Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern: Was geht, was nicht?


Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern
- Wussten Sie, dass Ihr Pflichtteilsanspruch vor dem Erbfall kaum einklagbar ist? Trotzdem gibt es einige pfiffige Wege, um schon jetzt an eine vorzeitige Auszahlung zu gelangen – wenn der Erblasser mitspielt!
- Vorzeitige Auszahlungen können den Familienfrieden retten. Mit klugen Vereinbarungen oder Schenkungen vermeiden Sie Zoff ums Erbe und bekommen die Unterstützung, die Sie jetzt brauchen.
- Die richtigen Dokumente sind Ihr Joker. Schriftliche Absprachen und notarielle Urkunden helfen Ihnen, Streit und hohe Prozesskosten zu umgehen, damit alle Parteien am Ende zufrieden sind.

Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet es, den Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern?
- Ist eine vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils realistisch?
- Welche Rolle spielen Schenkungen bei einem Pflichtteil zu Lebzeiten?
- Welche Risiken birgt die Einforderung des Pflichtteils zu Lebzeiten?
- Wie kann man sich gütlich über den Pflichtteil einigen?
- Welche Alternativen gibt es zur vorzeitigen Auszahlung?
- Wie bereite ich mich auf Regelungen zur Auszahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten vor?

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Was bedeutet es, den Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern?
Der Pflichtteil nach § 2303 BGB ist jener gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnern zusteht. Üblicherweise entsteht dieser Anspruch aber erst mit dem Tod des Erblassers. Dies ergibt sich aus § 2317 Abs. 1 BGB, wonach der Pflichtteilsanspruch erst mit dem Erbfall fällig wird. Dennoch stellt sich oft die Frage, ob man den Pflichtteil Erbe zu Lebzeiten einfordern kann – insbesondere bei finanzieller Not oder wenn die familiäre Situation angespannt ist.
Tatsächlich gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten, den Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern. Der Gesetzgeber schützt den Erblasser davor, zu seinen Lebzeiten zu stark in seiner Vermögensdisposition eingeschränkt zu werden. Wer den Pflichtteil vorab haben möchte, ist also in der Regel auf eine einvernehmliche Lösung mit dem künftigen Erblasser angewiesen.
Manchmal wollen Angehörige Streit im Erbfall vermeiden und bevorzugen eine vorzeitige Klärung. Das kann sinnvoll sein, zum Beispiel wenn dringend Geld für den Hauskauf benötigt wird. Dennoch bleibt entscheidend, ob der Erblasser sich freiwillig darauf einlässt oder vertraglich zugesichert hat, einen Teil seines Vermögens schon jetzt auszuzahlen. Ohne Einwilligung sind die meisten Forderungen rechtlich kaum durchsetzbar.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern, sprechen Sie offen mit dem Erblasser. Häufig lässt sich eine individuelle Abmachung treffen, die späteren Streit vermeidet.
Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!
- 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
- 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
- 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
Ist eine vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils realistisch?
Wer überlegt, das Erbe vorzeitig einzuklagen oder einen Teil davon einzufordern, sollte sich bewusst machen, dass es dafür keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Ein sogenanntes "Erbe einklagen, wenn Eltern noch leben" scheitert in den meisten Fällen an der gesetzlichen Regelung, wonach das Erbrecht erst mit dem Todesfall tatsächlich greift. So lange kein Erbfall eingetreten ist, kann der Erblasser frei über sein Vermögen verfügen.
Dennoch gibt es Situationen, in denen eine vorzeitige Auszahlung freiwillig möglich ist. Eine Möglichkeit stellt der Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (§ 2346 BGB) dar, eine andere die lebzeitige Schenkung mit Anrechnungsbestimmung auf den späteren Pflichtteil (§ 2315 BGB). Ohne eine ausdrückliche Anrechnungsklausel kann es jedoch zu Streit über die spätere Pflichtteilsergänzung kommen (§ 2325 BGB).
- Schenkungen: Eltern übertragen bereits zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens oder Eigentums.
- Abfindung: Ein Erbberechtigter erhält eine Summe, verzichtet dafür vertraglich auf künftige Ansprüche.
- Freiwillige Vereinbarungen: In schriftlichen Absprachen regelt man Höhe und Zeitpunkt vorab.
Solche Gestaltungen setzen Vertrauen und Kooperationsbereitschaft voraus. Ein praktisches Beispiel ist die vorzeitige Unterstützung beim Kauf einer Immobilie. Eltern können ihrem Kind größere Geldsummen auszahlen, damit es günstige Finanzierungskonditionen erhält. In diesem Fall ist es essenziell, die Ausgleichsfrage im Erbfall schriftlich zu klären. Denn ohne klare Regelungen kann es später zu Streit über eine mögliche Anrechnung auf den Pflichtteil kommen.
Eltern gewähren ihrem Sohn 50.000 Euro als vorzeitiges Erbe, damit er eine Wohnung finanzieren kann. Gleichzeitig vereinbaren sie notariell, dass dieser Betrag später vom Erbe abgezogen wird. Das schafft Transparenz und vermeidet Konflikte mit Geschwistern.
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- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
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Welche Rolle spielen Schenkungen bei einem Pflichtteil zu Lebzeiten?
Wie beeinflussen Schenkungen den späteren Pflichtteil?
Schenkungen sind ein häufiges Instrument, um Werte bereits vor dem Erbfall zu übertragen. Für den späteren Pflichtteilsanspruch ist dies relevant, weil nach § 2325 BGB der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen kann. Das bedeutet, dass der Wert großer Schenkungen auch nach dem Tod des Erblassers bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt wird – und zwar innerhalb einer Zehn-Jahres-Frist.
Allerdings beginnt diese Frist nur dann zu laufen, wenn der Erblasser auf die wesentlichen Nutzungsrechte verzichtet hat. Insbesondere bleibt die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs voll erhalten, wenn sich der Erblasser ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnrecht für wesentliche Teile der Immobilie vorbehalten hat (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 4.8.2022 – 2 U 162/21). Behalten sich Eltern also ein umfassendes Wohn- oder Nutzungsrecht an ihrem Haus vor, gilt die Schenkung rechtlich oft nicht als vollständig vollzogen.
Es geht dabei nicht um die buchstäbliche Rückgabe einer Schenkung, sondern um einen Wertausgleich. Man bezeichnet das als "Pflichtteilsergänzung". Die beschenkte Person müsste gegebenenfalls Geld an andere Erben zahlen, damit deren Pflichtteil sich erhöht.
Kann man Schenkungen zu Lebzeiten anfechten?
Die Möglichkeit, Schenkungen zu Lebzeiten "anzufechten" oder rückgängig zu machen, besteht ohne konkrete vertragliche Zusagen in der Regel nicht. Erst wenn der Erblasser verstorben ist, kann ein Pflichtteilsberechtigter prüfen, ob ihm durch frühere Übertragungen ein höherer Pflichtteil zusteht (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Sollte jedoch eine schriftliche Vereinbarung existieren, in der beispielsweise Eltern zugesichert haben, keine weiteren größeren Schenkungen vorzunehmen, könnte ein Verstoß gegen diese Zusage im Einzelfall juristische Schritte begründen. Die Beweislast liegt hier aber bei dem potenziellen Erben. Für alle Beteiligten lohnt es sich deshalb, Unterlagen zu sammeln und möglichst klar zu formulieren, was vereinbart ist.
Eine einvernehmliche Regelung des Pflichtteils zu Lebzeiten kann Streit unter Erben verhindern und steuerliche Vorteile bringen. Wer frühzeitig mit dem Erblasser spricht, kann eine faire Lösung finden – sei es durch eine Abfindung, Schenkung oder andere Vereinbarungen. Wichtig ist eine rechtssichere Gestaltung, damit die Regelung später Bestand hat.
Persönlicher Experten-Tipp von Dr. Stephan Seitz
Welche Risiken birgt die Einforderung des Pflichtteils zu Lebzeiten?
Finanzielle und steuerliche Folgen
Wer darüber nachdenkt, den Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern, sollte die möglichen Folgen bedenken. So kann es für den Erblasser zu Liquiditätsproblemen führen, wenn er größere Beträge aus seinem Vermögen abzweigen muss. Für den Empfänger wiederum besteht die Gefahr, dass Schenkungsteuer anfällt, wenn die übertragenen Werte den Freibetrag übersteigen. Da sich die Freibeträge gemäß § 16 ErbStG nur alle zehn Jahre erneut nutzen lassen, kann eine vorzeitige Auszahlung den Pflichtteilsberechtigten langfristig steuerlich benachteiligen.
Auch künftige Änderungen im Vermögen des Erblassers dürfen nicht unterschätzt werden. Vielleicht steigt oder fällt der Wert einer Immobilie, die bereits vorab übertragen wurde. Am Ende kann eine solche Transaktion für beide Seiten nachteilig sein, wenn keine professionelle Beratung erfolgt.
Familiäre und rechtliche Konflikte
In vielen Fällen löst die Idee, das Erbe vorzeitig einzufordern, Unfrieden in der Familie aus. Geschwister fühlen sich benachteiligt oder der Erblasser empfindet das Vorgehen als Vertrauensbruch.
Eine Tochter versucht, das Erbe vorzeitig einzuklagen, weil sie Geld für eine Existenzgründung benötigt. Da keine verbindliche Zusage des Erblassers vorliegt, weisen die Gerichte ihre Forderung zurück. Ein kostspieliges Verfahren hätte sich durch eine frühzeitige, gütliche Absprache vermeiden lassen.
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Wie kann man sich gütlich über den Pflichtteil einigen?
Eine einvernehmliche Einigung über den Pflichtteil zu Lebzeiten hat viele Vorteile
Sie vermeidet Streit, spart Gerichts- und Anwaltskosten und bietet Klarheit. Ein bewährter Weg, um ein gutes Ergebnis zu erzielen, ist eine Mediation. Unter Anleitung eines neutralen Dritten können Erblasser und potenzielle Erben ihre Interessen formulieren und nach Kompromissen suchen.
Im Erfolgsfall werden diese Ergebnisse oft notariell beurkundet. Damit schafft man eine solide Grundlage, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das kann eine Ratenzahlung, eine Teilzahlung oder eine andere Sonderlösung sein. Wichtig ist nur, dass beide Seiten die Abmachungen akzeptieren und verbindlich festhalten.
Der Erblasser sichert schriftlich zu, seine Tochter innerhalb des nächsten Jahres mit 30.000 Euro zu unterstützen. Im Gegenzug verzichtet sie auf den Pflichtteil an einer bestimmten Immobilie. Notariell beurkundet kann das späteren Ärger ersparen.
Kommt der Erblasser seinen Verpflichtungen allerdings nicht nach, kann eine Klage tatsächlich in Betracht gezogen werden.
Welche Dokumente werden bei einer Einigung benötigt?
Um den Pflichtteil Erbe zu Lebzeiten einfordern und eine gütliche Regelung erzielen zu können, sind klare Nachweise wichtig. Dazu zählen:
- Schenkungsverträge oder sonstige Vereinbarungen über vorzeitige Auszahlungen.
- Kontoauszüge und Vermögensübersichten, um die Höhe des Erbes zu belegen.
- Notarielle Urkunden, in denen eventuelle Verzichtserklärungen oder Ausgleichszahlungen festgehalten sind.
Je genauer die Dokumentation ist, desto weniger Raum bleibt für spätere Unklarheiten. Gerade beim Wunsch, das Erbe vorzeitig auszahlen zu lassen, sollten beide Seiten darauf achten, alle Schritte schriftlich zu fixieren.
Sie wurden enterbt? Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen!*

- Holen Sie sich Ihr Recht: Eine Enterbung ist in Deutschland nahezu unmöglich. Nur bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder einem notariellen Erbverzicht ist eine Enterbung möglich.
- Ohne Kostenrisiko: Mit Erbfinanz als Prozessfinanzierer brauchen Sie keine Angst vor wirtschaftlich stärkeren Erben haben – mein Partner trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
- Freie Anwaltswahl: Sie können sich Ihren Anwalt frei aussuchen – vorausgesetzt es ist ein Fachanwalt für Erbrecht. Gerne können Sie Erbfinanz auch nach Empfehlungen fragen.
Welche Alternativen gibt es zur vorzeitigen Auszahlung?
Verzicht gegen Abfindung
Ein häufiges Modell ist der Erbverzicht gegen eine Abfindung. Damit ist gemeint, dass jemand, der eigentlich pflichtteilsberechtigt wäre, sofort Geld oder andere Werte erhält und gleichzeitig auf alle künftigen Ansprüche verzichtet. Dadurch lässt sich eine klare Lösung schaffen: Der Betroffene hat Sicherheit über das, was er jetzt bekommt, und der Erblasser kann sein restliches Vermögen künftig frei planen.
Allerdings trägt der Verzichtende das Risiko, dass der Nachlass später noch deutlich an Wert gewinnt. Umgekehrt kann er davon profitieren, wenn der Nachlasswert sinkt oder die Eltern mehr Vermögen verbrauchen, als erwartet. Eine notarielle Beurkundung ist hierbei unverzichtbar, damit alle Details rechtsverbindlich geregelt sind.
Testament oder Erbvertrag als Planungsvehikel
Nicht jeder möchte den Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern. Eine vorausschauende Nachlassplanung über ein Testament oder einen Erbvertrag kann genauso sinnvoll sein. Auf diese Weise wird festgelegt, wie das Vermögen verteilt werden soll, ohne dass eine vorzeitige Auszahlung stattfinden muss. Das sorgt oft für mehr Gelassenheit in der Familie.
Bei einem Erbvertrag einigen sich Erblasser und (zukünftiger) Erbe verbindlich auf bestimmte Punkte. Damit entsteht Planungssicherheit für beide Seiten. Doch Vorsicht: Ein Erbvertrag ist nur schwer zu ändern und sollte deshalb ebenfalls gut durchdacht und beraten sein.
Erben können bei wirtschaftlicher Härte gemäß § 2331a BGB eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn der Nachlass überwiegend aus gebundenem Vermögen (z. B. Immobilien oder Unternehmen) besteht.

Wie bereite ich mich auf Regelungen zur Auszahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten vor?
Wer den Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern möchte oder eine vorzeitige Auszahlung plant, sollte zunächst alle relevanten Dokumente sichten und ggf. mit einem Notar oder Anwalt sprechen. Nur so können die eigenen Ansprüche oder Vereinbarungen wirklich abgesichert werden. Wichtig ist hierbei, alle Schenkungen und Vermögensverhältnisse offen auf den Tisch zu legen. Eine notarielle Beurkundung bietet nicht nur Beweissicherheit, sondern schützt auch vor späteren Anfechtungen oder Missverständnissen.
Zudem lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, damit Grenzen für Schenkungs- und Erbschaftsteuer optimal genutzt werden. Gerade bei größeren Beträgen oder Immobilien gibt es häufig Gestaltungsspielräume, die viel Geld sparen können.
Empfehlenswert ist es, jede auch nur mündlich getroffene Zusage in einem Vertrag festzuhalten. So lassen sich spätere Diskussionen vermeiden und es besteht Sicherheit über die tatsächlichen Abmachungen.
Schritt | Vorteil |
---|---|
Dokumente sammeln | Sie erhalten Transparenz über Schenkungen und Verträge. |
Notar hinzuziehen | Rechtssicherheit durch Beurkundung und fachliche Beratung. |
Steuerberater kontaktieren | Optimale Nutzung von Freibeträgen und Vermeidung überflüssiger Abgaben. |
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Pflichtteil einfordern, wenn der Erblasser alles verschenkt hat?
Eine direkte Einforderung zu Lebzeiten ist nicht möglich. Im Erbfall jedoch kann der Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen, wenn Schenkungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist getätigt wurden. Dabei bekommen Sie keinen Gegenstand zurück, sondern lediglich einen Wertausgleich für Ihren Pflichtteil.
Wie wirkt sich eine vorzeitige Auszahlung auf Geschwister aus?
In vielen Fällen kommt es zu Anrechnungen auf den späteren Erbteil oder den Pflichtteil. Je nach Absprache oder Vertragslage kann sich das auf das Gesamterbe auswirken und zu Spannungen führen, wenn Geschwister das Gefühl haben, leer auszugehen. Eine klare schriftliche Vereinbarung ist hier sehr wichtig.
Sind Immobilien ein Problem bei der vorzeitigen Auszahlung?
Ja, oft schon, denn Immobilien sind nicht so leicht in Geld umzuwandeln. Wenn ein Erblasser vorab ein Haus überträgt, kann das im Erbfall den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Dazu kommen eventuelle Steuerfragen und das Risiko, dass die Zehn-Jahres-Frist gar nicht zu laufen beginnt, wenn Nutzungsrechte vorbehalten bleiben.
Kann ich den Erblasser zur Auszahlung zwingen?
Nein. Es gibt kein gesetzliches Recht, den Pflichtteil einzuklagen, bevor der Erbfall eintritt. Ohne vertragliche Zusagen sind die Erfolgschancen vor Gericht minimal. Wer das Erbe vorzeitig einklagen möchte, sollte sich daher auf keinen Automatismus verlassen und besser eine einvernehmliche Einigung anstreben.
Zählt eine vorzeitige Zahlung als Schenkung oder Erbe?
Meistens gilt eine Zahlung zu Lebzeiten rechtlich als Schenkung. Erst im Todesfall zeigt sich, welche Auswirkungen sie auf den Pflichtteil hat. Oft wird der Wert auf den Pflichtteil angerechnet oder führt zu einer Pflichtteilsergänzung, falls die Schenkung noch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist liegt.
Warum kann ich meinen Pflichtteil Erbe zu Lebzeiten kaum einklagen, auch wenn ich dringend Geld brauche?
Der Pflichtteilsanspruch entsteht rechtlich erst mit dem Erbfall. Vorher haben Sie keinen vollwertigen Anspruch auf das Vermögen des Erblassers, selbst wenn Sie es dringend benötigen. Nur wenn der Erblasser einer vorzeitigen Auszahlung freiwillig zustimmt oder ein gültiger Vertrag darüber existiert, haben Sie eine Chance auf Zahlung zu Lebzeiten. Sonst scheitert eine Klage in aller Regel am fehlenden gesetzlichen Anspruch (§ 2317 BGB).

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