenn sie im Testament nicht erwähnt werden. Dieses Pflichtteilsrecht kann nur unter strengen Voraussetzungen entzogen werden, sodass nahe Angehörige kaum vollständig leer ausgehen können.
Was bedeutet Pflichtteil?
Die Frage „Was bedeutet Pflichtteil?“ lässt sich so beantworten: Er ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch, den nahe Verwandte bei einem Erbfall behalten. Selbst wenn der Erblasser in seinem Testament andere Personen bevorzugt, bleibt ihnen ein Teil des Vermögens, nämlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. In Zahlen gesprochen entspricht das meist 50 Prozent des gesetzlichen Anteils. Wer also eigentlich ein Viertel erben würde, erhält im Fall der Enterbung ein Achtel als Geldanspruch. Der Erblasser hat grundsätzlich zwar große Freiheit bei der Verteilung seines Vermögens, doch dieses Minimum, der sogenannte Pflichtanteil am Erbe, bleibt den Angehörigen erhalten – sofern keine wirksame Pflichtteilsentziehung vorliegt.
Historischer Hintergrund
Historisch betrachtet diente der Pflichtteil dazu, die Familie vor Willkür und vollständiger Enterbung zu schützen. Bereits ältere Rechtsordnungen sahen eine gewisse Mindestbeteiligung vor, um Ehegatten und Kinder abzusichern. Heute findet sich diese Regelung in § 2303 BGB. Sie trägt dem Gedanken Rechnung, dass familiäre Bindungen trotz persönlicher Differenzen nicht völlig übergangen werden sollen. Wer also seinen Ehepartner, die Kinder oder (bei Kinderlosigkeit) die eigenen Eltern enterbt, muss damit rechnen, dass diese dennoch ihren Pflichtteil geltend machen können, auch wenn ein Testament anderes vorsieht.
Ein Vater setzt seinen Freund als Alleinerben ein. Die Kinder sind damit faktisch enterbt. Dennoch steht ihnen ihr Anteil als Geldforderung zu, und sie können ihn von dem eingesetzten Freund verlangen.
Eine Mutter enterbt ihren Sohn zugunsten einer Stiftung. Selbst wenn der Sohn im Testament nicht erwähnt wird, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil – sofern kein Entziehungsgrund vorliegt.
Pflichtteil Erbe: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Wer ist pflichtteilsberechtigt und hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Oft stellt sich die Frage: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil und wer ist pflichtteilsberechtigt? Das Gesetz gibt eine klare Antwort: Jeder, der nach der gesetzlichen Erbfolge zum engen Familienkreis des Erblassers gehört und durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wird, kann diesen Anspruch erheben. In vielen Fällen spricht man dann von einer Mindestbeteiligung an der Erbschaft, auch wenn es sich dabei um einen reinen Geldanspruch handelt.

Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören:
- Pflichtteil Ehegatte: Unabhängig vom Güterstand bleibt ein Ehegatte pflichtteilsberechtigt, sofern die Ehe nicht bereits auflösungsreif war.
- Pflichtteil Kinder: Dazu zählen alle ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kinder, die rechtlich als Abkömmlinge anerkannt sind.
- Pflichtteil Enkel und Urenkel: Sie rücken nach, wenn ihr Elternteil (ein Kind des Erblassers) bereits verstorben ist.
- Pflichtteil Eltern des Erblassers: Diese erhalten einen Pflichtteil nur dann, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.
Andere Verwandte wie Geschwister, Tanten oder Stiefkinder ohne Adoption sind nicht pflichtteilsberechtigt. Allerdings kann auch ein gültiger Pflichtteilsentzug nach § 2333 BGB vorliegen, wenn etwa eine schwere Straftat gegen den Erblasser verübt wurde. Fehlt ein solcher Entzug, gilt das Erbrecht rund um den Pflichtteil: Eine Enterbung verhindert zwar die Erbschaft selbst, aber nicht den Mindestanspruch als Geldforderung.
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- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich 50 Prozent dessen, was man nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würde (§ 2303 BGB). Wer also regulär ein Viertel des Nachlasses erben sollte, bekommt im Fall einer Enterbung ein Achtel als Mindestbeteiligung. Da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt, muss der Wert des gesamten Nachlasses zunächst ermittelt werden. Bei vielen Nachlässen sind Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensbeteiligungen zu berücksichtigen.
Typischer Ablauf der Berechnung
- Nachlasswert ermitteln: Alle Vermögenswerte werden erfasst und Schulden abgezogen. So erhält man den Netto-Nachlass.
- Gesetzliche Erbquote festlegen: Wer wäre nach gesetzlicher Erbfolge erbberechtigt, und in welcher Höhe? Davon 50 Prozent ergeben den Pflichtteil.
- Auszahlungspflicht: Die Erben müssen den Pflichtteilsberechtigten auszahlen. Kann das nur schwer aufgebracht werden, sind Stundungen oder Raten vereinbar.
Bestehen große Vermögenswerte in Sachform, kann es zu Interessenkonflikten kommen, denn häufig müssen Erben Vermögensgegenstände verkaufen, um den erforderlichen Betrag auszahlen zu können. Eine einvernehmliche Lösung ist dann oftmals sinnvoll.
Für Immobilien oder Firmenbeteiligungen holen Erben häufig Gutachter hinzu, um den Verkehrswert zu bestimmen. Die dabei entstehenden Kosten werden aus dem Nachlass beglichen, was den tatsächlich auszuzahlenden Pflichtteil ein wenig reduziert.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch
Um eine Umgehung des Pflichtteils durch vorzeitige Schenkungen zu verhindern, gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Sogenannte Pflichtteilsergänzungen sorgen dafür, dass Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod erfolgten, dem fiktiven Nachlass hinzugerechnet werden. Pro Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, sinkt der anrechenbare Wert um 10 Prozent. Bei Schenkungen an Ehepartner gelten spezielle Regeln, weil diese oft unabhängig von der Zehnjahresfrist berücksichtigt werden.
Ein Vater hat seinem Sohn fünf Jahre vor seinem Tod 100.000 € geschenkt. Aufgrund der Abschmelzung werden davon 50.000 € bei der Ermittlung des Nachlasswerts angerechnet. Dadurch steigt der Pflichtteil für andere Berechtigte.
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Wer seinen Pflichtteilsanspruch mit Kenntnis der Rechtslage und einer klugen Verhandlungsstrategie verfolgt, hat gute Erfolgsaussichten. Ein finanzielles Polster ermöglicht es, Druck aufzubauen und notfalls auch den Rechtsweg durchzustehen. In der Praxis zahlt sich ein sachliches, hartnäckiges Vorgehen meist aus – Fakten sammeln, Fristen beachten und im Zweifel anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Kann ein Testament den Pflichtteil ausschließen?
Viele Menschen gehen davon aus, dass der Pflichtteil erlischt, wenn im Testament nichts von einer Person steht. In Wirklichkeit entsteht der Anspruch jedoch gerade durch die Enterbung. Nur wenn besonders schwerwiegende Gründe nach § 2333 BGB vorliegen, lässt sich der Pflichtteil tatsächlich entziehen.
Voraussetzungen für den Pflichtteilsentzug
- Schwere Straftaten: Der pflichtteilsberechtigte Angehörige hat den Erblasser oder enge Familienmitglieder erheblich geschädigt.
- Gewalt oder Drohungen: Massiver Einsatz von physischer oder psychischer Gewalt.
- Nötigung zur Testamentsänderung: Wer versucht, den Erblasser zu einem bestimmten Testament zu zwingen, verliert seinen Anspruch.
Solche Gründe müssen im Testament genau benannt und belegt werden. Bloße Streitigkeiten oder ein schlechtes Verhältnis reichen keinesfalls aus, um den Pflichtteil zu entziehen.
Warum ein Testament allein nicht genügt
Ein kurzer Satz wie „Mein Sohn soll nichts bekommen“ hebt den Pflichtteil nicht auf. Das Gesetz will nahe Familienmitglieder vor einer willkürlichen Totalenterbung schützen. Wer enterbt wird, erhält zwar keinen Anteil am Sachvermögen, kann aber seinen Geldanspruch (Pflichtanteil) geltend machen. Nur in Ausnahmefällen liegt tatsächlich ein Entziehungsgrund vor, der diesen Geldanspruch eliminiert.
Eine Tochter wird im Testament nicht erwähnt, weil der Vater sie längere Zeit nicht gesehen hat. Ohne einen klaren Entziehungsgrund bleibt ihr der Pflichtteil erhalten, und sie kann ihn von den Erben verlangen.
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Wie kann man den Pflichtteil vom Erbe einfordern?
Ein Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch erfüllt. Wer vom Erblasser übergangen wurde, muss selbst aktiv werden. Dabei kann man den Erben schriftlich zur Auskunft über den Nachlass und anschließenden Zahlung auffordern. In vielen Fällen spricht man von einer Stufenklage, wenn die Erben den Pflichtteil nicht einfach anerkennen möchten.
- Auskunftsverlangen: Der pflichtteilsberechtigte Angehörige kann von den Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen. Gelingt dies nicht freiwillig, hilft oft ein Anwalt oder eine Stufenklage.
- Berechnung und schriftliche Aufforderung: Auf Grundlage der ermittelten Werte wird der Pflichtteil berechnet. Anschließend fordert man den Betrag mit einer angemessenen Frist an.
- Gerichtlicher Weg: Weigern sich die Erben, kann man klagen (Stufenklage: Auskunft – Wertermittlung – Zahlung). Das Gericht entscheidet dann über die Höhe und Durchsetzbarkeit des Anspruchs.
- Verjährung: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Enterbung bekannt geworden ist. Danach verfällt das Recht auf den Pflichtteil.
In vielen Fällen lassen sich Streitigkeiten durch eine einvernehmliche Lösung vermeiden. Doch wo das nicht gelingt, bleibt der Gang zum Gericht als letztes Mittel, um die gesetzliche Mindestsicherung am Erbe durchzusetzen.
Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur Pflichtteil Auskunftsanspruch!
Erfahren Sie, warum Sie trotz Enterbung nicht mit leeren Händen dastehen müssen und wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch konsequent durchsetzen können. Dabei erhalten Sie Einblicke in die gesetzlichen Auskunftsrechte, erfahren von cleveren Strategien zur Werteermittlung und entdecken, wie Sie sogar ohne finanzielles Risiko an Ihr Erbe gelangen.
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Welche Faktoren beeinflussen den Nachlasswert für den Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich immer am Wert des Netto-Nachlasses. Dieser ergibt sich aus:
- Vermögenswerten: Dazu zählen Bargeld, Kontoguthaben, Immobilien, Wertpapiere und gegebenenfalls auch Fahrzeuge oder Kunstgegenstände.
- Schulden und Verbindlichkeiten: Kredite, Hypotheken oder auch Kosten für die Bestattung senken das Erbvermögen.
- Schenkungen innerhalb von zehn Jahren: Um eine vorsätzliche Aushöhlung des Pflichtteils zu verhindern, werden große Schenkungen anteilig wieder hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB). Pro Jahr wird die Schenkung um 10 Prozent „abgeschmolzen“.
Wenn über den Wert bestimmter Vermögensgegenstände Uneinigkeit besteht, kann ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Das ist vor allem bei Immobilien oder Unternehmensanteilen üblich. Die Kosten für solche Gutachten werden wiederum vom Nachlass abgezogen, was sich auch auf den Pflichtteil auswirken kann. So soll gewährleistet sein, dass die Berechnung fair und nachvollziehbar bleibt.
Faktor | Auswirkung | Beispiel |
---|---|---|
Schulden | Verringern den Nachlass | Bankkredit von 50.000 € |
Schenkungen (innerhalb 10 Jahre) | Erhöhen den fiktiven Nachlass | 100.000 € vor 5 Jahren → 50.000 € Anrechnung |
Immobilienwert | Erfordert ein Gutachten | Verkehrswert 300.000 € durch Sachverständigen |

Kann man auf seinen Pflichtteil verzichten und wie funktioniert das?
Manche Angehörige möchten keinen Pflichtteil beanspruchen, etwa weil sie den Pflichtteil zu Lebzeiten bereits eingefordert und eine Abfindung erhalten haben oder familiären Konflikten aus dem Weg gehen wollen. Das Gesetz erlaubt einen solchen Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB, der aber notariell beurkundet werden muss. Eine bloße schriftliche Erklärung reicht nicht aus.
Dieser Verzicht kann sich auch auf künftige Nachkommen des Verzichtenden erstrecken, wenn dies im notariellen Vertrag ausdrücklich vereinbart wird. Damit lassen sich potenzielle Erbstreitigkeiten innerhalb einer Familie schon vorab ausschließen. Häufig wird eine Gegenleistung ausgehandelt, damit der Verzichtende nicht völlig leer ausgeht.
Der Vater schenkt seiner Tochter ein Haus und zahlt zusätzlich einen Geldbetrag. Im Gegenzug unterzeichnet die Tochter beim Notar, dass sie im Erbfall keinen Anspruch auf ihren Pflichtteil erheben wird. Auf Wunsch können auch die Kinder der Tochter davon ausgeschlossen sein.
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Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich im Testament nicht erwähnt werde?
Wenn ein naher Angehöriger im Testament nicht erwähnt wird, besteht der Pflichtteilsanspruch trotzdem, sofern er pflichtteilsberechtigt ist. Man spricht hier auch vom Pflichtteil trotz Testament. Wer zum Beispiel als Kind oder Ehepartner komplett übergangen wurde, kann eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils stellen – solange kein Entziehungsgrund nach § 2333 BGB greift.
Was bedeutet Pflichtteil eigentlich genau?
Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch, den enge Verwandte im Erbfall erhalten, selbst wenn sie enterbt wurden. Er beträgt 50 Prozent dessen, was jemand nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen hätte. Dieser Geldanspruch soll verhindern, dass nahe Angehörige vollständig leer ausgehen.
Kann der Pflichtteil in Raten gezahlt werden?
Ja, in manchen Fällen ist eine Ratenzahlung des Pflichtteils möglich. Die Erben müssen belegen, dass sie den Betrag nicht sofort aufbringen können, zum Beispiel wenn das Vermögen vorwiegend in Immobilien steckt. Eine Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung kann einvernehmlich geschlossen oder gerichtlich festgelegt werden.
Was passiert, wenn der Nachlass verschwiegen wird?
Ein Verschweigen von Vermögenswerten verletzt die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Dieser kann ein notarielles Nachlassverzeichnis oder eine Stufenklage beantragen, um den wahren Umfang des Erbes zu erfahren. Wer absichtlich Teile des Nachlasses verheimlicht, riskiert Schadensersatz und möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Muss man den Pflichtteil aktiv einfordern?
Ja, der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer enterbt wurde, muss seinen Anspruch aktiv geltend machen, in der Regel durch schriftliche Aufforderung und nötigenfalls eine Klage. Außerdem verjährt der Anspruch nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Enterbte von seinem Recht erfahren hat.

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