Pflichtteil Kinder: Wann und wie er entsteht


Pflichtteil Kinder
- Der Pflichtteil ist Ihr unverrückbares Sicherheitsnetz: Er garantiert Ihren Kindern einen Mindestanteil am Erbe, selbst wenn Sie sie laut Testament enterben wollen. Das ist spannend, weil es verhindert, dass wichtige Angehörige völlig leer ausgehen.
- Geschickt schenken? Vorsicht mit der Zehnjahresfrist: Viele Eltern versuchen, den Pflichtteil durch vorzeitige Schenkungen zu verringern, doch die gesetzliche Anrechnung macht ihnen oft einen Strich durch die Rechnung. Erfahren Sie, warum eine gute Planung so wichtig ist, damit Schenkungen nicht einfach „zurückgerechnet“ werden.
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Inhaltsverzeichnis
- Pflichtteil Kinder: Was ist das und wann besteht ein Anspruch?
- Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
- Welche Kinder sind pflichtteilsberechtigt?
- Kann der Pflichtteil für Kinder umgangen werden?
- Wie kann der Pflichtteil durchgesetzt werden?
- Besonderheiten bei der Pflichtteilsberechtigung
- Steuerliche Aspekte beim Pflichtteil

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Pflichtteil Kinder: Was ist das und wann besteht ein Anspruch?
Der Pflichtteil Kinder ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Er greift, sobald ein Kind durch Testament oder Erbvertrag ausdrücklich enterbt wurde, obwohl ihm die gesetzliche Erbfolge eigentlich einen Anteil zubilligt. Auch wenn Eltern ihren Nachwuchs vollständig ausschließen möchten, sichert das Gesetz jedem pflichtteilsberechtigten Kind diesen Anspruch (§§ 2303 ff. BGB).
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der gesetzlichen Erbquote und beträgt die Hälfte davon. Die genaue Pflichtteilsberechnung kann anspruchsvoll sein, vor allem in Fällen mit Erbengemeinschaften oder lebzeitigen Schenkungen (§ 2315 BGB). Hinzu kommt, dass der Anspruch nach § 195 BGB in der Regel nach drei Jahren verjährt, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung wusste (§ 2332 BGB).
Liegt der gesetzliche Erbanspruch eines Kindes beispielsweise bei 1/2 des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil 1/4. Dadurch bleibt das pflichtteilsberechtigte Kind nicht völlig unberücksichtigt. Der Anspruch ist stets in Geld zu erfüllen und kann bei den Erben eingefordert werden. So bewahrt der Pflichtteil Erbe Kind zumindest eine finanzielle Absicherung, wenn ein Elternteil den Nachwuchs eigentlich enterben wollte.

- Wer ist pflichtteilsberechtigt: Kinder (leiblich oder adoptiert), Enkel, Ehegatten und ggf. Eltern.
- Wesentliche Voraussetzung: Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag.
- Rechtlicher Hintergrund: Verhinderung einer vollständigen Enterbung naher Angehöriger.
Pflichtteil Kinder: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Die Höhe vom Pflichtteil Kinder richtet sich in erster Linie nach dem gesetzlichen Erbteil. Grundsätzlich entspricht der Pflichtteil für Kinder stets der Hälfte dieser gesetzlichen Quote. Häufig beeinflussen aber ein überlebender Ehegatte oder ein Lebenspartner die Aufteilung, sodass sich die Quote an die konkrete Familiensituation anpasst. Auch die Anzahl der Kinder ist wichtig: Je mehr Nachkommen, desto kleiner wird der Anteil des Einzelnen.
Der Güterstand der Eltern hat ebenfalls Einfluss auf die Pflichtteilsquote. Leben die Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehegatte neben seinem gesetzlichen Erbteil zusätzlich einen Zugewinnausgleich von 1/4 des Nachlasses (§ 1371 BGB). Dies kann den Pflichtteil Erbe Kinder entsprechend reduzieren. Außerdem können Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) auslösen und so den Anspruch erhöhen.
- Grundregel: Pflichtteil = 1/2 der gesetzlichen Erbquote.
- Beeinflussende Faktoren: Zahl der Kinder, Ehegatte, Güterstand.
- Schenkungen: Pflichtteilsergänzung bei Zuwendungen in den letzten zehn Jahren.
Berechnungsbeispiele für verschiedene Familienkonstellationen
Nehmen wir an, ein Erblasser hinterlässt 200.000 Euro. Gibt es nur ein Kind und wird dieses enterbt, erhält es die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Hat der Ehegatte per Gesetz 1/2 Anteil und das Kind 1/2, so kann das Kind als Pflichtteil 1/4 beanspruchen (entspricht 50.000 Euro). Bei zwei Kindern – Stichwort Pflichtanteil Erbe 2 Kinder – teilt sich der gesetzliche Erbteil auf beide auf, sodass die Pflichtteilsquote je Kind entsprechend angepasst wird.
Bei drei Kindern (Stichwort Pflichtanteil Erbe 3 Kinder) oder vier Kindern (Stichwort Pflichtteil Erbe 4 Kinder) sinkt die Erbquote pro Kind weiter. Entsprechend fällt dann auch der Pflichtteil niedriger aus, sobald jedes Kind seinen Mindestanteil verlangt.
Besonderheiten bei Scheidung und Patchwork-Familien
Ist ein Elternteil geschieden und hat erneut geheiratet, wirkt sich dies auf die Pflichtteilsquoten der Kinder aus der ersten Ehe aus. Der neue Ehegatte besitzt in der Regel ein eigenes gesetzliches Erbrecht, was den Anteil der Kinder senkt. Vergleichbare Fragen treten in Patchwork-Familien mit Stief- oder Halbgeschwistern auf.
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Welche Kinder sind pflichtteilsberechtigt?
Bei der Frage „Welche Kinder sind pflichtteilsberechtigt?“ spielt es keine Rolle, ob es sich um eheliche, nichteheliche oder adoptierte Kinder handelt. Der Anspruch auf den Pflichtteil Kinder steht grundsätzlich allen leiblichen Abkömmlingen zu. Selbst wenn ein Testament den Nachwuchs eigentlich ausschließen soll, greift die gesetzliche Mindestbeteiligung. Auch adoptierte Kinder (Pflichtteil adoptierte Kinder) sind den leiblichen gleichgestellt, sofern die Adoption alle rechtlichen Wirkungen entfaltet.
Nichteheliche Kinder sind heute weitgehend rechtlich gleichgestellt (Pflichtteil uneheliche Kinder). Entscheidend ist, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Für Alt-Fälle, etwa vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder, gelten teils Übergangsregelungen, die jedoch nur noch selten relevant sind.
- Leibliche Kinder: ehelich und nichtehelich, sofern die Abstammung geklärt ist.
- Adoptierte Kinder: mit vollständiger Gleichstellung bei Minderjährigenadoption; bei Volljährigenadoption bleiben oft Rechte zu leiblichen Eltern bestehen.
- Posthume Kinder: bereits gezeugt, aber noch nicht geboren.
Leibliche und nichteheliche Kinder
Wer sich um den „Pflichtteil uneheliche Kinder“ sorgt, kann beruhigt sein: Nichteheliche Kinder sind heute erbrechtlich den ehelichen gleichgestellt. Ausschlaggebend ist allein die rechtliche Anerkennung oder Feststellung der Abstammung.
Adoptivkinder und besondere Fälle
Beim „Pflichtteil adoptierte Kinder“ wird im Falle einer Minderjährigenadoption das Kindschaftsverhältnis vollständig auf die Adoptiveltern übertragen. Bei einer Volljährigenadoption kann ein Adoptivkind sogar gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern pflichtteilsberechtigt sein. Stief- oder Pflegekinder ohne Adoption haben hingegen keinen gesetzlichen Pflichtteil, sofern kein Testament ihnen etwas zuwendet.
Kinder lassen sich nur in seltenen Ausnahmefällen vollständig enterben; meist steht ihnen der Pflichtteil zu, der sich an der Hälfte des gesetzlichen Erbteils orientiert. Prüfen Sie dabei unbedingt, ob Schenkungen in den letzten zehn Jahren erfolgt sind, da diese den Pflichtteil beeinflussen können. Holen Sie im Zweifel frühzeitig fachlichen Rat ein, um typische Fallstricke zu vermeiden und alle Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Kann der Pflichtteil für Kinder umgangen werden?
Viele Eltern möchten den Pflichtteil Kinder trotz Testament mindern oder umgehen. Doch selbst ein letztes Willensdokument kann das Pflichtteilsrecht meist nicht vollkommen aushebeln. Wer versucht, den Nachlass durch lebzeitige Schenkungen zu reduzieren, muss die Zehnjahresfrist nach § 2325 BGB beachten.
Thema vertiefen? Hier gibt es alle Details zum Pflichtteilsergänzungsanspruch!
Erfahren Sie, wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch Ihr Erbrecht auch bei Schenkungen des Erblassers schützt, indem innerhalb der Zehnjahresfrist verschenkte Vermögenswerte dem Nachlass hinzugerechnet werden und so Ihren berechtigten Pflichtteil erhöhen können, selbst wenn Immobilien mit Nutzungsvorbehalt oder Schenkungen an Ehepartner vorliegen.
- Schenkungen: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, doch Anrechnung in den ersten zehn Jahren.
- Pflichtteilsverzicht: Notarielle Vereinbarung oft gegen Entschädigung.
- Stundung: Bei unbilliger Härte kann die Zahlung gestundet werden (§ 2331a BGB).
Rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten
Eine sogenannte Pflichtteilsklausel im Testament oder große Schenkungen an Dritte sind gängige Wege, um den Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament gering zu halten. Ein notarieller Pflichtteilsverzichtsvertrag bietet die größte Sicherheit, erfordert jedoch häufig eine Abfindungszahlung an das Kind.
Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit
Nur in Ausnahmefällen lässt das Gesetz (§ 2333 BGB) eine vollständige Entziehung zu, beispielsweise bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Auch Erbunwürdigkeit kann zum Ausschluss führen. Diese Situationen bleiben selten, da das Gesetz den Pflichtteil für Kinder als zentrales Schutzinstrument betrachtet.
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Wie kann der Pflichtteil durchgesetzt werden?
Um den Pflichtteil Erbe Kind tatsächlich einzufordern, sollte das betroffene Kind zunächst Auskunft über den Nachlass verlangen (§ 2314 BGB). Dies umfasst ein umfassendes Verzeichnis sämtlicher Vermögenswerte und Schulden. Zusätzlich kann eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangt werden, was besonders bei Immobilien oder Unternehmensanteilen wichtig ist.
Weigern sich die Erben zu zahlen, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen, häufig über eine Stufenklage (Auskunft, Bewertung, Zahlung). Der Pflichtteil Erbe Kinder entsteht direkt mit dem Tod des Erblassers und verjährt in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem das Kind von der Enterbung und dem Erbfall Kenntnis hatte.
- Auskunftsanspruch: Vollständiges Nachlassverzeichnis und ggf. Gutachten.
- Gerichtliche Geltendmachung: Häufig per Stufenklage (Auskunft, Wertermittlung, Zahlung).
- Verjährung: Meist 3 Jahre ab Kenntnis; absolute Frist 30 Jahre.
Erforderliche Nachweise und Fristen
Geburts- oder Adoptionsurkunden sind wichtige Dokumente, um den Pflichtteil Kinder zu beantragen. Auch ein Erbschein oder das Testament können erforderlich sein, um die Nachlasssituation aufzuschlüsseln. Beachten Sie, dass die Verjährungsfrist ab dem Ende des Todesjahres läuft und erst beginnt, wenn das Kind von seiner Enterbung weiß.
Mögliche Probleme und ihre Lösungen
Häufig wollen Erben keinen vollständigen Einblick in den Nachlass gewähren. Der Pflichtteilsberechtigte kann dann Auskunft einklagen. Auch Bewertungsstreitigkeiten treten auf, etwa bei Immobilien. Ein neutrales Sachverständigengutachten schafft Klarheit. So kann der Pflichtteil für Kinder fair bestimmt und Streit reduziert werden.
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Erfahren Sie, wie Sie als Enterbter Ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich durchsetzen können, von der ersten Auskunftsanforderung über die Nachlassbewertung bis hin zur gerichtlichen Stufenklage, und dabei wichtige Fristen beachten, um Ihre garantierte finanzielle Mindestbeteiligung am Erbe auch gegen unkooperative Erben zu sichern.
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Besonderheiten bei der Pflichtteilsberechtigung
Ein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, kann die Verteilung beim ersten Erbfall stark beeinflussen. Oft wird vereinbart, dass zunächst der überlebende Ehegatte alles erbt und die Kinder erst beim Tod des zweiten Ehegatten zum Zug kommen. Zusätzlich enthalten viele dieser Testamente eine Pflichtteilsstrafklausel: Fordern die Kinder beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil Kinder ein, verlieren sie den Anspruch auf das Erbe beim zweiten Todesfall.
Auch internationale Aspekte spielen eine Rolle: Nach der EU-Erbrechtsverordnung hängt das anwendbare Recht vom gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers ab. In manchen Ländern, etwa den USA oder Großbritannien, ist ein Pflichtteil für Kinder nicht gesetzlich vorgesehen. Wer Vermögen im Ausland besitzt, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
- Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament): Kinder erhalten oft erst nach dem Tod des zweiten Elternteils etwas.
- Pflichtteilsstrafklausel: Droht, wenn Kinder den Pflichtteil beim ersten Erbfall einfordern.
- Internationale Fälle: EuErbVO weist auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort, nicht auf die Staatsangehörigkeit.
Pflichtteilsrecht bei Berliner Testament
Beim Berliner Testament wird der überlebende Ehegatte zunächst Vollerbe. Die Kinder sind Schlusserben. Wer den Pflichtteil Erbe Kinder schon nach dem ersten Sterbefall verlangt, riskiert häufig den Verlust späterer Erbansprüche. Diese Konstruktion ist rechtens, solange sie klar geregelt ist.
Pflichtteilsrecht im internationalen Kontext
Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Ausland, kann das deutsche Pflichtteilsrecht unter Umständen nicht greifen. Eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist möglich, wenn dies rechtzeitig und formgerecht erfolgt. Insbesondere bei Immobilien oder Konten im Ausland lohnt sich eine spezialisierte Beratung, um den Pflichtteil Kinder sicherzustellen.

Steuerliche Aspekte beim Pflichtteil
Wird ein Pflichtteil geltend gemacht, gilt dieser als steuerpflichtiger Erwerb im Sinne der Erbschaftsteuer. Kinder profitieren zwar von Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 Euro, aber bei größeren Vermögen kann Erbschaftsteuer fällig werden. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird steuerlich wie eine Erbschaft behandelt (§ 10 ErbStG).
Ist die Erbschaftsteuer zu hoch, kann eine Stundung beim Finanzamt (§ 28 ErbStG) helfen. Das lohnt sich vor allem, wenn der Nachlass aus Immobilien oder Firmenanteilen besteht und wenig liquide Mittel zur Verfügung stehen. Eine kluge Steuerplanung ist daher wichtig, wenn hohe Pflichtteile auf Kinder zukommen.
- Steuerklasse I: Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag pro Erbfall.
- Pflichtteilsergänzungsansprüche: ebenfalls steuerpflichtig.
- Stundung: bei finanzieller Härte möglich.
Steuerliche Freibeträge und Steuersätze für Kinder
Der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und Erbfall deckt viele Fälle ab. Darüber hinaus gelten Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent. Wer langfristig plant, kann Schenkungen nutzen, um die Erbschaftsteuerlast zu senken. Allerdings sollten Sie stets die Zehnjahresfrist für die Pflichtteilsergänzung im Blick behalten, damit keine Doppelbelastung droht.
Besonderheiten bei der steuerlichen Bewertung
Immobilien werden vom Finanzamt nach Bodenrichtwerten oder Gutachten bewertet. Für Betriebsvermögen bestehen teilweise Vergünstigungen, damit Unternehmen weitergeführt werden können. Wer frühzeitig Teile seines Vermögens an die Kinder überträgt, sollte dennoch an die potenzielle Pflichtteilsergänzung denken. Eine Steuerstundung kann helfen, wenn die Belastung sonst zu hoch wäre.
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Häufig gestellte Fragen
Können Eltern ihre Kinder komplett enterben?
Nein, Kinder haben immer Anspruch auf ihren Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nur in seltenen Ausnahmesituationen (z.B. schwere Verfehlungen gegen den Erblasser) lässt sich der Pflichtteil durch Pflichtteilsentziehung komplett ausschließen. Ein Anwalt kann prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
Sind volljährig adoptierte Kinder doppelt berechtigt?
Bei der Adoption Volljähriger bestehen in der Regel weiterhin Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern. Somit kann ein Pflichtteilsanspruch gegenüber Adoptiveltern und leiblichen Eltern bestehen, sofern das Familiengericht nicht die Minderjährigenadoption nach § 1772 BGB angeordnet hat.
Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Ehepartner und zwei Kinder vorhanden sind?
Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner regelmäßig 1/2 (1/4 gesetzlicher Erbteil plus 1/4 Zugewinnausgleich) und die beiden Kinder teilen sich 1/2. Wird ein Kind enterbt, kann es die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils beanspruchen, also 1/8 des Gesamtnachlasses. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro wären das 25.000 Euro.
Wie kann ich den Pflichtteilsanspruch meines Kindes reduzieren?
Mit frühzeitigen Schenkungen (mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall), einem notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag oder durch Nießbrauch- und Wohnrechtsgestaltungen können Sie den Nachlass und somit den Pflichtteil reduzieren. Allerdings sollten Sie auf die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB achten, falls Schenkungen zu kurz vor dem Erbfall liegen.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch eines Kindes?
Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind Kenntnis vom Erbfall und seiner Enterbung erlangt hat. Unabhängig davon erlischt der Anspruch spätestens 30 Jahre nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers.

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