Pflichtteil Enkel: Berechnung und Geltendmachung


Pflichtteil Enkel
- Prüfen Sie Ihren Anspruch: Sie erfahren, wann Enkel wirklich pflichtteilsberechtigt sind – nämlich dann, wenn das elterliche Erbe wegfällt, sei es durch Tod, Enterbung oder Erbverzicht.
- Verstehen Sie die Berechnung: Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und wird anteilig verteilt, wobei auch Schenkungen den Nachlass beeinflussen können.
- Setzen Sie Ihre Rechte durch: Sie müssen aktiv werden und Ihren Anspruch geltend machen – ob formlos oder mit anwaltlicher Unterstützung, um rechtzeitig den Geldanspruch zu sichern.

Inhaltsverzeichnis
- Pflichtteil Enkel: Wann haben Enkel Anspruch auf den Pflichtteil?
- Wie wird der Pflichtteil Enkel berechnet?
- Wie machen Enkel ihren Pflichtteilsanspruch geltend?
- Pflichtteil Enkel vs. gesetzliches Erbe
- Kann man den Pflichtteil Enkel umgehen oder entziehen?
- Typische Fallstricke und Streitpunkte
- Besondere Konstellationen und Patchwork-Familien

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Pflichtteil Enkel: Wann haben Enkel Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil Enkel wird nicht automatisch fällig, sobald ein Großelternteil stirbt. In der Regel sind die leiblichen oder adoptierten Kinder des Erblassers die ersten gesetzlichen Erben. Enkel treten nur dann an deren Stelle, wenn der eigene Elternteil (das Kind des Erblassers) bereits verstorben oder wirksam enterbt ist. Auch bei Erbausschlagung oder Erbverzicht kann der Anspruch entstehen.
Dies bedeutet: Enkel haben den sogenannten Pflichtteilsanspruch Enkel nur, wenn das Elternteil tatsächlich aus der Erbfolge herausfällt. So will es das Gesetz, um nahe Verwandte vor einer vollständigen Enterbung zu schützen. Lesen Sie im Folgenden, welche konkreten Gründe dazu führen können, dass der Vater oder die Mutter keine Ansprüche mehr hat – und der Enkel stattdessen einspringt.
Zusätzlich taucht in der Praxis häufig die Frage auf, wie sich der Plichtteil Erbe Enkel auswirkt, wenn mehrere Abkömmlinge bereits enterbt sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben. Prüfen Sie genau, ob ein Erbverzicht oder eine Ausschlagung Ihres Elternteils dazu führt, dass Sie zum Pflichterbe Enkel werden.

Elternteil ist enterbt oder verstorben
Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist oder bewusst vom Erblasser ausgeschlossen wurde, rücken die Enkel automatisch in dessen Position. Das nennt man das Eintrittsrecht. War der Erblasser Vater oder Mutter von zwei Kindern und enterbt eines, so haben dessen Kinder (die Enkel) meist einen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern sie an die Stelle des enterbten Elternteils treten.
- Vorversterben: Ist das Elternteil nicht mehr am Leben, treten die Enkel an dessen Stelle.
- Enterbung: Hat der Erblasser das Kind vollständig ausgeschlossen, kommen die Enkel ins Spiel.
Erbverzicht oder Ausschlagung des Elternteils
Neben der Enterbung kann auch ein notariell beurkundeter Erbverzicht oder die Ausschlagung des Erbes zum Wegfall des Elternteils führen. Entscheidend ist, ob sich der Verzicht oder die Ausschlagung nur auf die eigentliche Erbschaft bezieht oder auch auf den Pflichtteil.
Maßnahme | Wirkung | Auswirkung auf Enkel |
---|---|---|
Erbverzicht | Vollständiger Verzicht auf das Erbrecht des Unterzeichners | Enkel können ggf. erben, wenn ihr Elternteil dadurch ausscheidet und kein Pflichtteil vorbehalten bleibt |
Ausschlagung | Elternteil lehnt die Erbschaft ab (z. B. überschuldeter Nachlass) | Gesetzlicher Erbteil kann an Enkel weiterfallen, doch Pflichtteilsanspruch ist nicht automatisch gesichert |
Pflichtteilsverzicht | Zusätzliche notarielle Vereinbarung, die den gesetzlichen Mindestanspruch ausschließt | Enkel gehen leer aus, sofern der Verzicht alle Nachkommen einschließt oder der Enkel nicht extra berücksichtigt wird |
Pflichtteil Enkel: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Wie wird der Pflichtteil Enkel berechnet?
Der Pflichtteil Enkel bemisst sich grundsätzlich an dem Anteil, den das Kind des Erblassers als gesetzliches Erbe gehabt hätte. Da der Pflichtteil immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, berechnet sich so die Höhe für jeden Enkel. Sobald mehrere Enkelkinder in die Position der Eltern treten, wird der Anteil unter ihnen aufgeteilt.
Das Prinzip: Der Enkel übernimmt die Pflichterben-Stellung seines verstorbenen oder enterbten Elternteils – allerdings nur in Bezug auf den Geldanspruch. Es entsteht kein Mitspracherecht in der Erbengemeinschaft. Im Zweifel können Schenkungen oder andere Vorausleistungen den Nachlass verkleinern und damit die Summe verringern.
Rechenbeispiele zum Pflichtteil Enkel
- Beispiel 1: Der Großvater hinterlässt 300.000 Euro. Er hat zwei Kinder, A und B. B ist verstorben und hinterlässt zwei Enkel. Hätte B regulär 150.000 Euro geerbt, so steht den Enkeln zusammen ein Pflichtteil von 75.000 Euro (50 % von 150.000) zu. Jeder Enkel erhält davon 37.500 Euro.
- Beispiel 2: Hat der Erblasser vier Kinder und eines davon ist vorverstorben mit einem Enkel, dann hätte das vorverstorbene Kind eine Erbquote von 1/4 gehabt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieser Quote (1/8 des Nachlasses). Ist nur ein Enkel vorhanden, erhält dieser diesen Pflichtteil allein; gibt es mehrere Enkel, wird er unter ihnen aufgeteilt. Nehmen wir an, der Nachlass beträgt 400.000 Euro – dann entspricht ein Viertel 100.000 Euro (Erbquote des vorverstorbenen Kindes). Die Hälfte davon (also 50.000 Euro) ist der Pflichtteil, der gegebenenfalls unter den Enkeln aufgeteilt wird.
Einfluss von Schenkungen
Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten mindern oft den Nachlass. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflichtteilsergänzung vorgesehen, um den Pflichtanteil Erbe Enkel zu schützen. Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod erfolgten, werden nach und nach angerechnet – im ersten Jahr zu 100 %, im zweiten zu 90 % usw.
Wer als Großelternteil den Nachlass frühzeitig verteilen will, sollte die Zehn-Jahres-Frist beachten. Je näher das Ableben an einer Schenkung liegt, desto stärker wirkt sich dies auf den Pflichtteil aus.
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Wie machen Enkel ihren Pflichtteilsanspruch geltend?
Das Pflichterbe Enkel in Form eines Pflichtteilsanspruchs entsteht zwar automatisch, muss jedoch aktiv eingefordert werden. Das heißt, die Enkel müssen sich an die Erben oder den Nachlassverwalter wenden und Auskunft über den Nachlass verlangen. Anschließend können sie ihren Anteil berechnen und schriftlich einfordern.
Meist beginnt der Prozess mit einer formlosen Aufforderung zur Auskunftserteilung. Sobald die genauen Vermögenswerte bekannt sind, können Sie den Geldbetrag beziffern. Bleibt eine Einigung aus, besteht die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ein Gericht einzuschalten.
Fristen und Verjährung
Die regelmäßige Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). In besonderen Fällen kann eine absolute Verjährung von bis zu 30 Jahren eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 – IV ZR 232/12, ErbR 2013, 213).
Frist | Beginn | Hinweis |
---|---|---|
Regelmäßige Verjährung (3 Jahre) | Ende des Jahres der Kenntnis (Erbfall und Enterbung) | Wichtig: Reagieren Sie früh, um Verzögerungen zu vermeiden |
Absolute Verjährung (bis 30 Jahre) | Bei Unkenntnis über den Erbfall oder fehlende Informationen | Seltener Sonderfall, tritt nur bei totaler Unkenntnis ein |
Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen
- Außergerichtliche Einigung: Oft der erste Schritt – fordern Sie schriftlich Auskunft und machen Sie Ihren Anspruch geltend.
- Gerichtsverfahren: Scheitern alle Versuche, bleibt der Klageweg. Klagen können Sie etwa auf Auskunft oder Auszahlung des Pflichtteils.
Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn ihr Elternteil - als eigentliches Kind des Erblassers - verstorben oder enterbt ist und sie dadurch an dessen Stelle nachrücken. In diesem Fall sollten Sie Schenkungen der letzten zehn Jahre besonders im Blick haben, da solche Zuwendungen Ihren Pflichtteil erhöhen können.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Pflichtteil Enkel vs. gesetzliches Erbe
Ein gesetzlicher Erbe erhält einen Teil am gesamten Nachlass und wird Mitglied der Erbengemeinschaft. Ein Pflichtteil Enkel hingegen beschränkt sich auf einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Damit verzichten Pflichtteilsberechtigte auf Mitsprache, tragen dafür aber kein Haftungsrisiko bei Schulden.
Viele Familien schätzen die Vorzüge einer klaren Geldzahlung – gerade wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören. Doch der Pflichtteil kann auch niedriger sein, als ein tatsächlicher Erbteil gewesen wäre. Hier lohnt es sich, Vor- und Nachteile abzuwägen.
Vergleich | Pflichtteil Enkel | Gesetzliches Erbe |
---|---|---|
Beteiligung | Nur Geldanspruch (50% des gesetzlichen Erbteils) | Volle Erbquote, Teil der Erbengemeinschaft |
Haftung | Keine Haftung für Nachlassschulden | Haftung anteilig mit eigenem Erbteil |
Verwaltung | Keine Mitbestimmung über Nachlass | Gemeinsame Verwaltung mit Miterben |
Flexibilität | Schnelle Geldzahlung möglich | Langfristig höhere Werte, aber schwieriger abzuschätzen |
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Kann man den Pflichtteil Enkel umgehen oder entziehen?
Viele Erblasser möchten den Pflichtteil Enkel minimieren oder ganz verhindern. Dies ist aber nur in engen Grenzen möglich. Eine Enterbung im Testament entzieht den Pflichtteil nicht – sie schließt nur das reguläre Erbe aus. Wer tiefergehende Maßnahmen plant, greift meist zu Schenkungen oder einem notariellen Pflichtteilsverzicht.
Vorsicht gilt bei der Annahme, man könne Enkel einfach komplett ausschließen. Das deutsche Recht schreibt enge Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils vor (z. B. schwere Straftaten gegen den Erblasser).
Enterbung und Pflichtteilsentzug
Eine normale Enterbung schließt den Pflichtteilsanspruch nicht aus. Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 2333 BGB möglich. Dazu zählen schwere Straftaten gegen den Erblasser oder enge Angehörige. Eine bloße persönliche Entfremdung reicht nicht aus.
Schenkungen und Pflichtteilsverzicht
Schenkungen können den Nachlass mindern, doch sie unterliegen der 10-Jahres-Frist. Ein Pflichtteilsverzicht hingegen ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Dabei erklären Enkel freiwillig, dass sie auf ihren Pflichtteil verzichten – oft gegen eine Ausgleichsleistung zu Lebzeiten.
- Notarieller Vertrag: Pflichtteilsverzicht ist nur mit notarieller Beurkundung gültig.
- Schenkung: Führt zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn weniger als zehn Jahre zwischen Schenkung und Tod liegen.
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Typische Fallstricke und Streitpunkte
Selbst wenn Enkel den Anspruch auf einen Pflichtteil Enkel eindeutig haben, kann es Streit geben. Vor allem die Ermittlung des Nachlasswertes ist häufig kompliziert. Erben sind zwar zur Auskunft verpflichtet, doch nicht immer läuft dies reibungslos ab.
Außerdem kann es sein, dass einzelne Miterben versuchen, den zu verteilenden Nachlass kleinzurechnen. Gerade hier sollten Pflichtteilsberechtigte nicht zögern, ihren Informationsanspruch konsequent durchzusetzen.
Bewertung des Nachlasses
Bei Immobilien, Unternehmen oder wertvollen Sammlungen ist der Marktpreis nicht immer offensichtlich. Oft braucht man ein Sachverständigengutachten. Der Pflichtteilsberechtigte darf eine nachvollziehbare Darlegung verlangen, da er sonst seinen Pflichtteilsanspruch Enkel nicht richtig berechnen kann.
Streit mit Miterben
In vielen Fällen führt bereits der Kontakt mit der Erbengemeinschaft zu Spannungen. Wer sich als Enkel auf seinen Pflichtteil beruft, sieht sich mitunter familiären Vorwürfen ausgesetzt. Rechtlich ist aber klar: Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch.
- Offene Kommunikation: Klären Sie möglichst früh, was Sie einfordern wollen und auf welcher Grundlage.
- Professionelle Hilfe: Ein neutraler Dritter oder ein Anwalt kann vermitteln und Streit reduzieren.

Besondere Konstellationen und Patchwork-Familien
In einigen Familienstrukturen ist die Frage nach dem Pflichtteil Enkel besonders komplex. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Berliner Testamente oder Patchwork-Fälle mit Stief- und Halbgeschwistern. Hier gelten zusätzliche Überlegungen, etwa zum Zeitpunkt des Erbfalls und zur Rolle der jeweils lebenden Elternteile.
Auch Adoptiv- oder Stiefenkel haben unter Umständen Pflichtteilsansprüche, wenn die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung offiziell begründet wurde. In Patchwork-Familien ist daher eine vorausschauende Planung oft unverzichtbar.
Das Berliner Testament
Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder erst zum Schlusserben. Stirbt der erste Großelternteil, gehen die Nachkommen oft leer aus – es sei denn, sie verlangen ihren Pflichtteil. Sind die Kinder betroffen und ausgeschieden, rückt der Enkel ins Spiel. Dies kann bei hohen Vermögenswerten zu Spannungen führen.
Patchwork-Familien und Stiefenkel
Bei Wiederheirat und Patchwork können sich die Erbansprüche rasch vervielfachen. Stiefenkel, die nicht adoptiert wurden, haben keinen gesetzlichen Anspruch, es sei denn, sie wurden per Verfügung bedacht. Anders bei Adoptionen: Adoptivkinder stehen leiblichen Kindern juristisch gleich.
- Unverheiratete Paare: Diese sollten eine klare Regelung im Testament finden, sonst kann es später zu Lücken kommen.
- Adoption: Schafft eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung und damit volle Erbberechtigung.
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Häufig gestellte Fragen
Haben Enkel automatisch Anspruch auf den Pflichtteil?
Nein. Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn das Kind des Erblassers (ihr Vater oder ihre Mutter) vorverstorben ist, enterbt wurde oder das Erbe ausgeschlagen hat. Erst dann treten sie an die Stelle ihres Elternteils und können den Pflichtteil einfordern.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?
Der Pflichtteil entspricht 50 % des gesetzlichen Erbteils, den das vorverstorbene oder enterbte Elternteil des Enkels erhalten hätte. Bei mehreren Enkeln wird dieser Betrag anteilig aufgeteilt. Je nach Vermögenswerten können Schätzungen und Auskünfte über den Nachlass erforderlich sein.
Was passiert, wenn der Elternteil das Erbe ausschlägt?
Wenn der Elternteil die Erbschaft ausschlägt, kann das den gesetzlichen Erbteil an die Enkel weitergeben. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Enkel einen Pflichtteilsanspruch haben. Entscheidend ist, ob der Elternteil auch auf seinen eigenen Pflichtteil verzichtet oder ihn gar nicht erst geltend macht.
Kann der Pflichtteil für Enkel entzogen werden?
Ein völliger Entzug des Pflichtteils ist nur in seltenen Fällen zulässig, etwa wenn das Enkelkind eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat (§ 2333 BGB). Eine einfache Enterbung oder ein gewöhnlicher Familienstreit reichen nicht, um den Pflichtteil zu entziehen.
Wie lange haben Enkel Zeit, ihren Pflichtteil einzufordern?
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Enkel vom Erbfall und seiner Benachteiligung Kenntnis erlangt hat. Wenn keine Kenntnis vorliegt, kann eine längere Höchstfrist von bis zu 30 Jahren greifen.

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