Pflichtteil Ehegatte: Ihr gesetzlicher Mindestanspruch


Pflichtteil Ehegatte
- Pflichtteil – Ihr finanzielles Sicherheitsnetz: Selbst wenn Sie im Testament übergangen werden, steht Ihnen ein Mindestanteil am Erbe zu. Damit sind Sie gesetzlich davor geschützt, im Ernstfall komplett leer auszugehen.
- Großer oder kleiner Pflichtteil – der Güterstand macht den Unterschied: Je nachdem, ob Sie in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung leben, variiert Ihr Pflichtteilsanspruch. Das kann mitunter darüber entscheiden, ob Sie ein Viertel oder nur ein Achtel des Nachlasswerts erhalten.
- Clevere Planung vermeidet Streit: Mit frühzeitigen Regelungen wie Schenkungen oder einem wasserdichten Testament sichern Sie Ihren Anteil effektiv. So umgehen Sie teure Rechtsstreitigkeiten und sorgen für klare Verhältnisse im Erbfall.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Pflichtteil für Ehegatten?
- Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?
- Welche Rolle spielen die Güterstände im Erbfall?
- Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede
- Kann der Ehegatte trotz Testament den Pflichtteil einfordern?
- Wann entfällt oder reduziert sich der Pflichtteil?
- Wie lässt sich der Pflichtteil des Ehepartners in der Nachlassplanung berücksichtigen?

HEREDITAS KI-Agent
- Auswertung aller Inhalte meiner Webseite mittels KI. Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine individuelle Antwort!
- Auch wenn die Antwort des KI-Agenten so formuliert sein könnte, stellt Sie keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall dar. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
- Ihre Eingaben werden entsprechend meiner Datenschutzerklärung verarbeitet.
Was ist der Pflichtteil für Ehegatten?
Der Pflichtteil Ehegatte sichert dem überlebenden Ehepartner einen gesetzlich garantierten Mindestanspruch am Nachlass – selbst dann, wenn ein Testament ihn eigentlich enterbt. So kann eine enterbte Ehefrau oder ein enterbter Ehemann nicht völlig leer ausgehen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil die Ehe oft eine enge wirtschaftliche Gemeinschaft umfasst.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Erbteil, der greift, wenn keine Verfügung von Todes wegen existiert, handelt es sich beim Pflichtteil um einen reinen Geldanspruch. Der Ehepartner wird also nicht Teil der Erbengemeinschaft und bleibt bei wichtigen Entscheidungen im Nachlass außen vor. Dennoch steht ihm die Auszahlung in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Auf diese Weise ist der Erbe Pflichtteil Ehepartner stets abgesichert.
Grundsätzlich besteht immer ein Pflichtteilsrecht, selbst wenn die Ehegatten im Rahmen von Gütertrennung gelebt haben. Allerdings wirkt sich der Güterstand direkt auf die Höhe des gesetzlichen Erbteils aus und damit auf den Pflichtteil. So entsteht zum Beispiel auch ein Pflichtteil bei Gütertrennung, der genau geregelt ist.
Pflichtteil Ehegatte: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?
Für den Pflichtteil Ehegatten sind zwei Faktoren entscheidend:
- Gesetzlicher Erbteil: Er richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB).
- Güterstand: Ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft: Der Güterstand beeinflusst den Erbteil direkt.
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. So wirkt sich etwa der Zugewinnausgleich bei Tod unmittelbar auf diese Quote aus.
Die Berechnungsgrundlage ist der Nettonachlass. Dazu zieht man von den Vermögenswerten (z. B. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile) die Schulden, Bestattungskosten und sonstigen Nachlassverbindlichkeiten ab. Erst aus dem daraus resultierenden Gesamtwert wird der Pflichtteil ermittelt.
Nach welchen Quoten richtet sich der Pflichtteil?
Je nachdem, welche Verwandten vorhanden sind, ergeben sich unterschiedliche Anteile für den Ehepartner. Daraus leitet sich der Pflichtteil (die Hälfte davon) ab:
- Ehepartner + Kinder: Gesetzlicher Erbteil = 1/2 → Pflichtteil = 1/4.
- Ehepartner + Eltern/Geschwister: Gesetzlicher Erbteil = 3/4 → Pflichtteil = 3/8.
- Ehepartner allein (keine Verwandten): Gesetzlicher Erbteil = 100 % → Pflichtteil = 50 %.
Wie wird der Nachlasswert ermittelt?
Wer einen Pflichtteil Ehefrau oder Ehemann geltend machen möchte, hat nach § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch gegen die Erben. Dieser umfasst unter anderem:
- Ein vollständiges Nachlassverzeichnis (auf Wunsch notariell)
- Wertermittlungen durch Sachverständige, z. B. bei Immobilien
- Offenlegung aller Bankguthaben und Vermögensgegenstände
Thema vertiefen? Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Pflichtteil berechnen können!
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie sich ein Pflichtteil trotz Enterbung ermitteln lässt. Auch in schwierigen Familiensituationen haben Sie ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich. Lesen Sie praktische Tipps zur Wertermittlung und erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch souverän geltend machen.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!*

- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Welche Rolle spielen die Güterstände im Erbfall?
Der gewählte Güterstand ist ausschlaggebend dafür, wie groß der gesetzliche Erbteil des Ehepartners ausfällt und in welcher Höhe sich der Pflichtteil Ehegatte berechnet. In Deutschland gibt es hauptsächlich drei relevante Güterstände:
- Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Regelfall mit einem pauschalen Zugewinnausgleich im Erbfall.
- Gütertrennung: Die Vermögen von Ehepartnern bleiben komplett getrennt. Kein pauschaler Zugewinnausgleich.
- Gütergemeinschaft: Ein gemeinschaftliches Vermögen, das im Erbfall je zur Hälfte auseinandergesetzt wird.
Abhängig von dieser Konstellation ergeben sich unterschiedliche Pflichtteilsquoten und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten./p>
Wird ein Ehegatte per Testament enterbt, steht ihm in aller Regel trotzdem der gesetzliche Pflichtteil zu. Dessen Höhe hängt vom Güterstand und der gesetzlichen Erbquote ab; auch Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch erhöhen. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, den Pflichtteil korrekt zu berechnen und Streit zu vermeiden.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede
Die Konzepte großer Pflichtteil und kleiner Pflichtteil betreffen Ehegatten in Zugewinngemeinschaft. Dabei entscheiden verschiedene Faktoren, ob der gesetzliche Erbteil pauschal erhöht wird oder ob ein konkreter Zugewinnausgleich hinzugerechnet wird. Zusammengefasst gilt:
- Großer Pflichtteil: Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Erbteil um ein Viertel erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB) und anschließend halbiert. Dies geschieht, wenn dem Ehepartner zwar etwas zugewendet wurde, es aber unter dem Pflichtteilsniveau bleibt.
- Kleiner Pflichtteil: Ergreift der Ehepartner die güterrechtliche Lösung, kann er den konkreten Zugewinnausgleich plus die Hälfte des regulären gesetzlichen Erbteils verlangen. Dieser Weg ist zum Beispiel interessant, wenn der individuell berechnete Zugewinn höher ausfällt als die pauschale Erhöhung.
Der große Pflichtteil
Der große Pflichtteil setzt voraus, dass
- eine Zugewinngemeinschaft bestanden hat, die nicht durch Scheidung aufgelöst wurde,
- dem Ehepartner ein Erbteil oder Vermächtnis zugesprochen wurde, das aber geringer als der Pflichtteil ist,
- der gesetzliche Erbteil gemäß § 1371 Abs. 1 BGB um ein Viertel erhöht wird, bevor er zur Hälfte genommen wird.
Man spricht hier von einer erbrechtlichen Lösung, weil der Zugewinnausgleich in Form eines pauschalen Viertels in den Erbteil integriert wird.
Der kleine Pflichtteil
Der kleine Pflichtteil greift, wenn
- der Ehegatte enterbt wurde oder das Erbe ausschlägt,
- statt eines pauschalen Viertels ein konkreter Zugewinnausgleich (nach §§ 1372 ff. BGB) gilt,
- das Pflichtteilsrecht sich auf die Hälfte des ‚regulären‘ Erbteils bezieht, also ohne die pauschale Erhöhung.
Diese Lösung wird häufig gewählt, wenn der individuell berechnete Zugewinn größer ist als die pauschale Erhöhung.
Pflichtteil Ehegatte: Meine weiteren Artikel
- Pflichtteil einfordern: Schritte, Fristen & AnforderungenAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2025 - Pflichtteil einklagen: Wann lohnt sich die Klage?Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 26. März 2025 - Pflichtteil Erbe Eltern: Was Mutter & Vater zustehtAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 21. März 2025 - Pflichtteil Enkel: Berechnung und GeltendmachungAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 18. März 2025 - Pflichtteil Erbengemeinschaft ermitteln und einfordernAutor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 8. Januar 2025 - Pflichtteil Erbe: Berechtigung, Höhe und Durchsetzung!Autor: Dr. Stephan Seitz
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2025
Kann der Ehegatte trotz Testament den Pflichtteil einfordern?
Ja, der Pflichtteil Ehegatte bleibt in der Regel bestehen, auch wenn der überlebende Ehepartner in einem Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen ist. Solange kein anerkannter Entziehungsgrund (§ 2333 BGB) vorliegt, kann der enterbte Ehepartner seinen Anspruch geltend machen.
Welche Fristen gelten?
Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Ehegatte vom Todesfall und seiner Enterbung erfährt.
Was tun bei Verweigerung durch die Erben?
Wenn die Erben die Auskunft oder die Auszahlung verweigern, können folgende Schritte helfen:
- Außergerichtliche Einigung mithilfe eines Anwalts
- Schriftliche Aufforderung zur Auskunft und Zahlung mit Fristsetzung
- Klage auf Auskunft, Wertermittlung und Auszahlung des Pflichtteils
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!*

- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Wann entfällt oder reduziert sich der Pflichtteil?
Nur in extremen Ausnahmefällen entfällt der Pflichtteil oder wird verringert. Das Gesetz nennt in §§ 2333 ff. BGB einige zwingende Gründe. Außerdem muss der Erblasser diese Gründe im Testament genau benennen und belegen.
Gesetzliche Gründe für die Entziehung
Ein Pflichtteil kann zum Beispiel entzogen werden, wenn der Ehegatte eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat oder ihm nach dem Leben trachtet (§ 2333 BGB). Eine Entfremdung oder dauerhafte Ehekrise reichen hier nicht. Der Erblasser muss den Grund klar im Testament angeben und formwirksam erklären.
Grund | Rechtsgrundlage | Beispiel |
---|---|---|
Nach dem Leben trachten | § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB | Versuchter Mord, Totschlag |
Schwere Straftat | § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB | Gezielte Körperverletzung oder ähnliches gegen den Erblasser |
Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht | § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB | Vorsätzliche Verweigerung materieller und moralischer Unterstützung |
Pflichtteilsverzicht und andere Optionen
Ein freiwilliger Verzicht auf den Pflichtteil ist im Rahmen eines Ehe- oder Erbvertrags möglich. Dieser Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden. Häufig erhält der Verzichtende dafür eine Abfindung. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind eine beliebte Methode, den Nachlass zu reduzieren oder zu steuern. Allerdings kann es dann zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch kommen, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 2325 BGB).

Wie lässt sich der Pflichtteil des Ehepartners in der Nachlassplanung berücksichtigen?
Wer Konflikte vermeiden möchte, sollte den Pflichtteil Ehegatte frühzeitig in die Nachlassplanung einbeziehen. So lassen sich unliebsame Überraschungen reduzieren. Besonders sinnvoll sind:
- Testament (z. B. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklauseln)
- Erbvertrag (ggf. mit Pflichtteilsverzicht)
- Schenkungen zu Lebzeiten (beachten Sie aber die 10-Jahres-Frist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen)
Gerade bei einer Zugewinngemeinschaft kann es für den überlebenden Ehepartner vorteilhaft sein, zwischen dem großen und kleinen Pflichtteil zu wählen. Oft entscheidet sich, ob die pauschale oder die konkrete Berechnung des Zugewinns finanziell günstiger ist.
Testamentsgestaltung und Pflichtteil
Ein durchdachtes Testament – zum Beispiel ein Berliner Testament – kann für klare Verhältnisse sorgen. Auch sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln sind beliebt, um zu verhindern, dass Kinder sofort ihren Pflichtteil verlangen und den überlebenden Ehepartner wirtschaftlich belasten.
Sinn von Schenkungen zu Lebzeiten
Immobilien oder Geld noch zu Lebzeiten zu übertragen, kann den Nachlass deutlich verändern. Allerdings wird geprüft, wann diese Schenkungen erfolgt sind. Liegen sie weniger als zehn Jahre zurück, erhöht sich der Nachlasswert für den Pflichtteil trotzdem (§ 2325 BGB). Wohnrechte oder Nießbrauch können dabei helfen, die eigene Versorgung trotz Schenkung zu sichern.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: mit meinem Newsletter!

- Gratis-E-Book „Die Erbengemeinschaft – In 9 Schritten zur Lösung“: Mein Leitfaden, wie Sie Ihren Weg aus der Erbengemeinschaft finden. Exklusive und kostenfreie Zugabe zum Newsletter!
- Checkliste Todesfall: Die wichtigsten Aufgaben für Angehörige in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall. Ebenfalls kostenlos zum Newsletter!
- Der Newsletter: Nichts mehr verpassen. Meine exklusiven Insider-Tipps, neueste Beiträge und aktuelle Entwicklungen!

Häufig gestellte Fragen
Kann ein Testament den Pflichtteil des Ehegatten komplett ausschließen?
Nein, der Pflichtteil Ehegatte ist gesetzlich geschützt und kann nur in extremen Ausnahmefällen nach § 2333 BGB entzogen werden. Durch ein Testament lässt sich der Ehepartner zwar enterben, aber der Mindestanspruch bleibt in der Regel bestehen.
Worin unterscheidet sich der große vom kleinen Pflichtteil?
Der große Pflichtteil berücksichtigt den pauschalen Zugewinnausgleich und erhöht den gesetzlichen Erbteil um ein Viertel, bevor die Hälfte gezogen wird. Der kleine Pflichtteil stützt sich auf den regulären Erbteil, kombiniert mit einem konkret berechneten Zugewinnausgleich.
Kann der kleine Pflichtteil höher ausfallen als der große Pflichtteil?
Ja, wenn der konkret berechnete Zugewinn sehr hoch ist, kann die Summe aus kleinem Pflichtteil und individuellem Zugewinnausgleich den großen Pflichtteil übertreffen.
Welche Frist gilt, um den Pflichtteil geltend zu machen?
Der Anspruch auf Auszahlung verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Ehegatte von Tod und Enterbung erfahren hat. Bei Ausschlagung der Erbschaft gilt zusätzlich eine sechswöchige Frist.
Welche Vorteile bietet ein Pflichtteilsverzicht?
Ein Pflichtteilsverzicht schafft Planungssicherheit für den Erblasser und die Miterben. Häufig erhält der Verzichtende im Gegenzug eine Abfindung oder eine andere Leistung. So lassen sich Konflikte um das Erbe von vornherein minimieren.

Kommentare
Bislang keine Kommentare.Schreiben Sie Ihren Kommentar!