Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft


Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft
- Erfahren Sie, warum auch Sie als Enterbter ein Recht auf den Pflichtteil haben! Selbst wenn Sie testamentarisch ausgeschlossen wurden, kann Ihnen immer noch ein finanzieller Anteil am Nachlass zustehen. So bleiben Sie nicht nur im Spiel, sondern sichern sich auch einen klaren Überblick über wertvolle Vermögenswerte.
- Entdecken Sie, wie Sie fehlende Auskünfte vom Erben einfordern können! Anhand gesetzlicher Ansprüche und cleverer Strategien werfen Sie Licht ins Dunkel und decken verschleierte Werte auf. Das macht Ihren Pflichtteilsanspruch für Sie besonders durchsetzbar.
- Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um Zeit und Nerven zu sparen! Mit anwaltlicher Hilfe oder einer Stufenklage setzen Sie sich gezielt gegen störrische Erben durch. So behalten Sie stets die Kontrolle und holen das Optimum aus Ihrem Anspruch heraus.

Inhaltsverzeichnis
- Was tun, wenn der Erbe die Auskunft zum Pflichtteil verweigert?
- Welche Rechte hat der Pflichtteilsberechtigte bei der Auskunft?
- Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft: Wie fordere ich die Auskunft zum Pflichtteil effektiv ein?
- Was gehört zur Erbmasse und wie wird der Nachlasswert ermittelt?
- Welche Konsequenzen drohen dem Erben bei Verweigerung?
- Wie erstelle ich ein Nachlassverzeichnis für den Pflichtteil?

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Was tun, wenn der Erbe die Auskunft zum Pflichtteil verweigert?
Sie haben als naher Verwandter oder Ehepartner grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Doch was passiert, wenn ein Erbe sich weigert, die Auskunft zum Nachlass zu erteilen? In vielen Fällen wollen Erben den Pflichtteil so gering wie möglich halten und verweigern oder verzögern deshalb die Offenlegung wichtiger Informationen. Doch genau hier setzt der gesetzliche Pflichtteil Auskunftsanspruch an.
Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Anteil nur dann richtig beziffern, wenn er den Wert und Umfang des Nachlasses kennt. Ohne diese Kenntnis kann es leicht vorkommen, dass bestimmte Vermögenswerte (z. B. Kontoguthaben, Wertpapiere, Immobilien) gar nicht in die Berechnung einfließen. Der Nachlasswert Pflichtteil ermitteln funktioniert aber nur vollständig, wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen. Genau deshalb ist die Auskunftspflicht in § 2314 BGB gesetzlich verankert.
Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Welche Rechte hat der Pflichtteilsberechtigte bei der Auskunft?
Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie nicht auf das Wohlwollen des Erben angewiesen. Das Gesetz gibt Ihnen gleich mehrere Instrumente an die Hand, um Licht ins Dunkel zu bringen. Dazu gehören Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nach § 2314 BGB.
Gesetzliche Grundlagen des Auskunftsanspruchs
§ 2314 BGB verpflichtet den Erben, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen. Darin müssen sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden des Verstorbenen aufgenommen werden, darunter:
- Bankkonten und Sparbücher: einschließlich Kontostände zum Todeszeitpunkt.
- Wertgegenstände: z. B. Schmuck, Kunst, teure Uhren oder Fahrzeuge.
- Immobilien: Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen.
- Schulden und sonstige Verbindlichkeiten: Darlehen, Steuerschulden.
- Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre: relevant für den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB).
Wichtig ist, dass Sie nicht nur ein einfaches Verzeichnis, sondern auch ein notariell aufgenommenes Nachlassverzeichnis verlangen können (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). In diesem Fall recherchiert ein Notar eigenständig und beurkundet die Angaben, was die Glaubwürdigkeit der Auskunft erhöht.
Außerdem sollten Sie wissen, dass die Vorlage von Belegen oder Kontoauszügen nicht automatisch Bestandteil der Auskunftspflicht ist. Sie können diese aber separat einfordern, wenn das zur Wertermittlung einzelner Positionen nötig ist. Der Erbe muss dann zumindest die Kontostände zum Erbfall offenlegen, um den Erbmasse Pflichtteil korrekt zu bestimmen.
Wertermittlungsanspruch: Wie kann ich Werte prüfen lassen?
Im Rahmen des Wertermittlungsanspruch Pflichtteil dürfen Sie verlangen, dass einzelne Nachlassgegenstände fachgerecht bewertet werden. Insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen ist das entscheidend. Ob und wie weit die Kosten hierfür aus dem Nachlass getragen werden, hängt davon ab, ob die Wertermittlung erforderlich und verhältnismäßig ist. Häufig werden diese Kosten vom Nachlass übernommen, was aber letztlich den Nachlasswert und damit Ihren Pflichtteil mindert.
Sollte es Zweifel an der Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses geben, dürfen Sie vom Erben verlangen, seine Angaben an Eides statt zu versichern. Das schafft zusätzliche Sicherheit, kommt in der Praxis allerdings eher selten vor.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!*

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- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
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Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft: Wie fordere ich die Auskunft zum Pflichtteil effektiv ein?
Je nach familiärer Konstellation oder Haltung des Erben kann es ratsam sein, die Vorgehensweise in mehreren Stufen aufzubauen. Beginnen Sie mit einem einfachen Schreiben, in dem Sie den Erben freundlich, aber bestimmt auf Ihren Pflichtteil Auskunftsanspruch hinweisen. Geben Sie eine klare Frist vor, damit keine Unklarheiten entstehen.
Typischer Ablauf | Hauptaufgabe | Was Sie beachten sollten |
---|---|---|
Schriftliche Aufforderung | Fristsetzung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses | Freundlicher, aber bestimmter Ton; Verweis auf § 2314 BGB |
Anwaltliche Hilfe | Professionelles Aufforderungsschreiben, Verhandlungen | Lohnt sich besonders bei Streit oder widerspenstigen Erben |
Gerichtliche Stufenklage | Auskunft, Wertermittlung, dann Zahlungsklage | Kosten- und Zeitfaktor einkalkulieren, aber hohes Druckmittel |
Musterbrief Pflichtteil Auskunft: Beispieltext
Viele Pflichtteilsberechtigte fühlen sich unsicher, wie sie ihr Anliegen formal richtig formulieren. Ein Musterbrief Pflichtteil Auskunft bietet eine solide Grundlage.
Das Amtsgericht Musterhausen hat mir das Testament unserer Mutter vom 15.10.2008 übersandt, wonach Du von unserer Mutter zum Alleinerben eingesetzt wurdest. Ich mache deshalb mein Pflichtteilsrecht geltend.
Im Rahmen dieses Anspruchs bist Du zur Auskunft über den gesamten Nachlass der Mutter zum Todestag am 17.8.2024 verpflichtet, § 2314 BGB. Dies zum einen als ihr Alleinerbe und zum anderen als Erbschaftsbesitzer, da die Mutter bei dir im Haushalt gelebt hat.
Ich darf dich auffordern, mir ein Nachlassverzeichnis mit der Aufstellung der Aktiva und Passiva des Nachlasses zukommen zu lassen. Bitte nimm in das Nachlassverzeichnis auch alle Schenkungen und ehebezogenen Zuwendungen mit auf, die unsere Mutter zu Lebzeiten getätigt hat. Schenkungen an Dich persönlich sind auch anzugeben, wenn sie vor mehr als 10 Jahren erfolgt sind.
Ich bitte Dich um Übersendung des Nachlassverzeichnisses bis zum 30.10.2024.
Hinsichtlich des Wohnhauses von unserer Mutter, das auch Gegenstand des Nachlasses ist, bitte ich Dich bereits jetzt um die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung bis zum 30.11.2024.
Nach Übersendung der von mir angeforderten Unterlagen werde ich meinen Pflichtteilsanspruch konkret beziffern. Ich gehe davon aus, dass dieser mindestens 100.000 € beträgt. Bitte überweise diesen Abschlagsbetrag bis zum 30.9.2024 auf mein Konto DE12 3456 7890 1234 5678 90 bei der Geld Bank.
Beste Grüße
Dein Bruder
Anwaltliche Unterstützung
Führt das Anschreiben zu keinem Ergebnis oder treffen Sie auf massive Weigerung, lohnt sich ein Anwalt. Er signalisiert, dass Sie Ihren Anspruch ernst nehmen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Gerade wenn Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft ein Dauerbrenner wird, sparen Sie oft Zeit und Nerven mit professioneller Unterstützung.
Gerichtliches Vorgehen (Stufenklage)
Bleibt der Erbe uneinsichtig, steht Ihnen die sogenannte Stufenklage zur Verfügung, die sich in drei Teile gliedert:
- Klage auf Auskunft: Der Erbe wird verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen (notfalls notariell).
- Klage auf Wertermittlung: Bestimmte Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien) werden durch Sachverständige bewertet.
- Klage auf Zahlung: Abschließend verlangen Sie die konkrete Summe für Ihren Pflichtteil.
Diese Methode ist zwar zeit- und kostenintensiv, aber sehr effektiv. Bei der gerichtlichen Geltendmachung fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Auch Sachverständigengutachten können nötig werden, was den Nachlass mindert, wenn die Bewertung berechtigt ist.
Viele Erben sind sich gar nicht bewusst, dass sie die Auskunft verweigern. Manchmal herrscht Streit in der Erbengemeinschaft, wer welche Dokumente herausgibt oder einsehen darf. Bleiben Sie trotz möglicher Spannungen sachlich und verweisen Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch. Scheuen Sie sich nicht, konsequent vorzugehen, wenn keine Reaktion erfolgt.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Was gehört zur Erbmasse und wie wird der Nachlasswert ermittelt?
Ob Geld, Aktien oder Immobilien: Zur Erbmasse Pflichtteil zählt alles, was dem Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes gehörte. Selbst Schulden und offene Verbindlichkeiten müssen aufgelistet werden, da sie den Nachlasswert mindern. Ebenfalls relevant: Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod stattgefunden haben. Hier greift der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB, bei dem sich die Anrechnung der Schenkung jedes Jahr um 10 % reduziert (Abschmelzungsmodell).
Typische Bestandteile der Erbmasse
- Konten und Depots: Auflistung aller Bankguthaben. Auskunft Pflichtteil Kontoauszüge kann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass größere Beträge verschleiert wurden.
- Immobilien: Ein aktueller oder plausibler Marktwert ist essenziell. Zur Not hilft ein Gutachten.
- Wertgegenstände: Darunter fallen Schmuck, Kunst, Uhren oder andere Luxusgüter.
- Schulden und Verbindlichkeiten: Ein überzogenes Konto oder Darlehensschulden mindern die Erbmasse.
Um den Nachlasswert Pflichtteil ermitteln zu können, addieren Sie sämtliche Aktiva und ziehen sämtliche Passiva ab. Die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils ist dann Ihr Pflichtteil.
Wichtig bei Immobilien:
Der Marktwert von Immobilien ist nicht immer eindeutig. Manchmal reicht eine Maklerschätzung. Wenn sich beide Seiten uneinig sind, kann ein neutraler Gutachter eingeschaltet werden. Achten Sie darauf, dass ein Gutachten nur dann sinnvoll ist, wenn keine andere zuverlässige Bewertung vorliegt.
Beispielrechnung: Wie errechnet sich der Pflichtteil?
Angenommen, der Verstorbene hinterlässt eine Erbmasse von 200.000 € (nach Abzug aller Schulden). Sie sind sein einziges Kind und wären gesetzlicher Erbe zu 1/2. Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte dieser Quote, also 1/4 von 200.000 € = 50.000 €.
Komplizierter wird es, wenn mehrere Kinder oder ein Ehegatte vorhanden sind oder wenn größere Schenkungen einfließen. Dann kann es sich lohnen, den Wertermittlungsanspruch Pflichtteil genau auszuschöpfen, um keine Vermögenswerte zu übersehen.
Pflichtteil Erbe verweigert Auskunft: Meine weiteren Artikel
- Pflichtteil auszahlen: So vermeiden Sie StreitAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 25. März 2025 - Pflichtteil berechnen: Wer hat Anspruch und wie hoch ist er?Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 11. März 2025 - Pflichtteil Ehegatte: Ihr gesetzlicher MindestanspruchAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 23. März 2025 - Pflichtteil einfordern: Schritte, Fristen & AnforderungenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2025 - Pflichtteil einklagen: Wann lohnt sich die Klage?Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 26. März 2025 - Pflichtteil Erbe: Berechtigung, Höhe und Durchsetzung!Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2025
Welche Konsequenzen drohen dem Erben bei Verweigerung?
Wer den Pflichtteilsberechtigten auflaufen lässt, riskiert handfeste rechtliche Folgen. Verweigert ein Erbe dauerhaft jede Auskunft, kann ein Gericht Zwangsgelder oder andere Zwangsmaßnahmen verhängen. Außerdem steigt das Kostenrisiko: Wenn der Erbe den Prozess verliert, muss er häufig die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Der Erbe verweigert über Monate die Vorlage der Kontostände. Das Gericht setzt ein Zwangsgeld fest. Bleibt das erfolglos, kann das nächste Zwangsgeld höher ausfallen. In sehr seltenen Fällen droht sogar Zwangshaft, wenngleich das in der Praxis kaum vorkommt.
Im Ergebnis schadet sich der Erbe selbst, wenn er keine kooperative Lösung anstrebt. Wer fair offenlegt, was zum Nachlass gehört, vermeidet hohe Verfahrenskosten und unnötigen Streit.
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- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Wie erstelle ich ein Nachlassverzeichnis für den Pflichtteil?
Ist der Erbe einsichtig oder wurde er gerichtlich dazu verpflichtet, muss er ein Nachlassverzeichnis erstellen.
- Vermögenswerte: Detaillierte Liste aller Konten, Wertpapiere, Immobilien.
- Schulden und Verbindlichkeiten: Darlehen, Hypotheken, offene Forderungen.
- Schenkungen: Angabe des Zeitpunkts und Werts, sofern innerhalb der letzten zehn Jahre (Abschmelzungsregelung beachten).
Wer maximale Sicherheit möchte, kann ein notarielles Verzeichnis in Auftrag geben. Der Notar prüft in diesem Fall selbst, ob die Angaben stimmen, und kann nötige Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge) einsehen. Ein privates Verzeichnis ist günstiger, birgt aber mehr Konfliktpotenzial.
Strukturieren Sie das Verzeichnis so, dass Sie nichts übersehen. Ein Nachlassverzeichnis, das Lücken aufweist, führt oft zu langem Hin und Her. Mit einem Nachlassverzeichnis Muster fällt es leichter, alle Positionen zu erfassen und eine Einigung zu erzielen.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich Kontoauszüge direkt von der Bank verlangen?
Sie haben keinen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Bank. Es ist allein der Erbe, der die Kontoauszüge oder zumindest die Kontostände zum Todeszeitpunkt beschaffen und Ihnen vorlegen muss. Wenn er sich weigert, können Sie das über die Stufenklage erzwingen. Oft reicht jedoch eine geordnete Aufstellung mit den entsprechenden Salden.
Was kann ich tun, wenn der Erbe den Nachlasswert verschleiert?
In einem solchen Fall sollten Sie gerichtliche Schritte in Betracht ziehen. Bei der Stufenklage kann das Gericht den Erben zur Vorlage von Belegen und zur eidesstattlichen Versicherung zwingen. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, riskiert erhebliche Konsequenzen. Die Verjährung wird durch die Klage zudem gehemmt.
Wie lange habe ich Zeit, den Pflichtteil einzufordern?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Enterbung und der Person des Erben erfahren haben (BGH, IV ZR 232/12). Eine Stufenklage hemmt die Verjährung – allerdings nur bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens. Wer unsicher ist, sollte deshalb frühzeitig Auskunft verlangen.
Reichen aktuelle Kontoauszüge zur Auskunft Pflichtteil Kontoauszüge?
In vielen Fällen ist der Kontostand zum Todestag entscheidend. Wenn Sie vermuten, dass vorher große Summen abgehoben oder verschenkt wurden, könnten auch ältere Kontoauszüge relevant sein. Hier entscheidet oft das Gericht, ob der Erbe weitergehende Unterlagen vorlegen muss. Ein reiner Ist-Stand sagt manchmal nicht genug über mögliche Vermögensverschiebungen aus.

Kommentare
Eulenstein
4. Dezember 2018 um 14:13 Uhr
Wenn es erst eine Erbgemeinschaft gab ein Miterbe alles ansich gerissen hatte und das Erbe ausgeschlagen hat und zum Schluss Anwalt forderte eine Nachlass Erklärung ohne Werte von Richterin zu gelassen und dieses an Eides statt versichert ??? So was finde ich bekloppt nicht mehr zurechnungsfähig zu gleich!
Erbrechtlerin2021
27. April 2021 um 10:40 Uhr
Danke für den informativen sowie präzisen Artikel in Bezug auf das Erbrecht! Besonders der Teil zum Miet- und Wohnrecht hat mich Neues gelehrt – vielen herzlichen Dank.
VG
Verena
25. Juli 2021 um 19:10 Uhr
Auch, wenn die gesetzliche Erbfolge nach wie vor oft eintritt, da es vielen Personen zuwider ist, sich zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen, gibt es ebenso Personen, die auf ein Testament bestehen. Darüber, welche Vorteile dieses bietet, kann ein Notar ausgiebig informieren. Zudem kann dieser sicherstellen, dass das Eigentum nach dem Todesfall bei den gewünschten Erben ankommt.
Jochen
11. Februar 2023 um 17:38 Uhr
Hab von meinem Onkel den 24-Teil geerbt. Wieviel Unterschriften muss man machen oder was muss man ALLES unterschreiben bis es zur Auszahlung kommt?
Dr. Stephan Seitz Autor
11. Februar 2023 um 23:03 Uhr
Lieber Jochen, schauen Sie mal unter Erbengemeinschaft auflösen. Im Grundsatz brauchen Sie einen gemeinsamen Vertrag aller Miterben. Häufig geht das nicht besonders zügig.
Karin
20. Mai 2023 um 18:37 Uhr
Habe einem Bekannten vergangenes Jahr 3000-. € geliehen zum Kauf eines Senioren Scooter. Der Verstorbene hat schriftlich hinterlassen, dass in einem eventuellen Todesfall der Senioren Scooter an mich ausgehändigt werden muss, wenn er die 3000,- € nicht an mich zurückbezahlt hat. Schriftliche Vereinbarung liegt vor. Der Herr ist nun verstorben und die Kinder haben das Erbe ausgeschlagen. Wie bekomme ich diesen Senioren Scooter zurück?
Dr. Stephan Seitz Autor
22. Mai 2023 um 16:29 Uhr
Liebe Karin, sind denn die Erben bekannt, die nach der Ausschlagung in die Erbfolge eingetreten sind? Dann würde ich mich an jene wenden. Ansonsten, gibt es einen Nachlasspfleger, wenn die Erben unbekannt sind? Dann würde ich mich an den wenden. Oder Kontakt mit dem Nachlassgericht zum Stand der Dinge aufnehmen. Viele Grüße, Stephan Seitz
Karin
29. Juni 2023 um 14:16 Uhr
Danke für die Info, habe Kontakt mit dem Nachlassgericht aufgenommen
Jonas
25. Mai 2023 um 20:55 Uhr
Moin, vor kurzem ist bei mir ein naher Verwanter verstorben. Das Erbe habe ich vor auszuschlagen, da ich weiß, dass ich mehr Schulden als Gewinn hätte. Das Problem ist, dass ich eigene Gegenstände in einer Garage (die wir zusammen genutzt hatten) gelagert hatte. Die Garage lief aber unter seinem Namen. Muss ich beweisen das diese Gegenstände mein Eigentum sind und wenn ja wie? Oder kann ich sie ohne Problem aus der Garage entwänden, oder nehme ich damit automatisch die Erbschaft an?
Gruß
Jonas
Dr. Stephan Seitz Autor
25. Mai 2023 um 22:16 Uhr
Lieber Jonas, ich kann Sie an dieser Stelle nicht rechtlich beraten. Ich würde aber dringend davon abraten Gegenstände, die im Besitz des Erblassers waren, einfach an sich zu nehmen. Wahrscheinlich werden Sie etwas Zeit einplanen müssen und auf die Erben zugehen.
Armin
30. Mai 2023 um 02:50 Uhr
Hallo, meine geschiedene Mutter ist im Oktober 2022 gestorben, mein Bruder nimmt das Erbe nicht, er ist ebenfalls im Mai 2023 verstorben. Meine Frage: bin ich Alleinerbe? Es ist kein Testament vorhanden. Danke Armin
Dr. Stephan Seitz Autor
30. Mai 2023 um 11:15 Uhr
Lieber Armin, schauen Sie bitte mal in meinen Erbrechner. Dort können Sie ganz einfach Ihren gesetzlichen Erbteil ermitteln. Viele Grüße, Stephan Seitz
Armin
2. Juni 2023 um 07:28 Uhr
Vielen Dank
Roy kling
30. Mai 2023 um 16:24 Uhr
Guten Tag.
Mein Opa ist im Januar gestorben. Lebte aber 30 Jahre 200 km entfernt und wurde bis zum Schluss von einem Bekannten betreut. Dieser hat auch alle Sachen erledigt. Auch alles rund um die Beerdigung… diese wurde auch bezahlt. Am Samstag kontaktiert er mich um mir mitzuteilen dass Post vom Amtsgericht kam und sie die Kontaktdaten vom mir als einziger Verwandter benötigen da sie gesehen haben dass meine Mutter vor 12 Jahren starb. Meine Frage: was wollen die von der Bekannte (hat nix mit der Familie zu tun, mein Opa lebte mit seiner Mutter zusammen die auch bereits verstorben ist (konnte ja alles ohne meine Zustimmung erledigen Bestattung usw.).
Mein Opa sagte vor 20 Jahren wenn mal was sein sollte ist etwas für dich da… hatte aber die letzten 10 Jahre kein Kontakt.
Danke
Elke Zalewski
20. Juni 2023 um 19:36 Uhr
Hallo, mein Papa verstarb im November 2022. Wir sind drei Kinder und seine einzigen Erben. Mein ältester Bruder hat zu uns seit 30 Jahren den Kontakt abgebrochen. Mein jüngerer Bruder und ich haben uns um alles gekümmert. Auch haben wir endlich übers Amt meinen älteren Bruder ermittelt. Aber er verweigert jeden Kontakt. Ich hab ihn ausführlich informiert und meine Daten gegeben. Ich war von meinem Vater mit allen Vollmachten ausgestattet, da er seit Jahren ein Pflegefall war und ich mich um ihn gekümmert habe. Jetzt weiß ich nicht, was ich in Zukunft mit dem Erbteil meines Bruders machen soll. Wir haben alles durch drei geteilt und sein Anteil liegt auf der Bank. Aber die Bank wird das ja nicht ewig so lassen. Ich habe meinen Bruder auch informiert, dass er ja ausschlagen kann. Aber wenn er das getan hätte, hätte mich das Gericht informiert? Soll ich jetzt das Geld 30 Jahre im Kleiderschrank aufheben? Wir wollen alles korrekt abschließen. Wenn sich ein Miterbe so verweigert, was kann man da tun? Danke
Dr. Stephan Seitz Autor
22. Juni 2023 um 13:33 Uhr
Liebe Frau Zalewski, für die Auseinandersetzung des Nachlasses benötigen Sie ja einen einstimmigen Beschluss aller Miterben. Solange der nicht vorliegt – und danach hört es sich hier an – kann die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt werden, d.h. auch Sie können nicht einfach „ihr Drittel“ abziehen. Letztendlich müssten Sie den Miterben auf Mitwirkung in Anspruch nehmen, ggf. dann zu lösen über ein Versäumnisurteil. Aber das nur allgemein, für eine konkrete Beratung möchte ich Sie bitten sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Viele Grüße, Stephan Seitz
AF
30. Juni 2023 um 00:30 Uhr
Hallo,
Mein Vater verstarb vor 3 Wochen. Er hatte Mitte letztes Jahr ein Auto gekauft, mich im Brief und im Schein als einziger genannt und mir das mündlich geschenkt. Es steht bis heute auf seinem Parkplatz und wurde von ihm versichert. Alle Unterlagen habe ich und Schlüsseln auch. Wer gilt nun als Eigentümer?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüsse,
AF
Dr. Stephan Seitz Autor
30. Juni 2023 um 09:41 Uhr
Lieber AF, in der Regel ist entscheidend wer den Kaufvertrag geschlossen hat und an wen der Händler das Auto übergeben (übereignet) hat. Das kommt auf den Einzelfall an, das müssten Sie bitte bewerten oder sich ggf. rechtlich beraten lassen. Der Brief und Schein ist dafür erstmal nicht entscheidend. Viele Grüße, Stephan Seitz
Andrea O.
24. September 2023 um 11:22 Uhr
Guten Tag,
mein Vater und meine Stiefmutter haben ein „und“ Gemeinschaftswertpapierdepot. Nun ist mein Vater im März verstorben.
Gilt als Erbmasse nun 50% des Depots, da es ein Gemeinschaftskonto ist?
Und wie wird der Wert ermittelt? Erbe ich die Wertpapiereanteile (entsprechend dem mir zustehenden prozentualen Anteil) oder kann ich den mir zustehenden Betrag aus dem Geldwert des Depots am Todestag als „Bargeld“ einfordern?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Dr. Stephan Seitz Autor
25. September 2023 um 22:49 Uhr
Liebe Andrea, im Einzelfall mag das immer anders liegen, aber ganz generell: Sie treten in die Stellung des Erblassers 1:1 ein. Erben Sie mit mehreren zusammen, dann entsteht eine Erbengemeinschaft, die auseinandersetzt werden muss. Schlicht seinen eigenen Betrag einfordern, klappt hier leider nicht. Mehr dazu unter Erbauseinandersetzung.
Marianne Witt-Stuhr
22. Oktober 2023 um 20:50 Uhr
Guten Abend,
wer erbt, wenn der Bruder (noch verheiratet, aber in Trennung lebend) unverhofft kinderlos verstirbt?
Es geht um einen alten Hof, den die Geschwister gern erhalten wollen.
Danke für eine Auskunft.
Viele Grüße
Dr. Stephan Seitz Autor
22. Oktober 2023 um 22:01 Uhr
Liebe Frau Witt-Stuhr, das kommt auf ganz viele Fragen an. Beispielsweise ob die Eltern noch leben, welche Nachkommen die Eltern haben, in welchem Güterstand ihr Bruder verheiratet ist usw. In der Landwirtschaft gibt es allerdings Besonderheiten, bitte lesen Sie unter Landwirtschaft & Hof: Besonderheiten bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Nutzen Sie gerne auch meinen Erbrechner. Viele Grüße, Stephan Seitz
Daniela
26. Oktober 2023 um 07:51 Uhr
Ist es nicht so, dass man automatisch zum Erbe wird, wenn man einen Erbschein erteilt bekommt? Diesen braucht man doch in der Praxis, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Wenn ich dann aber feststelle, dass der Nachlass überschuldet ist, dann kannn ich wegen des Erbscheins ja nicht mehr ausschlagen, oder?
Dr. Stephan Seitz Autor
26. Oktober 2023 um 08:05 Uhr
Liebe Daniela, nein. Um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen benötigen Sie keinen Erbschein. Es reicht, wenn Sie schlüssig nachweisen können, warum Sie Erbe sind. Auch später braucht es nicht zwingend einen Erbschein, das kommt sehr auf den Nachlass und die Art der Erbeinsetzung an. Mehr dazu unter Erbschein beantragen.
Übrigens: Erbe sein und Erbschein hat nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun. Erbe wird man mit dem Tod des Erblassers automatisch, kann aber innerhalb einer bestimmten Frist das Erbe ausschlagen. Der Erbschein bestätigt lediglich eine bestehende Situation, nämlich wer Erbe ist. Er kann im Übrigen auch falsch sein, dann muss er eingezogen werden. Nur dadurch, dass man im Erbschein steht, wird man nicht Erbe. Die Wirkung ist nur eine Vermutung. Mit Beantragung des Erbscheins nehmen Sie die Erbschaft an, das ist richtig.
Stöckl, Emilia
11. März 2024 um 08:00 Uhr
Mein Mann hat seit 35 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Vater ihm Schulden hinterlässt möchten wir uns vorbereiten. Wie können wir uns bereits vor Ableben des Vaters über seine finanzielle Situation informieren.
Dr. Stephan Seitz Autor
11. März 2024 um 20:03 Uhr
Liebe Frau Stöckl, mit Ausnahme von einvernehmlichen Gesprächen sehe ich da wenig Chancen. Sie würden ja auch nicht wollen, dass ein Dritter sich z.B. über Ihre finanzielle Situation informieren kann? Viele Grüße, Stephan Seitz
C.S
19. Februar 2025 um 20:25 Uhr
Guten Tag,
mein Vater war dement, und ist letzten November verstorben. Mir wurde der Kontakt zu ihm durch meine Stiefmutter untersagt. Ich wurde enterbt, und habe nur das Recht auf das Anfordern meines Pflichteils als erbliches Kind. Während der Demenz hat meine Stiefmutter für meinen dementen Vater einen Darlehensvertrag mit meiner Stiefschwester abgeschlossen, bei dem meine Stiefschwester angeblich über 24 Monate meinem Vater 2000,00 Euros überwiesen hat, obwohl noch Vermögen auf dem gemeinschaftlichen Konto vorhanden war, und die Pflegekosten des Heimes meines Vaters durch die Rente und die Pflegeversicherung meines Vaters komplett bezahlt wurden. Mir wird nun dieses Darlehen prozentual von der Erbmasse meines Pflichteils abgezogen. Ist so ein Darlehen für was es keinen Bedarf gab, legal? Da mir als Pflichteilserbe die Kontoseinsicht verwehrt wird, wäre auch die Frage, wie ich diese angeblichen monatlichen Zahlungen an meinen Vater bei der Bank überprüfen kann. Vielen Dank im Vorraus. LG
Dr. Stephan Seitz Autor
19. Februar 2025 um 20:25 Uhr
Liebe(r) C.S., ich würde Ihnen empfehlen ihr Anliegen mit einem Anwalt zu besprechen. Ihre Frage ist sehr umfassend und erfordert ein genaues Verständnis der finanziellen und bretreuungsrechtlichen Situation ihres Vaters. Viele Grüße, Stephan Seitz
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