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Pflichtteil Enkel: Berechnung und Geltendmachung

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 18. März 2025
Ihre Lesezeit: 8 Minuten
               
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Pflichtteil Enkel

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch: Sie erfahren, wann Enkel wirklich pflichtteilsberechtigt sind – nämlich dann, wenn das elterliche Erbe wegfällt, sei es durch Tod, Enterbung oder Erbverzicht.
  • Verstehen Sie die Berechnung: Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und wird anteilig verteilt, wobei auch Schenkungen den Nachlass beeinflussen können.
  • Setzen Sie Ihre Rechte durch: Sie müssen aktiv werden und Ihren Anspruch geltend machen – ob formlos oder mit anwaltlicher Unterstützung, um rechtzeitig den Geldanspruch zu sichern.
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Pflichtteil Enkel: Wann haben Enkel Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil Enkel wird nicht automatisch fällig, sobald ein Großelternteil stirbt. In der Regel sind die leiblichen oder adoptierten Kinder des Erblassers die ersten gesetzlichen Erben. Enkel treten nur dann an deren Stelle, wenn der eigene Elternteil (das Kind des Erblassers) bereits verstorben oder wirksam enterbt ist. Auch bei Erbausschlagung oder Erbverzicht kann der Anspruch entstehen.

Dies bedeutet: Enkel haben den sogenannten Pflichtteilsanspruch Enkel nur, wenn das Elternteil tatsächlich aus der Erbfolge herausfällt. So will es das Gesetz, um nahe Verwandte vor einer vollständigen Enterbung zu schützen. Lesen Sie im Folgenden, welche konkreten Gründe dazu führen können, dass der Vater oder die Mutter keine Ansprüche mehr hat – und der Enkel stattdessen einspringt.

Zusätzlich taucht in der Praxis häufig die Frage auf, wie sich der Plichtteil Erbe Enkel auswirkt, wenn mehrere Abkömmlinge bereits enterbt sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben. Prüfen Sie genau, ob ein Erbverzicht oder eine Ausschlagung Ihres Elternteils dazu führt, dass Sie zum Pflichterbe Enkel werden.

Infografik Pflichtteil Erbe

Elternteil ist enterbt oder verstorben

Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist oder bewusst vom Erblasser ausgeschlossen wurde, rücken die Enkel automatisch in dessen Position. Das nennt man das Eintrittsrecht. War der Erblasser Vater oder Mutter von zwei Kindern und enterbt eines, so haben dessen Kinder (die Enkel) meist einen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern sie an die Stelle des enterbten Elternteils treten.

  • Vorversterben: Ist das Elternteil nicht mehr am Leben, treten die Enkel an dessen Stelle.
  • Enterbung: Hat der Erblasser das Kind vollständig ausgeschlossen, kommen die Enkel ins Spiel.

Sobald die Eltern noch leben und selbst pflichtteilsberechtigt sind, können die Enkel in der Regel keinen Pflichtteil fordern. Sie „stehen hinten an“ in der gesetzlichen Rangfolge. Achten Sie daher genau darauf, ob das Elternteil tatsächlich ausscheidet.

Erbverzicht oder Ausschlagung des Elternteils

Neben der Enterbung kann auch ein notariell beurkundeter Erbverzicht oder die Ausschlagung des Erbes zum Wegfall des Elternteils führen. Entscheidend ist, ob sich der Verzicht oder die Ausschlagung nur auf die eigentliche Erbschaft bezieht oder auch auf den Pflichtteil.

Wenn ein Elternteil die Erbschaft ausschlägt, kann der gesetzliche Erbteil auf die Enkel übergehen. Das muss aber nicht automatisch einen Pflichtteil Erbe Enkel bedeuten. Ein Pflichtteilsanspruch für Enkel entsteht nur, wenn das Elternteil auch auf seinen Pflichtteil verzichtet oder diesen nicht geltend macht (§ 2306 BGB).
Maßnahme Wirkung Auswirkung auf Enkel
Erbverzicht Vollständiger Verzicht auf das Erbrecht des Unterzeichners Enkel können ggf. erben, wenn ihr Elternteil dadurch ausscheidet und kein Pflichtteil vorbehalten bleibt
Ausschlagung Elternteil lehnt die Erbschaft ab (z. B. überschuldeter Nachlass) Gesetzlicher Erbteil kann an Enkel weiterfallen, doch Pflichtteilsanspruch ist nicht automatisch gesichert
Pflichtteilsverzicht Zusätzliche notarielle Vereinbarung, die den gesetzlichen Mindestanspruch ausschließt Enkel gehen leer aus, sofern der Verzicht alle Nachkommen einschließt oder der Enkel nicht extra berücksichtigt wird

Pflichtteil Enkel: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Wie wird der Pflichtteil Enkel berechnet?

Der Pflichtteil Enkel bemisst sich grundsätzlich an dem Anteil, den das Kind des Erblassers als gesetzliches Erbe gehabt hätte. Da der Pflichtteil immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, berechnet sich so die Höhe für jeden Enkel. Sobald mehrere Enkelkinder in die Position der Eltern treten, wird der Anteil unter ihnen aufgeteilt.

Das Prinzip: Der Enkel übernimmt die Pflichterben-Stellung seines verstorbenen oder enterbten Elternteils – allerdings nur in Bezug auf den Geldanspruch. Es entsteht kein Mitspracherecht in der Erbengemeinschaft. Im Zweifel können Schenkungen oder andere Vorausleistungen den Nachlass verkleinern und damit die Summe verringern.

Rechenbeispiele zum Pflichtteil Enkel

  • Beispiel 1: Der Großvater hinterlässt 300.000 Euro. Er hat zwei Kinder, A und B. B ist verstorben und hinterlässt zwei Enkel. Hätte B regulär 150.000 Euro geerbt, so steht den Enkeln zusammen ein Pflichtteil von 75.000 Euro (50 % von 150.000) zu. Jeder Enkel erhält davon 37.500 Euro.
  • Beispiel 2: Hat der Erblasser vier Kinder und eines davon ist vorverstorben mit einem Enkel, dann hätte das vorverstorbene Kind eine Erbquote von 1/4 gehabt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieser Quote (1/8 des Nachlasses). Ist nur ein Enkel vorhanden, erhält dieser diesen Pflichtteil allein; gibt es mehrere Enkel, wird er unter ihnen aufgeteilt. Nehmen wir an, der Nachlass beträgt 400.000 Euro – dann entspricht ein Viertel 100.000 Euro (Erbquote des vorverstorbenen Kindes). Die Hälfte davon (also 50.000 Euro) ist der Pflichtteil, der gegebenenfalls unter den Enkeln aufgeteilt wird.

Einfluss von Schenkungen

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten mindern oft den Nachlass. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflichtteilsergänzung vorgesehen, um den Pflichtanteil Erbe Enkel zu schützen. Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod erfolgten, werden nach und nach angerechnet – im ersten Jahr zu 100 %, im zweiten zu 90 % usw.

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten unterliegen der sogenannten Abschmelzungsregel nach § 2325 Abs. 3 BGB. Innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall werden sie zu 100 % angerechnet, danach reduziert sich der Anrechnungswert jährlich um 10 %. Dies betrifft insbesondere Immobilien oder größere Vermögensübertragungen.

Wer als Großelternteil den Nachlass frühzeitig verteilen will, sollte die Zehn-Jahres-Frist beachten. Je näher das Ableben an einer Schenkung liegt, desto stärker wirkt sich dies auf den Pflichtteil aus.

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Wie machen Enkel ihren Pflichtteilsanspruch geltend?

Das Pflichterbe Enkel in Form eines Pflichtteilsanspruchs entsteht zwar automatisch, muss jedoch aktiv eingefordert werden. Das heißt, die Enkel müssen sich an die Erben oder den Nachlassverwalter wenden und Auskunft über den Nachlass verlangen. Anschließend können sie ihren Anteil berechnen und schriftlich einfordern.

Meist beginnt der Prozess mit einer formlosen Aufforderung zur Auskunftserteilung. Sobald die genauen Vermögenswerte bekannt sind, können Sie den Geldbetrag beziffern. Bleibt eine Einigung aus, besteht die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ein Gericht einzuschalten.

Fristen und Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). In besonderen Fällen kann eine absolute Verjährung von bis zu 30 Jahren eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 – IV ZR 232/12, ErbR 2013, 213).

Frist Beginn Hinweis
Regelmäßige Verjährung (3 Jahre) Ende des Jahres der Kenntnis (Erbfall und Enterbung) Wichtig: Reagieren Sie früh, um Verzögerungen zu vermeiden
Absolute Verjährung (bis 30 Jahre) Bei Unkenntnis über den Erbfall oder fehlende Informationen Seltener Sonderfall, tritt nur bei totaler Unkenntnis ein

Fordern Sie Ihren Pflichtteil rechtzeitig ein. Wer zu lange zögert, riskiert die Verjährung und damit den Verlust des Anspruchs.

Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen

  • Außergerichtliche Einigung: Oft der erste Schritt – fordern Sie schriftlich Auskunft und machen Sie Ihren Anspruch geltend.
  • Gerichtsverfahren: Scheitern alle Versuche, bleibt der Klageweg. Klagen können Sie etwa auf Auskunft oder Auszahlung des Pflichtteils.

Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld. Mit anwaltlicher Unterstützung finden Sie oft außergerichtliche Lösungen, die Nerven und Budget schonen.

Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn ihr Elternteil - als eigentliches Kind des Erblassers - verstorben oder enterbt ist und sie dadurch an dessen Stelle nachrücken. In diesem Fall sollten Sie Schenkungen der letzten zehn Jahre besonders im Blick haben, da solche Zuwendungen Ihren Pflichtteil erhöhen können.

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz

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Pflichtteil Enkel vs. gesetzliches Erbe

Ein gesetzlicher Erbe erhält einen Teil am gesamten Nachlass und wird Mitglied der Erbengemeinschaft. Ein Pflichtteil Enkel hingegen beschränkt sich auf einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Damit verzichten Pflichtteilsberechtigte auf Mitsprache, tragen dafür aber kein Haftungsrisiko bei Schulden.

Viele Familien schätzen die Vorzüge einer klaren Geldzahlung – gerade wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören. Doch der Pflichtteil kann auch niedriger sein, als ein tatsächlicher Erbteil gewesen wäre. Hier lohnt es sich, Vor- und Nachteile abzuwägen.

Vergleich Pflichtteil Enkel Gesetzliches Erbe
Beteiligung Nur Geldanspruch (50% des gesetzlichen Erbteils) Volle Erbquote, Teil der Erbengemeinschaft
Haftung Keine Haftung für Nachlassschulden Haftung anteilig mit eigenem Erbteil
Verwaltung Keine Mitbestimmung über Nachlass Gemeinsame Verwaltung mit Miterben
Flexibilität Schnelle Geldzahlung möglich Langfristig höhere Werte, aber schwieriger abzuschätzen

Während gesetzliche Erben auch für Nachlassverbindlichkeiten haften, beschränkt sich der Pflichtteil auf einen reinen Geldanspruch. Damit tragen Pflichtteilsberechtigte kein Risiko, falls der Nachlass überschuldet ist (§ 2303 BGB).

Vorteil des Pflichtteils: Schneller Geldzufluss und kein Risiko bei Nachlassschulden. Nachteil: Kein Zugriff auf bestimmte Gegenstände, keine Mitsprache und in vielen Fällen weniger als ein gesetzliches Erbe.

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Kann man den Pflichtteil Enkel umgehen oder entziehen?

Viele Erblasser möchten den Pflichtteil Enkel minimieren oder ganz verhindern. Dies ist aber nur in engen Grenzen möglich. Eine Enterbung im Testament entzieht den Pflichtteil nicht – sie schließt nur das reguläre Erbe aus. Wer tiefergehende Maßnahmen plant, greift meist zu Schenkungen oder einem notariellen Pflichtteilsverzicht.

Vorsicht gilt bei der Annahme, man könne Enkel einfach komplett ausschließen. Das deutsche Recht schreibt enge Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils vor (z. B. schwere Straftaten gegen den Erblasser).

Enterbung und Pflichtteilsentzug

Eine normale Enterbung schließt den Pflichtteilsanspruch nicht aus. Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 2333 BGB möglich. Dazu zählen schwere Straftaten gegen den Erblasser oder enge Angehörige. Eine bloße persönliche Entfremdung reicht nicht aus.

Ein Familienstreit oder persönliche Antipathie reichen nicht, um den Pflichtanteil Erbe Enkel wegfallen zu lassen. Der Gesetzgeber setzt hier sehr enge Grenzen.

Schenkungen und Pflichtteilsverzicht

Schenkungen können den Nachlass mindern, doch sie unterliegen der 10-Jahres-Frist. Ein Pflichtteilsverzicht hingegen ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Dabei erklären Enkel freiwillig, dass sie auf ihren Pflichtteil verzichten – oft gegen eine Ausgleichsleistung zu Lebzeiten.

  • Notarieller Vertrag: Pflichtteilsverzicht ist nur mit notarieller Beurkundung gültig.
  • Schenkung: Führt zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn weniger als zehn Jahre zwischen Schenkung und Tod liegen.

Wer einen Pflichtteilsverzicht plant, sollte anwaltliche Beratung nutzen, um Klarheit über die Folgen für alle Beteiligten zu erhalten. Nur so lassen sich spätere Konflikte weitgehend vermeiden.
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Typische Fallstricke und Streitpunkte

Selbst wenn Enkel den Anspruch auf einen Pflichtteil Enkel eindeutig haben, kann es Streit geben. Vor allem die Ermittlung des Nachlasswertes ist häufig kompliziert. Erben sind zwar zur Auskunft verpflichtet, doch nicht immer läuft dies reibungslos ab.

Außerdem kann es sein, dass einzelne Miterben versuchen, den zu verteilenden Nachlass kleinzurechnen. Gerade hier sollten Pflichtteilsberechtigte nicht zögern, ihren Informationsanspruch konsequent durchzusetzen.

Bewertung des Nachlasses

Bei Immobilien, Unternehmen oder wertvollen Sammlungen ist der Marktpreis nicht immer offensichtlich. Oft braucht man ein Sachverständigengutachten. Der Pflichtteilsberechtigte darf eine nachvollziehbare Darlegung verlangen, da er sonst seinen Pflichtteilsanspruch Enkel nicht richtig berechnen kann.

Pflichtteilsberechtigte können eine Wertermittlung des Nachlasses verlangen (§ 2314 Abs. 1 S. 2 BGB). Wird dies verweigert, kann eine Klage auf Wertermittlung beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Eine objektive Bewertung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen.

Streit mit Miterben

In vielen Fällen führt bereits der Kontakt mit der Erbengemeinschaft zu Spannungen. Wer sich als Enkel auf seinen Pflichtteil beruft, sieht sich mitunter familiären Vorwürfen ausgesetzt. Rechtlich ist aber klar: Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch.

  • Offene Kommunikation: Klären Sie möglichst früh, was Sie einfordern wollen und auf welcher Grundlage.
  • Professionelle Hilfe: Ein neutraler Dritter oder ein Anwalt kann vermitteln und Streit reduzieren.
Thumbnail Pflichtteil Enkel
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Besondere Konstellationen und Patchwork-Familien

In einigen Familienstrukturen ist die Frage nach dem Pflichtteil Enkel besonders komplex. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Berliner Testamente oder Patchwork-Fälle mit Stief- und Halbgeschwistern. Hier gelten zusätzliche Überlegungen, etwa zum Zeitpunkt des Erbfalls und zur Rolle der jeweils lebenden Elternteile.

Auch Adoptiv- oder Stiefenkel haben unter Umständen Pflichtteilsansprüche, wenn die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung offiziell begründet wurde. In Patchwork-Familien ist daher eine vorausschauende Planung oft unverzichtbar.

Das Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder erst zum Schlusserben. Stirbt der erste Großelternteil, gehen die Nachkommen oft leer aus – es sei denn, sie verlangen ihren Pflichtteil. Sind die Kinder betroffen und ausgeschieden, rückt der Enkel ins Spiel. Dies kann bei hohen Vermögenswerten zu Spannungen führen.

Ein Berliner Testament kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel enthalten, wonach ein Kind, das den Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen verlangt, beim zweiten Erbfall ebenfalls ausgeschlossen wird. Dies kann für Enkel Konsequenzen haben, wenn sie über den Schlusserben erben sollten.

Patchwork-Familien und Stiefenkel

Bei Wiederheirat und Patchwork können sich die Erbansprüche rasch vervielfachen. Stiefenkel, die nicht adoptiert wurden, haben keinen gesetzlichen Anspruch, es sei denn, sie wurden per Verfügung bedacht. Anders bei Adoptionen: Adoptivkinder stehen leiblichen Kindern juristisch gleich.

Während Adoptivkinder den leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt sind (§ 1754 BGB), haben Stiefkinder keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, es sei denn, sie wurden adoptiert oder testamentarisch bedacht.
  • Unverheiratete Paare: Diese sollten eine klare Regelung im Testament finden, sonst kann es später zu Lücken kommen.
  • Adoption: Schafft eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung und damit volle Erbberechtigung.

Sprechen Sie Themen wie Erbverzicht, Pflichtteilsregelung oder finanzielle Absicherung am besten schon zu Lebzeiten offen an. So bleiben die Gestaltungsmöglichkeiten größer, und es drohen weniger Konflikte.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Haben Enkel automatisch Anspruch auf den Pflichtteil?

Nein. Enkel sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn das Kind des Erblassers (ihr Vater oder ihre Mutter) vorverstorben ist, enterbt wurde oder das Erbe ausgeschlagen hat. Erst dann treten sie an die Stelle ihres Elternteils und können den Pflichtteil einfordern.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Enkel?

Der Pflichtteil entspricht 50 % des gesetzlichen Erbteils, den das vorverstorbene oder enterbte Elternteil des Enkels erhalten hätte. Bei mehreren Enkeln wird dieser Betrag anteilig aufgeteilt. Je nach Vermögenswerten können Schätzungen und Auskünfte über den Nachlass erforderlich sein.

Was passiert, wenn der Elternteil das Erbe ausschlägt?

Wenn der Elternteil die Erbschaft ausschlägt, kann das den gesetzlichen Erbteil an die Enkel weitergeben. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Enkel einen Pflichtteilsanspruch haben. Entscheidend ist, ob der Elternteil auch auf seinen eigenen Pflichtteil verzichtet oder ihn gar nicht erst geltend macht.

Kann der Pflichtteil für Enkel entzogen werden?

Ein völliger Entzug des Pflichtteils ist nur in seltenen Fällen zulässig, etwa wenn das Enkelkind eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat (§ 2333 BGB). Eine einfache Enterbung oder ein gewöhnlicher Familienstreit reichen nicht, um den Pflichtteil zu entziehen.

Wie lange haben Enkel Zeit, ihren Pflichtteil einzufordern?

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Enkel vom Erbfall und seiner Benachteiligung Kenntnis erlangt hat. Wenn keine Kenntnis vorliegt, kann eine längere Höchstfrist von bis zu 30 Jahren greifen.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteil Enkel:

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