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Pflichtteilsverzicht: So schützen Sie Ihr Erbe

Foto Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 26. März 2025
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Pflichtteilsverzicht

  • Sichern Sie Ihren Nachlass: Erfahren Sie, wie ein Pflichtteilsverzicht Ihnen ermöglicht, Ihr Vermögen gezielt zu verteilen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Nachlassplanung und stärken den Familienfrieden. Profitieren Sie von klaren Regelungen, die künftige Streitigkeiten minimieren.
  • Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten: Lernen Sie, wie Sie durch einen vertraglich vereinbarten Verzicht Konflikte unter Angehörigen verhindern. So gehen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und jede Partei ihren fairen Anteil kennt. Das schafft Ruhe und Klarheit für alle Beteiligten.
  • Nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum: Ob für Patchwork-Familien, bei großzügigen Vorab-Schenkungen oder zur Unternehmensnachfolge – ein Pflichtteilsverzicht kann in vielen Situationen Entlastung bieten. So bauen Sie bürokratische Hürden ab und wappnen sich gegen spätere Überraschungen. Das Ergebnis: mehr Sicherheit für Ihr Vermögen.
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Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht – Was ist was?

Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet, dass ein gesetzlich Pflichtteilsberechtigter – etwa ein Kind oder Ehegatte – mittels eines notariellen Vertrags auf seinen gesetzlichen Mindestanspruch am Nachlass verzichtet. Wichtig ist, dass der Verzicht nicht gleichbedeutend mit einem vollständigen Ausschluss als Erbe ist. Zwar verzichtet die Person auf den Mindestanspruch, kann aber weiterhin als Erbe berücksichtigt werden, wenn sie testamentarisch bedacht oder nicht vollständig enterbt wird. Zur Wirksamkeit muss der Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten des Erblassers notariell beurkundet werden.

Obwohl beide Regelungen oft miteinander verwechselt werden, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Erbverzicht: Hier verzichtet ein Erbe auf das gesamte gesetzliche Erbrecht – das schließt auch den Pflichtteil ein. Damit scheidet der Verzichtende sowohl als regulärer Erbe als auch als Pflichtteilsberechtigter aus, sofern nicht ausdrücklich einzelne Ansprüche vorbehalten werden oder besondere vertragliche Abmachungen getroffen wurden. Der Verzicht erstreckt sich auf den gesamten Stamm, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dieser Stamm wird dann so behandelt, als wäre er im Erbfall nicht existent. Auf die Zustimmung der übrigen Stammesangehörigen kommt es dabei nicht an.
  • Pflichtteilsverzicht: Dieser betrifft ausschließlich den gesetzlichen Mindestanteil. Der Verzichtende verliert zwar den Anspruch auf den Pflichtteil, kann aber weiterhin als Erbe in Betracht kommen, etwa wenn im Testament des Erblassers anders verfügt wird.
Aspekt Pflichtteilsverzicht Erbverzicht
Umfang Nur der gesetzliche Pflichtteil Gesamtes gesetzliches Erbrecht (inkl. Pflichtteil)
Mögliche Erbfolge Weiterhin potenzieller Erbe, sofern nicht vollständig enterbt Keine Teilhabe als gesetzlicher Erbe und kein Pflichtteilsanspruch
Planungssicherheit Mittel – beachten Sie, dass bei Enterbung der Pflichtteilsverzichtende bei der Pflichtteilsquote der anderen weiterhin berücksichtigt wird (§ 2310 Satz 1 BGB) Hoch – nahezu alle Ansprüche sind ausgeschlossen

Pflichtteilsverzicht: Hätten Sie das gedacht? Zahlen, Daten, Fakten!

  • 400 Mrd. €: Auf diese Summe wird das jährliche Erbvolumen in Deutschland geschätzt – je größer das Vermögen und je mehr Patchwork-Familien es gibt, desto häufiger kommt es zu Enterbungen oder Strategien zur Pflichtteilsumgehung.
  • 5 %: So hoch ist der Anteil an Erbfällen, in denen es zu einer vollständigen Enterbung kommt – meistens trifft es leibliche Kinder.
  • 20–30 %: In diesem Bereich liegt der Anteil der Pflichtteilsstreitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, meist wegen Uneinigkeit über Nachlassbewertung oder die konkrete Höhe des Pflichtteils.
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Gründe und Situationen: Wann ist ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll?

In vielen Familienkonstellationen kann ein Pflichtteilsverzicht für mehr Klarheit sorgen. Typische Beispiele sind:

  • Berliner Testament: Damit die Kinder nach dem ersten Todesfall nicht sofort ihren Pflichtteil einfordern und den überlebenden Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
  • Patchwork-Familien: Ein Verzicht auf den Pflichtteil kann helfen, unterschiedliche Interessen zu koordinieren und Streit zu vermeiden.
  • Großzügige Vorab-Schenkungen: Wenn ein Kind bereits Grundstücke oder größere Vermögenswerte erhalten hat, wird per Pflichtteil Verzicht oft ein Ausgleich für die Geschwister geschaffen.
  • Unternehmensnachfolge: Geschwister verzichten auf den Pflichtteil, damit der Betrieb reibungslos an den vorgesehenen Nachfolger übertragen werden kann.
  • Zerwürfnis oder Verzicht gegen Abfindung: Wer keinen Kontakt mehr will oder bereits einen Ausgleich in Geld erhält, unterschreibt oft einen solchen Vertrag.
  • Vorsorge gegen Pflichtteilsergänzung: Durch Pflichtteilsverzicht mitsamt klarer Abfindung können spätere Ansprüche nach § 2325 BGB minimiert oder ausgeschlossen werden.

All diese Fälle setzen voraus, dass die Entscheidung gut durchdacht ist. Der Verzicht ist endgültig und soll in erster Linie den Familienfrieden oder die Nachlassplanung sichern.

Besonders bei größeren Vermögen können Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer eine Rolle spielen, wenn eine Abfindung gezahlt wird. Die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht gilt steuerlich regelmäßig als Schenkung.
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Ablauf und Form: Wie verzichtet man auf den Pflichtteil?

Wer auf den Pflichtteil verzichten möchte, muss dies im Rahmen eines notariell beurkundeten Vertrags tun. Diese Pflichtteilsverzicht Form ist gesetzlich vorgeschrieben, eine einfache schriftliche Übereinkunft genügt nicht. Beteiligt sind stets der künftige Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte, der den Verzicht erklärt.

In der Praxis vereinbaren Sie dafür einen Termin beim Notar. Dort wird der entsprechende Vertrag erstellt und von beiden Seiten unterzeichnet. Erst mit der notariellen Beurkundung ist der Pflichtteilsverzicht rechtswirksam. Gültig ist er nur, solange der Erblasser noch lebt – nach dem Erbfall kann ein solcher Vertrag nicht mehr rückwirkend abgeschlossen werden.

Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert des potenziellen Pflichtteils.

Thumbnail Pflichtteilsverzicht
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Rechtliche Folgen eines Pflichtteilsverzichts

Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht führt dazu, dass der Verzichtende seinen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Nachlass nicht mehr geltend machen kann. Dennoch bleibt er – sofern nicht zusätzlich ausdrücklich enterbt – in vielen Fällen als Erbe potenziell erhalten. Das bedeutet, dass der Verzicht ausschließlich den Anspruch auf den Pflichtteil ausschließt, nicht aber alle Anteile am Erbe.

Auswirkungen für den Verzichtenden

  • Ausschluss des Pflichtteils: Der Verzichtende kann seinen Mindestanspruch am Nachlass nicht mehr fordern. Das schränkt seinen Schutz gegenüber dem gesetzlich garantierten Anteil ein.
  • Weiterhin Erbe: Trotz des Verzichts kann er als Erbe eingesetzt werden – entweder im Testament des Erblassers oder über die gesetzliche Erbfolge – solange keine vollständige Enterbung vorgenommen wurde.

Auswirkungen auf Miterben und andere Pflichtteilsberechtigte

  • Erhöhte Flexibilität für den Erblasser: Der Erblasser muss den Pflichtteil des Verzichtenden nicht mehr einkalkulieren. Dadurch können im Nachlass mehr Vermögenswerte verfügbar sein, was ihm größere Planungsmöglichkeiten bietet.
  • Keine automatische Erhöhung der Quote für Andere: Die Ansprüche anderer Pflichtteilsberechtigter steigen nicht automatisch, weil der Verzichtende keinen Anspruch mehr hat. Zwar verbleibt ein höherer Nachlasswert, jedoch werden die Pflichtteilsquoten der übrigen Berechtigten nach wie vor individuell berechnet – unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen Ansprüche.

Auswirkungen auf Nachkommen des Verzichtenden

  • Erweiterter Verzicht: Häufig wird der Pflichtteilsverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden ausgeweitet. Dies ist jedoch nur dann wirksam, wenn es ausdrücklich und unmissverständlich im notariellen Vertrag vereinbart wurde (§ 2349 BGB).
  • Folgen für die Nachkommen: Wird der Verzicht auch auf Kinder oder weitere Nachkommen des Verzichtenden ausgegedehnt, verlieren auch diese ihren Anspruch auf den Pflichtteil. Eine derartige Regelung sollte daher wohlüberlegt sein, da sie die Position der eigenen Nachkommen im Erbfall erheblich beeinträchtigen kann.

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Risiken und Anfechtung eines Pflichtteilsverzichts

Das Hauptproblem für den Verzichtenden liegt darin, dass er unwiderruflich auf ein gesetzlich verbrieftes Mindestrecht verzichtet. Sollte sich die Familiensituation später ändern oder der Nachlass deutlich größer sein als erwartet, kann der Verzicht nicht einfach rückgängig gemacht werden. Auch eine zuvor vereinbarte Abfindung erweist sich womöglich im Nachhinein als zu niedrig. Deshalb ist es entscheidend, diesen Schritt gut zu durchdenken.

Grundsätzlich ist eine Anfechtung eines Pflichtteilsverzichts nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. In der Regel muss sie zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Nach neuerer Auffassung kann eine solche Anfechtung in Ausnahmefällen auch noch nach dem Tod infrage kommen, beispielsweise bei Täuschung oder Drohung.

Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der Verzicht rückwirkend nichtig (§ 142 BGB), sodass der Verzichtende als nie verzichtet habend gilt. In der Praxis ist das jedoch schwierig, insbesondere wenn der Erbfall bereits eingetreten und der Nachlass auseinandergesetzt ist.

Überlegen Sie gründlich, ob Sie wirklich auf den Pflichtteil verzichten möchten, da eine nachträgliche Korrektur in den meisten Fällen ausgeschlossen ist.
Icon FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen einem Erblasser und einem Pflichtteilsberechtigten. Hierin verzichtet der Berechtigte freiwillig darauf, seinen gesetzlichen Mindestteil am Erbe geltend zu machen. Oft wird dafür eine Abfindung vereinbart. Dies bedeutet aber nicht, dass der Verzichtende gar nichts erben kann. Wenn der Erblasser ihn im Testament berücksichtigt oder kein Testament vorliegt, kann er nach wie vor Erbe werden.

Kann ich trotz Pflichtteilsverzicht noch etwas erben?

Ja, Erben trotz Pflichtteilsverzicht ist möglich. Der Verzicht schließt nur das Recht auf den Pflichtteil aus. Wer nicht zusätzlich enterbt ist, kann entweder durch Testament bedacht werden oder erhält – falls kein Testament existiert – seinen gesetzlichen Erbteil. Der Verzicht nimmt Ihnen lediglich den garantierten Anspruch auf eine Mindestbeteiligung, sobald Sie im Testament unberücksichtigt bleiben.

Habe ich trotz Erbverzicht Anspruch auf meinen Pflichtteil?

Wer einen Erbverzicht vereinbart hat, verzichtet in der Regel auf das gesamte gesetzliche Erbrecht und damit auch auf den Pflichtteil. Ein solcher Vertrag schließt also beides aus, es sei denn, der Pflichtteil wurde im Einzelfall ausdrücklich vorbehalten. Grundsätzlich gilt jedoch: Pflichtteil trotz Erbverzicht gibt es normalerweise nicht.

Wie wird ein Pflichtteilsverzicht vereinbart?

Ein solcher Verzicht muss unbedingt notariell beurkundet werden. Der künftige Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte schließen hierbei einen Vertrag, der die Verzichtserklärung und oft eine Abfindungsregelung enthält. Die notarielle Form ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch eine einfache schriftliche Vereinbarung ersetzt werden.

Kann man einen Pflichtteilsverzicht anfechten oder rückgängig machen?

Ein einmal notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht ist grundsätzlich verbindlich. Eine Pflichtteilsverzicht Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Irrtum, Täuschung oder Drohung. Zudem sollte die Anfechtung noch vor dem Erbfall erfolgen. Ist der Erblasser bereits verstorben, lässt sich der Vertrag meistens nicht mehr aufheben.

Icon Quellen

Quellenangaben und weiterführende Literatur

Die Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Folgende Quellen und weiterführende Literatur empfehle ich im Kontext Pflichtteilsverzicht:

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