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Pflichtteil einklagen: Wann lohnt sich die Klage?

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 26. März 2025
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Pflichtteil einklagen

  • Pflichtteil: Ihr finanzielles Schutznetz – Sie erfahren, warum es völlig legitim ist, sich den gesetzlich garantierten Mindestanspruch am Erbe zu sichern. Lassen Sie sich nicht von falschen Hemmungen abhalten und sorgen Sie für Klarheit über Ihren Anteil. Denn der Gesetzgeber hat Sie bewusst vor dem vollständigen Leer ausgehen geschützt.
  • Effektiv zum Ziel – auch ohne Rosenkrieg – Sie entdecken praxisnahe Tipps, um zuerst eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor Sie vors Gericht ziehen. Das spart Zeit, Geld und Nerven und kann familiäre Konflikte reduzieren. Mit der richtigen Strategie bleiben Sie souverän und handeln auf Augenhöhe mit den Erben.
  • Kosten und Fristen im Griff – Sie bekommen handfeste Informationen, wann Verjährung droht und welche Schritte Sie rechtzeitig einleiten sollten. Erfahren Sie, wie Sie sich bei Gericht durchsetzen und wer am Ende die Kosten trägt. So behalten Sie jederzeit den Überblick, ohne sich in Bürokratie und Paragraphen zu verlieren.
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Pflichtteil einklagen – Gründe und Voraussetzungen: Wann muss man den Pflichtteil einklagen?

Wenn Sie befürchten, beim Erbe zu kurz gekommen zu sein oder sogar komplett übergangen wurden, stellt sich rasch die Frage, wie und wann Sie Ihren Pflichtteil einklagen sollten. Das Gesetz räumt nahen Angehörigen einen finanziellen Mindestanspruch am Nachlass ein. Dieser greift insbesondere dann, wenn Sie enterbt oder mit einem geringeren Anteil bedacht wurden, als Ihnen gesetzlich zusteht. Das ist keineswegs unmoralisch, sondern vielmehr ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Instrument, um Familienmitglieder davor zu schützen, leer auszugehen.

Enterbung durch Testament – was bedeutet das, und kann man den Pflichtteil einklagen trotz Testament?

Eine Enterbung liegt vor, wenn Sie als gesetzlicher Erbe in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) gar nicht oder nur mit einem Anteil bedacht wurden, der unter Ihrem Pflichtteil liegt. Auch bei einem sogenannten Teilwegfall – beispielsweise wenn ein Elternteil im Testament nur ein Kind begünstigt – entstehen Pflichtteilsansprüche. Selbst wenn der Erblasser Sie ausdrücklich ausschließen wollte, können Sie Ihren Pflichtteil einklagen trotz Testament. Das Gesetz schützt Sie, indem es zumindest eine Mindestbeteiligung am Erbe sichert.

Pflichtteilsanspruch bei unzureichendem Erbteil

  • Zu geringer Erbteil: Wenn Sie zwar als Erbe eingesetzt wurden, Ihr Anteil aber unter der Hälfte dessen liegt, was Ihnen per Gesetz zustünde, können Sie den sogenannten Zusatzpflichtteil (§ 2305 BGB) verlangen. Das ist der Differenzbetrag zwischen dem erhaltenen Erbteil und Ihrem gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
    Setzt ein Erblasser zwei Kinder ein und erhält eines nur 10 % vom Erbe, muss dieses Kind seinen verbleibenden Pflichtteil durchsetzen, falls keine Einigung erzielt wird.
  • Voraussetzung: Der Erbfall muss bereits eingetreten sein, und die Erben zahlen Ihren Pflichtteil nicht freiwillig aus. Erst dann ist es sinnvoll, den Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend zu machen, also den Pflichtteil einzuklagen.

Pflichtteil einklagen: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Wer kann den Pflichtteil vom Erbe einklagen?

Der Kreis der Personen, die einen Pflichtteil durchsetzen können, ist gesetzlich klar definiert und umfasst die nächsten Angehörigen.

Infografik Pflichtteil Erbe

Pflichtteilsberechtigte Personen

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, sofern sie in der gesetzlichen Erbfolge stünden.
  • Leibliche und adoptierte Kinder: Fällt ein Kind weg, können dessen Kinder (Enkel) als weitere Abkömmlinge eintreten.
  • Eltern des Erblassers: Nur wenn es keine Abkömmlinge gibt, treten die Eltern als gesetzliche Erben in Betracht.
Hinterlässt ein unverheirateter Erblasser nur seine Mutter und einen Bruder, ist lediglich die Mutter pflichtteilsberechtigt, der Bruder hingegen nicht.

Wird einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis anstelle eines Erbteils zugewandt, kann er dieses ausschlagen und dennoch den vollen Pflichtteil geltend machen (§ 2307 Abs. 1 BGB). So bleibt das Mindestrecht am Nachlass selbst dann gewahrt, wenn der Erblasser eine andere Zuwendung vorgesehen hat.

Wer keinen Pflichtteil verlangen kann

Geschwister, Onkel, Tanten oder weiter entfernte Verwandte haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Daneben gilt: Bei schweren Verfehlungen kann das Pflichtteilsrecht entzogen werden, etwa wenn ein Berechtigter ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat. Solche Fälle sind zwar selten, müssen aber im Testament ausdrücklich angeordnet sein. Andernfalls bleibt das Pflichtteilsrecht bestehen und kann notfalls eingeklagt werden.

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Höhe des Pflichtteils: Wie wird der Pflichtteilsanspruch berechnet?

Bevor Sie Ihren Pflichtteil einklagen oder durchsetzen, sollten Sie wissen, wie sich dieser Anspruch zusammensetzt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie ohne Testament erhalten hätten. Da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt, ist zunächst der Wert des Nachlasses zu ermitteln. Zum Vermögen des Erblassers gehören zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere und Immobilien, während Schulden und andere Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.

Gesetzliche Erbquote vs. Pflichtteilsquote

Die gesetzliche Erbquote richtet sich nach der Reihenfolge der gesetzlichen Erben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Pflichtteil entspricht anschließend 50 % dieser Quote.

Hinterlässt ein Erblasser eine Ehefrau und zwei Kinder, würde jedes Kind laut Gesetz ein Viertel erben. Wird ein Kind enterbt, beträgt sein Pflichtteil die Hälfte davon, also ein Achtel des Nachlasswerts.
Bitte beachten Sie, dass die Erbquote des Ehepartners vom jeweiligen Güterstand abhängt. Bei Zugewinngemeinschaft ist der Anteil höher als bei Gütertrennung.

Konkretes Rechenbeispiel

Nehmen wir an, der Nachlass hat einen Wert von 100.000 Euro und Sie sind als einziges Kind enterbt. Ohne Testament hätten Sie 50.000 Euro erhalten, weshalb Ihr Pflichtteil bei 25.000 Euro liegt. Wichtig ist jedoch, dass zunächst Schulden und Bestattungskosten abgezogen werden. Erst dann wird der Pflichtteil berechnet. Ist der genaue Nachlassumfang unklar, können Sie von den Erben Auskunft und ein Nachlassverzeichnis verlangen, bevor Sie Ihren Anspruch geltend machen.

Konstellation Gesetzliche Erbquote Pflichtteilsquote
Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) und 2 Kinder Ehepartner: 50 %
Kinder je 25 %
Ehepartner: 25 %
Kinder je 12,5 %
Alleinstehender Erblasser mit 2 Kindern Kinder je 50 % Kinder je 25 %
Enterbtes Kind (wenn sonst ein Kind alles erhält) Regulär 50 % (als Alleinerbe) Pflichtteil 25 %

Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zum Pflichtteil berechnen!

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil berechnen, auch wenn Sie offiziell enterbt sind, und warum Sie selbst in schwierigen Familiensituationen nicht leer ausgehen. Hier finden Sie verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tipps zur Nachlassbewertung und klare Hinweise, wie Sie Ihren Anspruch selbstbewusst durchsetzen können.

Thumbnail Pflichtteil einklagen
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Pflichtteil durchsetzen: außergerichtliche Einigung vs. Klage

Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, muss nicht sofort Klage erheben. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch mit den Erben zu suchen und eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Das spart oft Zeit, Geld und Nerven und kann das familiäre Verhältnis schonen. Erst wenn die Erben hartnäckig verweigern oder wesentliche Informationen zum Nachlass verschweigen, sollten Sie konsequent Ihren Pflichtteil einklagen.

Außergerichtliche Forderung stellen

  • Pflichtteilsanspruch anmelden: Informieren Sie die Erben schriftlich und verlangen Sie Auskunft über den Nachlass.

    Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zur Pflichtteil Auskunftsanspruch!

    Erfahren Sie, warum Sie trotz Enterbung nicht mit leeren Händen dastehen müssen und wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch konsequent durchsetzen können. Dabei erhalten Sie Einblicke in die gesetzlichen Auskunftsrechte, erfahren von cleveren Strategien zur Werteermittlung und entdecken, wie Sie sogar ohne finanzielles Risiko an Ihr Erbe gelangen.

  • Nachlassverzeichnis prüfen: Bei Zweifeln an Angaben der Erben können Sie ein notarielles Verzeichnis oder Wertgutachten fordern.
  • Zahlungsaufforderung mit Frist: Setzen Sie den Erben eine klare Frist (z. B. vier Wochen) und kündigen Sie rechtliche Schritte an, falls nicht gezahlt wird.

Gerichtliche Durchsetzung mittels Klage

Führt die außergerichtliche Kommunikation nicht zum Erfolg, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihren Pflichtteil einzuklagen. Häufig wird dabei die Stufenklage eingesetzt: Zuerst verlangen Sie Auskunft und Wertermittlung des Nachlasses, um anschließend den konkret errechneten Pflichtteil einzufordern. Achten Sie bei der Stufenklage darauf, dass der Zahlungsanspruch bereits als unbezifferter Anspruch mit geltend gemacht wird, um die Verjährung zu hemmen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Eine reine Auskunftsklage hemmt die Verjährung des Zahlungsanspruchs nicht.

Beachten Sie, dass ab einem Streitwert von über 5.000 Euro beim Landgericht Anwaltszwang besteht.

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Ablauf des Gerichtsverfahrens und Zuständigkeiten

Entscheiden Sie sich, Ihren Pflichtteil einzuklagen, sollten Sie wissen, wie ein typisches Gerichtsverfahren abläuft. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate bis Jahre dauern, abhängig von der Komplexität des Nachlasses. Gerade wenn umfangreiche Verzeichnisse oder Gutachten nötig sind, kann sich alles in die Länge ziehen.

Zuständiges Gericht und Anwaltszwang

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert. Liegt Ihr Anspruch bis zu 5.000 Euro, wird die Klage beim Amtsgericht eingereicht. Übersteigt der Wert 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig, wo generell Anwaltszwang herrscht. Örtlich zählt in der Regel der letzte Wohnsitz des Erblassers als Gerichtsstand.

Erkundigen Sie sich frühzeitig, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.
Klageart Wann geeignet? Typischer Ablauf
Stufenklage Nachlasswert unklar, Auskunft nötig 1) Klage auf Auskunft
2) ggf. Wertermittlung
3) Zahlungsklage (unbeziffert zunächst möglich)
Direkte Zahlungsklage Nachlasswert ist bekannt 1) Klage auf konkreten Betrag
2) Gerichtliche Prüfung
3) Urteil

Von der Klageeinreichung bis zum Urteil – Verfahrensschritte

  • Klage einreichen: Sie legen dar, weshalb Sie enterbt wurden oder nur einen zu geringen Erbteil haben. Danach zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss.
  • Güteverhandlung: Das Gericht versucht, einen Vergleich zu erzielen. Gelingt dies, kann ein langes Verfahren vermieden werden.
  • Hauptverhandlung: Gibt es keine Einigung, prüft das Gericht alle Beweise (Zeugen, Sachverständige) und fällt schließlich ein Urteil.
  • Vollstreckung: Gewinnen Sie, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel. Zahlt der Beklagte nicht, sind Kontopfändungen oder andere Zwangsvollstreckungen möglich.
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Verjährung und Fristen: Wie lange kann ich den Pflichtteil einklagen?

Wer den Pflichtteil einklagen möchte, sollte unbedingt die geltenden Fristen im Blick behalten.

Gesetzliche Verjährungsfrist

In Deutschland verjähren Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Erbfall eintritt und Sie von Ihrer Enterbung oder Benachteiligung erfahren. Verstirbt ein Erblasser also im März, läuft die Frist ab dem 31. Dezember desselben Jahres. Zusätzlich gilt eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3a BGB), wenn keine oder nur eine grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt.

Auswirkungen der Verjährung

  • Verlieren Sie Ihren Anspruch: Nach Ablauf dieser Zeit können Erben die Einrede der Verjährung erheben und müssen nicht mehr zahlen.
  • Rechtzeitig aktiv werden: Holen Sie bei Unsicherheiten frühzeitig anwaltlichen Rat ein und leiten Sie verjährungshemmende Schritte (z. B. Mahnbescheid) ein.
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Pflichtteil einklagen: wer trägt Kosten? – Überblick über die Kosten einer Pflichtteilsklage

Viele Betroffene fragen sich, ob sich das Pflichtteil einklagen lohnt und – falls man den Pflichtteil einklagen will – wer trägt Kosten und Gebühren? Diese setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen, die sich nach dem Streitwert richten. Je höher der eingeforderte Betrag, desto höher sind auch die Gebühren. Kommt ein Sachverständiger hinzu, um den Nachlasswert zu klären, steigen die Kosten weiter.

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren

  • Gerichtskostenvorschuss: Sie müssen den Kostenvorschuss zahlen, damit das Gericht die Klage annimmt.
  • Anwaltskosten nach RVG: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert. Auch außergerichtliche Kosten können anfallen.

Kostenübernahme: Wer zahlt am Ende?

Grundsätzlich muss die unterlegene Partei alle Prozesskosten tragen. Gewinnen Sie Ihren Rechtsstreit vollständig, werden dem Beklagten die Gerichtskosten und Ihre gesetzlichen Anwaltsgebühren auferlegt.

Kommt es zu einem Vergleich, können die Kosten anders verteilt werden – zum Beispiel trägt jede Seite ihre eigenen Kosten.
Prüfen Sie zudem, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Besteht eine Nachlasspflegschaft, kann Ihr Pflichtteilsanspruch unter Umständen auch gegenüber dem Nachlasspfleger geltend gemacht werden, sofern dieser zur Begleichung unstreitiger Nachlassverbindlichkeiten befugt ist.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil einzuklagen?

Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen (§ 195 BGB i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von Ihrer Enterbung erfuhren. Versäumen Sie diese Frist, kann der Erbe die Einrede der Verjährung erheben und muss nicht mehr zahlen. Der Beginn der Frist setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von seiner Enterbung UND von der Person des Erben Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Nicht erforderlich ist hingegen die Kenntnis über Umfang und Zusammensetzung des Nachlasses. Wird eine Stufenklage erhoben, kann dies die Verjährung hemmen (§ 204 BGB).

Wer trägt die Kosten, wenn ich den Pflichtteil einklage?

Üblicherweise muss die unterlegene Partei sämtliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren übernehmen. Gewinnen Sie also Ihre Klage, trägt der Verlierer Ihre Kosten. Bei einem Vergleich können die Kosten anders aufgeteilt werden. Dabei kann auch geregelt werden, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Ab einem Streitwert von über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG), vor dem Anwaltszwang besteht (§ 78 ZPO).

Brauche ich einen Anwalt, um meinen Pflichtteil durchzusetzen?

Außergerichtlich ist ein Anwalt nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr hilfreich. Ein erfahrener Anwalt kann bereits außergerichtlich durchsetzungsstarke Schreiben an den Erben aufsetzen und die drohende Verjährung verhindern. Vor dem Landgericht besteht jedoch Anwaltszwang. Ein Fachanwalt unterstützt Sie bei der Berechnung Ihres Pflichtteils und der Wahl der richtigen Klagestrategie.

Was ist eine Stufenklage beim Pflichtteil?

Die Stufenklage ist eine besondere Klageart, mit der Sie zunächst Auskunft und Wertermittlung zum Nachlass einklagen. Erst im Anschluss fordern Sie die genaue Zahlung des Pflichtteils. So lassen sich Ihre Ansprüche schrittweise ermitteln und durchsetzen. Die Stufenklage umfasst typischerweise zunächst die Auskunft über den Nachlass (§ 2314 Abs. 1 BGB), dann die Wertermittlung (§ 2314 Abs. 1 S. 2 BGB) und schließlich die konkrete Zahlungsklage auf den Pflichtteilsbetrag. Wichtig: Der Anspruch auf Wertermittlung ist rechtlich selbstständig und muss gesondert beantragt werden.

Kann ich meinen Pflichtteil schon zu Lebzeiten des Erblassers einfordern?

Nein, ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Zu Lebzeiten gibt es kein Recht auf einen vorgezogenen Anteil. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen vorzeitigen Pflichtteilsanspruch besteht nicht – auch nicht bei Erbverträgen oder Schenkungen zu Lebzeiten. Allerdings sind freiwillige Vereinbarungen denkbar, beispielsweise ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Ein Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2346 Abs. 2 BGB) und ist insbesondere bei der Unternehmensnachfolge oder im Familienkonflikt ein gängiges Instrument zur Streitvermeidung.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil einklagen:

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